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Miete zahlen im geerbten Haus an die Anderen nicht dort wohnenden Erben

Dies ist eine Diskussion zu Miete zahlen im geerbten Haus an die Anderen nicht dort wohnenden Erben innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 22.02.2009, 16:06
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Miete zahlen im geerbten Haus an die Anderen nicht dort wohnenden Erben

Nehmen wir mal an, ein Hartz4 Empfänger erbt mit seinen 2 anderen Brüdern je zu einem Drittel Grundstück und Haus des verstorbenen Vaters. Die Mutter war früher verstorben. Müsste dann, neben der Problematik des Vermögenszuflussen, welcher dem Amt gegenüber gemeldet wurde, dieser weiterhin von dem erhaltenen Wohngeld bis zur endgültigen Klärung der Vermögenslage dem Amt gegenüber (eventuell Schonvermögen wegen unvorgesehener Härte) den beiden nicht in der Immobilie wohnenden Brüdern die bisherige Miete, welche er früher an den Vater bezahlt hat, den Brüdern gegenüber bezahlen ? Und wenn ja, dieses eventuell auf Dauer, über die Fallklärung hinaus ? Oder kann er sich freuen, jetzt nur noch für die Nebenkosten und Rückstellungen für Reperaturen beisteuern zu müssen.
Die Brüder argumentieren, jeder Bewohner der geerbten Imobilie, welche auch noch an 3 familienfremde Mieter vermietet wurde, muss seine Miete bezahlen.
Aus diesem Gewinn würde nach Abzug der Betriebskosten und Rückstellungen der Verbleibende Gewinn durch 3 geteilt.
Ist das so richtig oder nur Wunschdenken der anderen beiden Brüder ?

Geändert von jurafuchs13 (22.02.2009 um 16:07 Uhr). Grund: Schreibfehler
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  #2 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 17:50
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AW: Miete zahlen im geerbten Haus an die Anderen nicht dort wohnenden Erben

Zitat:
Zitat von jurafuchs13
Die Brüder argumentieren, jeder Bewohner der geerbten Imobilie, welche auch noch an 3 familienfremde Mieter vermietet wurde, muss seine Miete bezahlen.
Aus diesem Gewinn würde nach Abzug der Betriebskosten und Rückstellungen der Verbleibende Gewinn durch 3 geteilt.
Ist das so richtig oder nur Wunschdenken der anderen beiden Brüder ?
Wenn es nach der Logik geht, würde man den Brüdern Recht geben müssen - denn nur so stimmt die Endabrechnung.

Man stelle sich doch einfach vor, dass im Abrechnungszeitraum nicht mindestens das dreifache der Nettomiete des 3. Bruders übrig bleibt....dann schauen die anderen beiden in die Röhre!
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  #3 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 18:33
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AW: Miete zahlen im geerbten Haus an die Anderen nicht dort wohnenden Erben

Hallo Tieger 63 (Dein Geburtsjahr?) Kann Deine Jurakenntnisse hier nicht erkennen - also, geh mal zur Sache im Detail und beantworte mir folgende einfache Frage: Muss man im eigenen ererbten Eigentum Miete bezahlen und wenn, warum ?

Geändert von jurafuchs13 (22.02.2009 um 18:35 Uhr). Grund: Schreibfehler
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  #4 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 18:58
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AW: Miete zahlen im geerbten Haus an die Anderen nicht dort wohnenden Erben

Ich bin (leider) kein Jurist, aber ich sehe es einfach so, dass erst am Ende eines Abrechnungszeitraumes abgerechnet werden kann.
Dem Bruder, der eine Wohnung bewohnt, gehört ja nicht speziell diese Wohnung, sondern 1/3 von allem.... Er müsste also theoretisch 2/3 seiner bisherigen Nettomiete und Nebenkosten weiter zahlen sowie 1/3 der gesamten nicht auf die Mieter umlegbaren Nebenkosten tragen. Das ist komplizierter und voraussichtlich nicht weniger, als wenn er gleich seine komplette Miete weiterzahlt....und danach mit den Miterben abrechnet!

Ich bin Jg. 63 (richtig erkannt ) und interessiere mich (auch aus beruflichen Gründen) für Bank- und Versicherungsrecht sowie Immobilienrecht.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 23:56
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AW: Miete zahlen im geerbten Haus an die Anderen nicht dort wohnenden Erben

Liegt der Erbschein vor?
Mein Tipp: Miete und Nebenkosten erst einmal auf ein separates Konto überweisen. Abrechnung dann nach Aufteilung des Erbes (Notar vorhanden?)
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