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Mangel ?

Dies ist eine Diskussion zu Mangel ? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 10:39
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Mangel ?

Nehmen wir mal an, A. kauft eine Doppelhaushälfte mit 520 qm Grundstück. Vor der Abnahme des Außenbereiches wird A. durch den amtl. bestellten Vermesser mitgeteilt, dass 44 qm des Grundstückes auf den Bürgersteig und die vor dem Haus verlaufende Strasse entfallen. Der Verkäufer gibt an, dass er das nicht gewusst hat und in der maßstabsgerechten Zeichnung des Teilungsplanes, welcher Bestandteil des Kaufvertrages war, ist die Straße und der Bürgersteig nicht eingezeichnet gewesen.

1. Liegt hier ein Mangel vor?
2. Ist die Gemeinde zum Abkauf der 44 qm verpflichtet?
2. Ist der Verkäufer zu Schadensersatz verpflichtet, wenn A. die 44 qm an die Gemeinde verkauft und nicht den Bodenrichtwert bekommt oder gar enteignet wird, da die Strasse nicht zurückgebaut werden kann und die Gemeinde das Geld sparen will?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 10:46
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AW: Mangel ?

Zitat:
Zitat von sporty_markus Beitrag anzeigen
1. Liegt hier ein Mangel vor?
Keiner, der zum Schadensersatz gereichen würde!
Zitat:
2. Ist die Gemeinde zum Abkauf der 44 qm verpflichtet?
Das kommt auf die Satzung der Gemeinde an.
Zitat:
2. Ist der Verkäufer zu Schadensersatz verpflichtet, wenn A. die 44 qm an die Gemeinde verkauft und nicht den Bodenrichtwert bekommt oder gar enteignet wird, da die Strasse nicht zurückgebaut werden kann und die Gemeinde das Geld sparen will?
Nein, das hätte der Käufer vor Kauf eruiern müssen!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #3 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 14:20
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AW: Mangel ?

Es ist nicht so ungewöhnlich, dass öffentliche Verkehrsflächen in privatem Eigentum stehen.
Normalerweise ist das aber im Grundbuch vermerkt.
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Stichworte
bodentichtwert, bürgersteig, enteignung, straße, vermessung

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