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Miete dann Hauskauf mit zugesichertem Kaufpreis

Dies ist eine Diskussion zu Miete dann Hauskauf mit zugesichertem Kaufpreis innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 17.11.2004, 20:53
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Miete dann Hauskauf mit zugesichertem Kaufpreis

Hallo!

Ein Vermieter macht seinen Mietern das Angebot, für 4 Jahre ein Haus zu mieten und dann zu einem jetzt vereinbarten Kaufpreis zu erwerben. Die Mieter sind jedoch nicht verpflichtet das Haus in 4 Jahren zu kaufen.

Nun ist meine Frage, ob diese Vereinbarung notariell vereinbart werden muss, in dem der Vermieter den Mietern ein Ankaufsrecht einräumt?

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

Grüße
jeannie
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  #2 (permalink)  
Alt 17.11.2004, 21:17
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AW: Miete dann Hauskauf mit zugesichertem Kaufpreis

Hi,

grds. bedarf jede Verpflichtung zum Kauf eines Hauses der notariellen Beurkundung des Vertrags. Der notariellen Beurkundung bedarf es auch, wenn nur ein Vorvertrag oder ein Kaufanwärtervertrag abgeschlossen werden soll.

§ 311b BGB Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass

(1) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach gültig, wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen

Mehr dazu in: BGH NJW 1965, S. 812

Viele Grüße
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