Dies ist eine Diskussion zu Miete zahlen im geerbten Haus an die Anderen nicht dort wohnenden Erben innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Miete zahlen im geerbten Haus an die Anderen nicht dort wohnenden Erben Die Brüder argumentieren, jeder Bewohner der geerbten Imobilie, welche auch noch an 3 familienfremde Mieter vermietet wurde, muss seine Miete bezahlen. Aus diesem Gewinn würde nach Abzug der Betriebskosten und Rückstellungen der Verbleibende Gewinn durch 3 geteilt. Ist das so richtig oder nur Wunschdenken der anderen beiden Brüder ? Geändert von jurafuchs13 (22.02.2009 um 16:07 Uhr). Grund: Schreibfehler |
| |||
| AW: Miete zahlen im geerbten Haus an die Anderen nicht dort wohnenden Erben Zitat:
Man stelle sich doch einfach vor, dass im Abrechnungszeitraum nicht mindestens das dreifache der Nettomiete des 3. Bruders übrig bleibt....dann schauen die anderen beiden in die Röhre! |
| |||
| AW: Miete zahlen im geerbten Haus an die Anderen nicht dort wohnenden Erben Hallo Tieger 63 (Dein Geburtsjahr?) Kann Deine Jurakenntnisse hier nicht erkennen - also, geh mal zur Sache im Detail und beantworte mir folgende einfache Frage: Muss man im eigenen ererbten Eigentum Miete bezahlen und wenn, warum ? Geändert von jurafuchs13 (22.02.2009 um 18:35 Uhr). Grund: Schreibfehler |
| |||
| AW: Miete zahlen im geerbten Haus an die Anderen nicht dort wohnenden Erben Ich bin (leider) kein Jurist, aber ich sehe es einfach so, dass erst am Ende eines Abrechnungszeitraumes abgerechnet werden kann. Dem Bruder, der eine Wohnung bewohnt, gehört ja nicht speziell diese Wohnung, sondern 1/3 von allem.... Er müsste also theoretisch 2/3 seiner bisherigen Nettomiete und Nebenkosten weiter zahlen sowie 1/3 der gesamten nicht auf die Mieter umlegbaren Nebenkosten tragen. Das ist komplizierter und voraussichtlich nicht weniger, als wenn er gleich seine komplette Miete weiterzahlt....und danach mit den Miterben abrechnet! Ich bin Jg. 63 (richtig erkannt ) und interessiere mich (auch aus beruflichen Gründen) für Bank- und Versicherungsrecht sowie Immobilienrecht. |
| |||
| AW: Miete zahlen im geerbten Haus an die Anderen nicht dort wohnenden Erben |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Interesse an Haus welches die Erben nicht wollen. | Erbrecht | 14.01.2010 21:03 |
| 1 Haus, 2 Eigentümer, welche Kosten muß Person A übernehmen, wenn sie dort nicht wohn | Immobilienrecht | 15.06.2008 13:39 |
| Miete zahlen oder nicht? | Mietrecht | 20.01.2008 18:51 |
| Erbberechtigt trotz Kontovollmacht des anderen Erben??? | Erbrecht | 23.07.2006 06:27 |
| Investition ins Haus in Erwartung, es zu erben - Haus wurde verkauft! | Erbrecht | 21.04.2006 07:59 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios