Dies ist eine Diskussion zu Mehrheitsbeschluß oder Einheitsbeschluß? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Mehrheitsbeschluß oder Einheitsbeschluß? Eheleute X möchten ihre Eigentumswohnung beziehen. Sie besitzen dies schon ca 20 Jahre und sie war vorher vermietet. Da Eheleute x sehr krank und alt sind, ist es erforderlich ein behindertengerechtes Bad mit ebenerdiger Dusche einzubauen. Die Wohnung befindet sich im EG und es ist eine Bohrung in den unter dem Bad liegenden Keller notwendig. Der Kellerbesitzer Y weigert sich, obwohl es sich lediglich um ein Zuflußrohr in das Hauptrohr handelt, welches imm er schon in seinem Keller liegt. Die Hausverwaltung hat ein Schreiben an alle Eigentümer aufgesetzt. Alle, bis auf den Eigentümer Y haben zugestimmt. Was gibt es jetz für Möglichkeiten? Einberufung einer ausserordentlichen HV ? Gilt da dann ein einstimmiger Beschluß oder Mehrheitsbeschluß? Danke für eine Antwort Anja Geändert von anja55555 (15.11.2007 um 11:22 Uhr). |
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| AW: Mehrheitsbeschluß oder Einheitsbeschluß? wie? was hab ich nicht beachtet? |
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