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Meint Rechtsbegriff "Wohngeldzahlungen" Heiz- und Warmwasserzahlungen mit?

Dies ist eine Diskussion zu Meint Rechtsbegriff "Wohngeldzahlungen" Heiz- und Warmwasserzahlungen mit? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 11:10
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Meint Rechtsbegriff "Wohngeldzahlungen" Heiz- und Warmwasserzahlungen mit?

Mir ist da etwas unklar:

Wenn im WEG die Rede davon ist, dass die monatlichen Wohngeldzahlungen im Falle einer Veräußerung einer Eigentumswohnung erst mit dem Grundbucheintrag vom Veräußerer auf den Erwerber übergehen, sind da mit "Wohngeldzahlungen" die Heiz- und Warmwasserkosten auch mitgemeint oder nicht?

Bitte um Hilfe.
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  #2 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 11:32
V.I.P.
 
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AW: Meint Rechtsbegriff "Wohngeldzahlungen" Heiz- und Warmwasserzahlungen mit?

Ja, wenn es sich um eine zentrale Versorgung handelt.
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