Dies ist eine Diskussion zu Marklervertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Marklervertrag in dem fiktiven Fall, dass man ein Haus seit einiger Zeit zu verkaufen versucht: Ein schriftlichen Marklervertrag ist nicht unterschrieben worden. Durch die Anzeige eines Immobilienmarklers der einen Käufer suchte, ist man in Kontakt mit ihm getreten. Dieser fordert, dass er ein erstelltes Exposé benötigt um seinen Kunden zu begegnen. Darauf wurde eingegangen. Ist dadurch schon ein Vertrag zustande gekommen? Ein Bekannter meinte, dass ein sogennanter "einfacher Marklervertrag" schon durch die Andeutung von Interesse zustande käme, und hat mich nun arg verunsichert. Ab wann kommt ein Marklervertrag zustande, und ergeben sich jetzt aus dem puren Marklerkontakt/gespräch Konsequenzen, die sich "rechtsmäßig" negativ für die Verkäuferperson auswirken können? Schön, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit helfen könntet. Mit freundlichen Grüßen Papillona |
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| AW: Marklervertrag Zitat:
ein vertrag wäre zustande gekommen, wenn der makler erwähnt hätte, dass er soundsoviel% provision zu bekommen hätte und man mit diesem wissen einem expose zugestimmt hätte. wohl aber kann der makler von seiner kundin eine provision fordern, falls ein vertrag mit der verkäuferin zu stande kommen sollte. |
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| AW: Marklervertrag Vielen Dank für Ihre Antwort. Der Markler erwähnte, dass er xy-Prozent beim Verkaufen erhalten würde. Wenn dadurch ein Vertrag entstanden ist, wie kommt man da wieder heraus? Müsste man den Vertrag schriftlich kündigen, und welche Nachteile sind dadurch entstanden. Ist das Heranziehen eines anderen Marklers nun gestört oder gar ein privater Verkauf eingeschränkt? |
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| AW: Marklervertrag Zitat:
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dieser vertrag kommt ja nur dann zum tragen, wenn der makler eine käuferin findet, die das haus dann auch wirklich kauft. und wenn die eigentümerin an diese käuferin nicht verkaufen will, dann muss sie das ja nicht tun und dann muss sie natürlich auch keine provision bezahlen. und die höhe des verkaufspreises kann man ja auch noch nach oben oder unten korrigieren, ganz wie man es wünscht. fakt ist: wenn der makler eine käuferin bringt und ein kaufvertrag (zu welchem preis auch immer) zustande kommen sollte, dann muss die eigentümerin zahlen. und da kommt man nicht wieder raus. Zitat:
dh. wenn man selber eine käuferin findet, kann man verkaufen, wie man lustig ist und der makler geht leer aus. und wenn man eine andere maklerin einschalten will, kann man das auch tun. all das ändert aber nichts in bezug auf den vertrag zum ersten makler. der hat natürlich keinen anspruch auf provision, wenn man selber die käuferin findet oder eben die andere maklerin. |
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| AW: Marklervertrag nachtrag: wie kam der kontakt mit dem makler zustande und wie und wo hat sich dann dieser mündliche vertrag ergeben? unter umständen besteht ein rücktrittsrecht über § 312 bgb... dazu müssen wir aber ganz genau wissen, wie die kontaktaufnahme war und wo der vertrag geschlossen wurde. |
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| AW: Marklervertrag Hat der Makler denn auch deutlich gemacht, von WEM er seine Provision beansprucht? Evtl. kassiert er im Falle der erfolgreichen Vermittlung auch nur vom Käufer. Das ist regional recht unterschiedlich, in manchen Gegenden wird die Provision auch je zur Hälfte von Verkäufer und Käufer getragen. |
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| AW: Marklervertrag Dadurch hat der Verkäufer dem Makler eine Provision versprochen, wenn durch dessen Tätigkeit ein Kaufvertrag zustande kommt. Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Marklervertrag Entschuldigen Sie, dass ich jetzt erst antworte. Und vielen Dank für Ihre Antworten, die mir geholfen haben! Zum Rücktrittsrecht: Der Makler wurde aufgrund einer Zeitungsanzeige des Maklers vom Verkäufer kontaktiert. Daraufhin meinte der Makler, dass eine Besichtigung des Hauses seinerseits nötig sei. Dabei hat er erwähnt, dass er ein Exposé erstellen müsse, das die Verkäuferseite nichts kosten würde und die Provision würde von der Käuferseite in x-Prozent-Höhe verlangt. Wenn ich das Rücktrittsrecht richtig verstanden habe, kommt der Widerspruch aufgrund des Kontaktes von der Verkäuferseite nicht in Frage. Die offene Frage, die mich noch beschäftigt, lautet: Kann der Verkäufer nun einen anderen Makler mit Alleinauftrag in den Verkauf einschalten? Oder wäre der Alleinauftrag aufgrund des oben beschriebenen Vertrag rechtlich nicht möglich bzw. allg. problematisch? |
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| AW: Marklervertrag Zitat:
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| AW: Maklervertrag Hier ist ein mündlicher Vertrag (kein Alleinauftrag!) mit dem Makler geschlossen worden, der jederzeit gekündigt werden kann. Wenn der Makler keinen schriftlichen Vertrag geschlossen hat, in dem Ersatzansprüche bei Vertragsauflösung geltend gemacht werden, dann hat der Verkäufer auch nichts zu zahlen. So etwas muss vorher vereinbart werden. Also: mündlichen Vertrag schriftlich kündigen und ggf. neuen Vertrag mit anderem Makler schließen (bei Alleinauftrag am besten mit kurzer Vertragsdauer, sonst kann es passieren, dass der wenig Motivation verspürt, sich richtig ins Zeug zu legen) |
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