Dies ist eine Diskussion zu Mangel nach gekaufter Immobilie ! innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Angenommen Käufer X bekommt nach einer Eigentümerversammlung vom Hausverwalter mitgeteilt, daß es in der Wohnung einen Wasserschaden durch eine geplatzte Heizungsleitung gegeben hat. Käufer X wusste nichts davon und wurde vom Verkäufer Y darüber auch nicht unterrichtet. Durch diesen Wasserschaden wurde der Zugangsstrang der Wasserleitung unterbrochen/stillgelegt, aber das defekte Stück wurde nicht repariert.Die Wand wurde fachmännisch getrocknet also keine Feuchtigkeit,Schimmel oder ähnliches mehr vorhanden. Jedoch funktioniert jetzt durch dieses stillgelegte Stück die Heizung in der Küche nicht mehr. Wie sollte Käufer X nun vorgehen ? |
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| AW: Mangel nach gekaufter Immobilie ! hmmm.... weis denn keiner Rat |
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| AW: Mangel nach gekaufter Immobilie ! |
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| AW: Mangel nach gekaufter Immobilie ! Erst einmal den Verkäufer bitten, den Mangel zu beheben! Bei Ablehnung zum Anwalt gehen! :-) Ich denke es kommt darauf an, ob ein Mangel verheimlicht wurde. Wenn Du dem Verkäufer nachweisen kannst, dass er davon wusste, hast Du denke ich gute Karten. Aber so genau weiß ich es auch nicht. Geändert von Petzi2 (18.11.2007 um 00:58 Uhr). |
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