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Mehrheiten in einer Eigentümergemeinschaft

Dies ist eine Diskussion zu Mehrheiten in einer Eigentümergemeinschaft innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 25.03.2009, 12:38
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Mehrheiten in einer Eigentümergemeinschaft

Mal angenommen ein Eizeleigentümer beitzt mehr als 50% der Wohnungen einer Wohnanlage, wie wäre dann noch die Handlungsfähigkeit der anderen anderen Einzeleigentümer dieser Wohnanlage.
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  #2 (permalink)  
Alt 25.03.2009, 15:11
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AW: Mehrheiten in einer Eigentümergemeinschaft

Es kommt darauf an, was in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung über das Stimmrecht steht. Nach Miteigentumsanteil oder gar nichts?
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Alt 25.03.2009, 20:13
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AW: Mehrheiten in einer Eigentümergemeinschaft

Mal angenommen der Einzeleigentümer hat 6.200/10.000 Anteile, was dann...(?)...aber, Zitat der Teilungserklärung..."Mit jedem Sondereigentum (SE) ist eine Stimme verbunden. Ein SE kann jedoch nicht mehr Stimmen auf sich vereinigen, als die Hälfe der insgesammt vorhandenen Stimmen entspricht"
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  #4 (permalink)  
Alt 26.03.2009, 10:13
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AW: Mehrheiten in einer Eigentümergemeinschaft

Zitat:
Zitat von Patrick Zuegele
Mal angenommen der Einzeleigentümer hat 6.200/10.000 Anteile, was dann...(?)...aber, Zitat der Teilungserklärung..."Mit jedem Sondereigentum (SE) ist eine Stimme verbunden. Ein SE kann jedoch nicht mehr Stimmen auf sich vereinigen, als die Hälfe der insgesammt vorhandenen Stimmen entspricht"
Wenn seine Anteile sich auf nur eine Einheit beziehen, hat er auch nur eine Stimme. Sind es mehrere Einheiten, hat er für jede eine aber nie mehr als die Hälfte. Majorität erlangt er also nie!
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  #5 (permalink)  
Alt 26.03.2009, 15:28
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AW: Mehrheiten in einer Eigentümergemeinschaft

danke........
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