Dies ist eine Diskussion zu Mangelhafte Warmwasserversorgung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Mangelhafte Warmwasserversorgung folgender fiktiver Fall: In einer WEG gibt es eine Warmwasserversorgung die leider mangelhaft arbeitet, so dass ein Bewohner, Miteigentümer im 3. Stock, temporär überhaupt kein warmes wasser hat. Das Problem liegt daran, dass ein Verwaltungsbeirat sparen will und den Thermostat immer wieder herunterregelt, so dass die Kesseltemperatur bei 55 Grad liegtr. Dies reicht offenbar nicht aus. Nun der Verwalter stellt sich auf den Standpunkt, dass alle anderen zufrieden sind und warum sollte er für einen Bewohner etwas tun? Was kann man denn da tun um den Verwalter zu Aktivitäten zu drängen? Besten Dabk im voraus für Ihre Meinung!
__________________ Besten Dank im voraus. Dies war nur meine bescheidene subjektive Meinung. Freundliche Grüße Benbulben |
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| AW: Mangelhafte Warmwasserversorgung Nur mal OT: eine Kesseltemperatur von 55 Grad reicht locker aus (aus gesundheitlichen Gründen sollte sie allerdings 60 Grad betragen). Das Problem ist entweder ein zu kleiner Warmwasserspeicher oder ein defekter Wärmetauscher.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Mangelhafte Warmwasserversorgung Zitat:
herzlichen dank für die Info, so ähnlich soll der Verwalter auch argumentieren. Aber was nützt es den Leuten im 3. Stock, wenn sie zur Mittagszeit nicht mal warmes Wasser zum Spülen haben? Man kann doch das Abspülwasser nicht ständig im Wasserkocher heiß machen? Oder?
__________________ Besten Dank im voraus. Dies war nur meine bescheidene subjektive Meinung. Freundliche Grüße Benbulben |
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| AW: Mangelhafte Warmwasserversorgung Die Gemeinschaft könnte auf ordentliche Wasserbereitung verklagt werden! |
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| AW: Mangelhafte Warmwasserversorgung Danke für den Hinweis, ich gehe davon aus, dass da auch ein Beweissicherungsverfahren vornagehen muss?
__________________ Besten Dank im voraus. Dies war nur meine bescheidene subjektive Meinung. Freundliche Grüße Benbulben |
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| AW: Mangelhafte Warmwasserversorgung Zitat:
Das zweite ist, dass Warmwasserleitungen in aller Regel isoliert sind und daher auch warmes Wasser ankommen sollte, wenn der Mieter darunter warmes Wasser hat. Selbst bei mangelhafter Isolierung sollte die Wassertemperatur auf den 2,5 - 3 m Höhenunterschied von angenommenen 50°C nicht auf unter 38°C sinken. 38,5°C ist in etwa Dusch-/Badetemperatur. Dritte Möglichkeit: Die Warmwasserleitung hat in der Regel eine Zirkulationsleitung. Eine Umwälzpumpe sollte dafür sorgen, dass das Warmwasser in der Leitung immer "im Kreis" geführt wird, so dass weiter entfernt liegende Entnahmestellen (die Bewohner ganz oben) nicht erst lange Wasser laufen lassen müssen, damit irgendwann mal warmes Wasser ankommt. Sollte die Zirkulationspumpe defekt oder entfernt worden sein, so kommt es eben zu dem beschriebenen Effekt. Allerdings müsste irgendwann trotzdem warmes Wasser kommen. Durch das nachfließende kalte Wasser kann das Warmwasser im Speicher aber bereits wieder so weit abgekühlt werden, dass oben letztlich nur lauwarmes Wasser ankommt. Sollte eigentlich auch nicht sein, aber wenn die Anlage dazu noch zu klein bemessen ist, dann ist das durchaus möglich. Bevor man also etwas unternimmt (oder auch nur die rechtlichen Folgen diskutiert) sollte man wissen, woran es liegt und wer dafür mutmaßlich verantwortlich ist. Möglicherweise liegt es ja noch an was ganz anderem, vielleicht sogar an irgendwas, was der Bewohner zu vertreten hat. Allerdings tendiere ich gefühlsmäßig zu Möglichkeit 3. Davon ab dürfte man natürlich ein einklagbares Recht auf warmes Wasser haben, aber da lasse ich lieber die Mietrechtsspezialisten ran.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Mangelhafte Warmwasserversorgung Vielleicht genügt auch eine entsprechende Androhung gegenüber der Verwaltung oder ein Vorabanwaltsschreiben. |
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| AW: Mangelhafte Warmwasserversorgung Liebe Freunde, also die Drohschreiben haben nichts gebracht. Der Verwalter argumentiert technisch genau so wie das obige Teammitglied. Nun zu meinen Erenntnissen. Die Leitungen wurden 1972 gebaut sind nicht isoliert. Diese Zirkulationsleitung funktioniert auch nur, wenn der Hahn geöffnet wird und Wasser nachfliest. Die Anlage wurde erneuert und vom Verwalter geplant und gebaut. Danach gingen die Probleme los. Wir haben 4 Steigleitungen in einer EG mit 16 Wohnungen. Unter uns wohnen eben starke Verbraucher. Wenn dei WW Kesseltemperatur auf 60 Grad eingestellt ist reicht es aus, das sich das bei starker Entnahme wieder schnell erwärmtes Wasser nachkommt. Aber ein Verwaltungbeirat regelt die Kesseltemperatur immer auf 55 Grad zu rück und dies reicht eben nicht aus. Der Verwalter läßt den Mann gewähren und versteckt sich hinter allen mögliche Argumenten. Bitte auch nicht vergessen, dass man ausser zum Duschen, Mittags auch noch heisses wasser zum Geschirr spülen benötigt. Wie mir der Hausmeister verraten hat, würde in den anderen Gemeinschafte die er auch noch nitbetreut der Kessel immer auf 60 Grad gefahren. Also liebe freunde was soll uich tun, den Verwalter habe ich schon mehrfach abgemahnt?
__________________ Besten Dank im voraus. Dies war nur meine bescheidene subjektive Meinung. Freundliche Grüße Benbulben |
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| AW: Mangelhafte Warmwasserversorgung Zitat:
Bitte die Forenregeln beachten und den Beitrag editieren!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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