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Mietausgleich Eigentumswohnung

Dies ist eine Diskussion zu Mietausgleich Eigentumswohnung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 26.06.2008, 21:12
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Mietausgleich Eigentumswohnung

Hallo.
nehmen wir mal an es erben Mutter und Sohn zu gleichen Teilen eine Eigentumswohnung, in der nun die Mutter mit ihrem neuen Lebensgefährten wohnt.
Der Sohn verzichtet jahrelang auf einen Mietausgleich, da ihm dies aber nun aus finaziellen Gründen nicht mehr möglich ist, verlangt er ihn zukünftig von der Mutter.
Nehmen wir mal an, die Mutter legt eine Auflistung der Kosten für die Wohnung vor (Antenne, Strom, Verwaltungskosten, anteilige Kosten, Wasser, Heizung, Reparaturumlage) . An welchen Kosten müsste der Sohn sich beteiligen? Nehmen wir an, die Kaltmiete liegt bei 400 Euro, wie wäre ein Mietausgleich zu berechnen? Wäre es dem Sohn auch möglich die vergangenen Jahre rückwirkend zu bekommen?
Vielen Dank Leni03
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Alt 27.06.2008, 14:40
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AW: Mietausgleich Eigentumswohnung

Zitat:
Zitat von Leni03
Nehmen wir mal an, die Mutter legt eine Auflistung der Kosten für die Wohnung vor (Antenne, Strom, Verwaltungskosten, anteilige Kosten, Wasser, Heizung, Reparaturumlage) . An welchen Kosten müsste der Sohn sich beteiligen? Nehmen wir an, die Kaltmiete liegt bei 400 Euro, wie wäre ein Mietausgleich zu berechnen?
Das wäre kein Mietausgleich sondern ein Nutzungs"ausgleich". Die Hälfte der ortsüblichen Vergleichsmiete wäre angezeigt. Außer Reparaturumlagen und Verwaltungskosten sollte die Mutter alle Betriebskosten übernehmen, da sie sie ja auch verbraucht.

Zitat:
Wäre es dem Sohn auch möglich die vergangenen Jahre rückwirkend zu bekommen?
Nur wenn die Mutter zustimmt!
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Alt 27.06.2008, 15:01
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AW: Mietausgleich Eigentumswohnung

Also nehmen wir an, der Sohn möchte die letzten Jahre rückwirkend bekommen, geht das nur, wenn die Mutter zustimmt? Was sie wohl niemals machen würde.
Was versteht man unter anteiligen Kosten? Wären diese auch vom Sohn anteilig zu übernehmen?
Vielen Dank
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  #4 (permalink)  
Alt 27.06.2008, 15:36
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AW: Mietausgleich Eigentumswohnung

Zitat:
Zitat von Leni03
Also nehmen wir an, der Sohn möchte die letzten Jahre rückwirkend bekommen, geht das nur, wenn die Mutter zustimmt? Was sie wohl niemals machen würde.
Mangels vorheriger Vereinbarung, nein!

Zitat:
Was versteht man unter anteiligen Kosten? Wären diese auch vom Sohn anteilig zu übernehmen?
Vielen Dank
Welche sind gemeint? Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklagen muss er hälftig tragen, in dem Verhältnis ist er ja auch Eigentümer.

Ganz nebenbei:
Hier ist doch der Dauerkrumpel schon vorprogrammiert. Warum bietet der Sohn der Mama nicht seine Hälfte zum Kauf an?
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  #5 (permalink)  
Alt 27.06.2008, 17:55
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AW: Mietausgleich Eigentumswohnung

Neben Verwaltungskosten, Reperaturumlage und Steuern meint die Mutter auch anteilige Kosten (was immer das sind) durch zwei teilen zu können.

Die Mama hätte kein Geld um ihn auszubezahlen und würde von der Bank wohl auch keins bekommen denke ich.
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