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Marklercourtage ?

Dies ist eine Diskussion zu Marklercourtage ? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 27.02.2008, 20:08
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Marklercourtage ?

Würde gern folgende fiktive Situation gern diskutieren:

Mal angenommen ein Hauskäufer entdeckt im Internet ein Objekt und lässt sich vom Markler ein Expose aushändigen und bittet den Markler einen Besichtigungstermin zu arrangieren.

Der Markler vereinbart weder einen Termin noch meldet er sich sonst irgendwie beim Kaufinteressenten.

Nehmen wir weiter an, der Käufer kommt später (sagen wir mal 2 Monate) am Objekt vorbei und entdeckt ein "Verkaufsschild" und klingelt. Der Besitzer erzählt dem Kaufinteressenten, dass dieser dem Markler vor einem Monat gekündigt hat wegen Erfolglosigkeit. Das Objekt spricht dem Käufer zu und es kommt zu einem Kaufvertrag.

Um den Fall noch etwas schwieriger zu machen. Wird das Objekt vom Kaufinteressenten zu 1/3 und von dessen Lebensgefährtin zu 2/3 erworben.

Wie hoch ist der Anspruch des Marklers auf Marklercourtage?

(Wir gehn davon aus, es handelt sich um einen Nachweis-Markler, denn als Vermittlungs-Markler hätte er nach der Kündigung durch den Verkäufer doch kein Anspruchsrecht mehr dem Käufer gegenüber)

Hätte der Markler anspruch auf die volle Marklercourtage, obwohl er nur ein Expose ausgehändigt hat und ansonsten ehr der Vermittlung hinderlich war?

Oder hätte er nur anspruch auf 1/3 der Marklercourtage? Wegen der Verhältnisaufteilung im Grundbuch?

Schon jetzt vielen DANK für Ihre Beiträge
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