Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Marklervertrag

Dies ist eine Diskussion zu Marklervertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht

Like Tree1Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 20:14
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 4
Keine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Marklervertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem fiktiven Fall, dass man ein Haus seit einiger Zeit zu verkaufen versucht:

Ein schriftlichen Marklervertrag ist nicht unterschrieben worden.

Durch die Anzeige eines Immobilienmarklers der einen Käufer suchte, ist man in Kontakt mit ihm getreten. Dieser fordert,
dass er ein erstelltes Exposé benötigt um seinen Kunden zu begegnen. Darauf wurde eingegangen.

Ist dadurch schon ein Vertrag zustande gekommen?

Ein Bekannter meinte, dass ein sogennanter "einfacher Marklervertrag" schon durch die Andeutung von Interesse zustande käme, und hat mich nun arg verunsichert.

Ab wann kommt ein Marklervertrag zustande, und ergeben sich jetzt aus dem puren Marklerkontakt/gespräch Konsequenzen, die sich "rechtsmäßig" negativ für die Verkäuferperson auswirken können?

Schön, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit helfen könntet.

Mit freundlichen Grüßen
Papillona
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 21:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Marklervertrag

Zitat:
Dieser fordert,
dass er ein erstelltes Exposé benötigt um seinen Kunden zu begegnen. Darauf wurde eingegangen.
wenn das alles war, ist kein vertrag mit dem makler zustande gekommen. man hat dem makler lediglich erlaubt, ein expose zu erstellen und kunden zu suchen. zu einer gegenleistung hat man sich allerdings nicht verpflichtet.

ein vertrag wäre zustande gekommen, wenn der makler erwähnt hätte, dass er soundsoviel% provision zu bekommen hätte und man mit diesem wissen einem expose zugestimmt hätte.

wohl aber kann der makler von seiner kundin eine provision fordern, falls ein vertrag mit der verkäuferin zu stande kommen sollte.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 21:56
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 4
Keine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Marklervertrag

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Der Markler erwähnte, dass er xy-Prozent beim Verkaufen erhalten würde.
Wenn dadurch ein Vertrag entstanden ist, wie kommt man da wieder heraus?

Müsste man den Vertrag schriftlich kündigen, und welche Nachteile sind dadurch entstanden.
Ist das Heranziehen eines anderen Marklers nun gestört oder gar ein privater Verkauf eingeschränkt?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 22:51
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Marklervertrag

Zitat:
Der Markler erwähnte, dass er xy-Prozent beim Verkaufen erhalten würde.
Wenn dadurch ein Vertrag entstanden ist, wie kommt man da wieder heraus?
ja, dadurch ist ein vertrag entstanden und da kommt man nicht wieder raus.

Zitat:
Müsste man den Vertrag schriftlich kündigen, und welche Nachteile sind dadurch entstanden.
nein, da kann man nichts mehr kündigen. vertrag ist vertrag, der muss eingehalten werden.

dieser vertrag kommt ja nur dann zum tragen, wenn der makler eine käuferin findet, die das haus dann auch wirklich kauft. und wenn die eigentümerin an diese käuferin nicht verkaufen will, dann muss sie das ja nicht tun und dann muss sie natürlich auch keine provision bezahlen. und die höhe des verkaufspreises kann man ja auch noch nach oben oder unten korrigieren, ganz wie man es wünscht.

fakt ist: wenn der makler eine käuferin bringt und ein kaufvertrag (zu welchem preis auch immer) zustande kommen sollte, dann muss die eigentümerin zahlen. und da kommt man nicht wieder raus.

Zitat:
Ist das Heranziehen eines anderen Marklers nun gestört oder gar ein privater Verkauf eingeschränkt?
nein, das ist nicht eingeschränkt, es sei denn, das wäre ausdrücklich vereinbart worden.

dh. wenn man selber eine käuferin findet, kann man verkaufen, wie man lustig ist und der makler geht leer aus. und wenn man eine andere maklerin einschalten will, kann man das auch tun.

all das ändert aber nichts in bezug auf den vertrag zum ersten makler. der hat natürlich keinen anspruch auf provision, wenn man selber die käuferin findet oder eben die andere maklerin.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 23:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Marklervertrag

nachtrag:

wie kam der kontakt mit dem makler zustande und wie und wo hat sich dann dieser mündliche vertrag ergeben? unter umständen besteht ein rücktrittsrecht über § 312 bgb... dazu müssen wir aber ganz genau wissen, wie die kontaktaufnahme war und wo der vertrag geschlossen wurde.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 09:45
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 314
100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)  
AW: Marklervertrag

