Dies ist eine Diskussion zu Mal wieder MAKLERGEBÜHREN innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Mal wieder MAKLERGEBÜHREN was wäre wenn eine Hausbesichtigung über einen Makler stattfindet, der Interessent aber den Kaufpreis nicht bezahlen können. Verkäufer kündigt Maklervertrag und geht noch 10000 vom eigentlichen Kaufpreis runter, da Ihm der Interessent symphatisch ist. Jetzt kann sich Käufer das Haus leisten. Wie lange hat allerdings der Makler noch anspruch auf Geld, nach der Kündigung des Verkäufers? Sollte der wieder hinzukommen, wäre das Haus wieder nicht zu bezahlen |
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| AW: Mal wieder MAKLERGEBÜHREN Egal wann und ob der Maklervertrag vom Verkäufer gekündigt ist. Maßgeblich ist, dass die Tätigkeit des Maklers (mit)ursächlich für den Kauf ist. Das ist dadurch geschehen, dass der Käufer durch den Makler Kenntnis von der Kaufgelegenheit erhalten hat. Um wieviel Prozent wurde denn der Kaufpreis gemindert? |
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