Hat der Makler denn auch deutlich gemacht, von WEM er seine Provision beansprucht? Evtl. kassiert er im Falle der erfolgreichen Vermittlung auch nur vom Käufer. Das ist regional recht unterschiedlich, in manchen Gegenden wird die Provision auch je zur Hälfte von Verkäufer und Käufer getragen.
Ron-Wide likes this.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 10:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Marklervertrag

Zitat:
Zitat von papillona Beitrag anzeigen
Der Markler erwähnte, dass er xy-Prozent beim Verkaufen erhalten würde.
Dadurch hat der Verkäufer dem Makler eine Provision versprochen, wenn durch dessen Tätigkeit ein Kaufvertrag zustande kommt.
Zitat:
Wenn dadurch ein Vertrag entstanden ist, wie kommt man da wieder heraus?
Einen Brief schreiben, dass er bitte seine Tätigkeit sofort einstellen soll! Auch keine von ihm angeregte Besichtigungen zulassen.
Zitat:
Müsste man den Vertrag schriftlich kündigen, und welche Nachteile sind dadurch entstanden.
Keine Nachteile, Schriftform ist sinnvoll.
Zitat:
Ist das Heranziehen eines anderen Marklers nun gestört oder gar ein privater Verkauf eingeschränkt?
Weder noch! Ein Alleinauftrag bedürfte der Schriftform und verkaufen kann der Eigentümer sowieso immer an wen er will.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 20:31
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 4
Keine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, papillona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Marklervertrag

Entschuldigen Sie, dass ich jetzt erst antworte.
Und vielen Dank für Ihre Antworten, die mir geholfen haben!

Zum Rücktrittsrecht:
Der Makler wurde aufgrund einer Zeitungsanzeige des Maklers vom Verkäufer kontaktiert. Daraufhin meinte der Makler, dass eine Besichtigung des Hauses seinerseits nötig sei. Dabei hat er erwähnt, dass er ein Exposé erstellen müsse, das die Verkäuferseite nichts kosten würde und die Provision würde von der Käuferseite in x-Prozent-Höhe verlangt.

Wenn ich das Rücktrittsrecht richtig verstanden habe, kommt der Widerspruch aufgrund des Kontaktes von der Verkäuferseite nicht in Frage.

Die offene Frage, die mich noch beschäftigt, lautet:
Kann der Verkäufer nun einen anderen Makler mit Alleinauftrag in den Verkauf einschalten? Oder wäre der Alleinauftrag aufgrund des oben beschriebenen Vertrag rechtlich nicht möglich bzw. allg. problematisch?
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 20:52
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Marklervertrag

Zitat:
Und vielen Dank für Ihre Antworten, die mir geholfen haben!
oh, moment... jetzt kommen ja neue fakten hinzu, da stimmt die ein oder andere vorherige antwort nicht mehr.

Zitat:
Daraufhin meinte der Makler, dass eine Besichtigung des Hauses seinerseits nötig sei. Dabei hat er erwähnt, dass er ein Exposé erstellen müsse, das die Verkäuferseite nichts kosten würde und die Provision würde von der Käuferseite in x-Prozent-Höhe verlangt.
das ist doch wunderbar. dh. die verkäuferin muss in jedem fall keine prosivion zahlen.

Zitat:
Wenn ich das Rücktrittsrecht richtig verstanden habe, kommt der Widerspruch aufgrund des Kontaktes von der Verkäuferseite nicht in Frage.
ein rücktrittsrecht kann ich nicht sehen. und ich bin auch nicht schielus meinung, dass es problemlos wäre den vertrag zu kündigen. dann würden nämlich sicher schadenersatzansprüche des maklers entstehen (anfertigung des exposees und evtl. diverse zeitunganzeigen).

Zitat:
Kann der Verkäufer nun einen anderen Makler mit Alleinauftrag in den Verkauf einschalten?
bevor der vertag mit makler1 nicht aufgelöst ist (und das bedarf meiner meinung nach der zustimmung des makler1), kann kein alleinauftrag vergeben werden. denn der besagt ja grade, dass makler2 das exklusivrecht am objekt hat.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 09:57
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 314
100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)  
AW: Maklervertrag

Hier ist ein mündlicher Vertrag (kein Alleinauftrag!) mit dem Makler geschlossen worden, der jederzeit gekündigt werden kann. Wenn der Makler keinen schriftlichen Vertrag geschlossen hat, in dem Ersatzansprüche bei Vertragsauflösung geltend gemacht werden, dann hat der Verkäufer auch nichts zu zahlen. So etwas muss vorher vereinbart werden.
Also: mündlichen Vertrag schriftlich kündigen und ggf. neuen Vertrag mit anderem Makler schließen (bei Alleinauftrag am besten mit kurzer Vertragsdauer, sonst kann es passieren, dass der wenig Motivation verspürt, sich richtig ins Zeug zu legen)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht






Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN