Dies ist eine Diskussion zu Mal angenommen Streit nach Hauskauf innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Mal angenommen Streit nach Hauskauf nehmen wir einmal an, A hat ein Haus gekauft und B hat es bezahlt. A steht als alleiniger Besitzer im Grundbuch. Nun möchte B dort einziehen und dieses Haus nach seinen Vorstellungen/Wünschen umbauen. B nimmt einen Kredit auf und A gibt als sicherung die Grundschuld. A ist aber nicht Bürge! B steht weiterhin nicht im Grundbuch,auch nicht mit Wohnrecht. Nun wurde vereinbart, dass B eine Miete ab Einzug in Höhe von X,- monatlich zahlt und die investitionen nicht gegengerechnet werden oder Mietfreihet....besteht. B gibt diesen Vertrag nicht zurück und ignoriert dieses. A steht nun da ohne Vertrag und klagt Miete per Mahnbescheid ein, B sagt ich habe investiert und A hat gesagt ich bekomme lebenslanges Wohnrecht. A hat dieses nie gesagt oder beurkundet. Nun die Frage: Kann B alles geld inkl. Sanierungskosten von A zurück verlangen, wenn A nicht sofort ein lebenslanges Wohnrecht genehmigt oder das Haus auf B umschreiben läßt? Nehmen wir an B hat einen Anwalt der schreibt dass B Verwendungsersatzansprüche in voller höhe gegen A geltend machen wird,heißt B droht mit dem Widerruf der gemachten Zuwendungeninsgesamt. Bedeutet auch die Bezahlung des Hauskaufs inkl. kosten. rechtlich gesehen denke ist B hier auf verlorenen Posten, zumal es keinerlei Urkunden gibt. Ein Mietvertrag ist ja auch mündlich wirksam, da B ihn nicht zurück gegeben hat, ist hier unklar ob der Inhalt dann auch rechtskräftig ist, da B ja eingezogen ist! B hat doch hier eigentlich dem Vertrag zugestimmt!??? Wer kann diesen fiktiven Fall lösen? |
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| AW: Mal angenommen Streit nach Hauskauf Zitat:
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| AW: Mal angenommen Streit nach Hauskauf welch eine kluge Antwort!??? Da laut BGB auch ein mündlicher Mietvertrag gültigkeit hat, ist diese Antwort wohl sinnlos oder? Ich dachte das dieses ein Jura Forum ist und nicht mit solchen Antworten zu rechnen ist. Angenommen A ist sich unsicher und sucht Rat der wie gesagt fiktiv und unverbindlich ist, ist es entmutigend solche Antworten zu kriegen. |
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| AW: Mal angenommen Streit nach Hauskauf Zitat:
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| AW: Mal angenommen Streit nach Hauskauf Zitat:
Der vorgegebene Fall ist schwierig. Es ist nicht klar, warum B das Haus des A bezahlt hat. B jetzt ins Leere laufen zu lassen, kann rechtlich nicht in Ordnung sein.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Mal angenommen Streit nach Hauskauf Hallo, ok sorry sollte keine beschipfung sein. Problem ist ja das A das Haus rechtlich gehört--Grundbuchauszug. B nun wieder andere ideen hat .... Ein Mietvertrag ist ja auch mündlich zu stande gekommen---rechtlich klar geregelt. Die investitionen von B waren in art und Umfang nicht notwendig sondern selbst gewollter"luxus". B hat A unterschrieben, dass B alle Umbaumaßnahmen auf eigene Kosten und gefahr ausführen wird und alle rechtlichen Genehmigungen selber einholt--Baurecht beachtet. B hat dieses mit dem Baurecht mißachtet---ohne genehmigungen.... B hat veränderungen an der Statik ohne Genehmigung der Bauaufsicht und des Besitzers durchgeführt!!! Rest wie geschrieben. Nun ist die Frage worauf A sich im BGB berufen kann, da weder Art und Umfang so genehmigt waren und auch nie die Rede von Wohnrecht oder Kostenerstattung war. Sorry noch mal wenn es falsch rüber gekommen ist, sollte nicht sein. Bin froh über Fictive lösungen um erst einmal etwas zu wissen. |
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| AW: Mal angenommen Streit nach Hauskauf Nur zum besseren Verständnis: B hat dem A ein leerstehendes Haus geschenkt, in das B nun einziehen möchte? Welche "Beziehung" besteht zwischen A und B und aus welchem Grund wird A alleiniger Eigentümer des Hauses? |
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| AW: Mal angenommen Streit nach Hauskauf Ja B hat A ein leeres Haus bezahlt und A steht als alleiniger Eigentümer im Grundbuch. beide sind nicht verwand. B hat investiert um es nach seinen vorstellungen zu verändern. A hat das einverständnis gegeben,auf eigene gefahr kosten und unter beachtung aller baurechtlichen sachen. Baurechtlich hat B nix genehmigen lassen---tragende wände raus,gaube vergrößert,dach verändert ... Mir stellt sich in erster linie die frage ob A ersatzleistungen an B zahlen müsste wenn B gekündigt wird---wegen nichtzahlung der miete!!! A hat alle ersatzansprüche für den umbau ausgeschlossen,im mietvertrag den B nicht zurück gegeben hat--B ist aber trotzdem eingezogen! so denke ich das B diesen Vertrag auch angenommen hat. jeden falls zählt auch ein mündlicher mietvertrag. Problem ist nur: 1- ist mietvertrag gültig 2-hat B sich rechtswiedrig verhalten 3-wie ist es nun mit dem schwarzbau-B hat sich da ja rechtswiedrig verhalten 4- durch nichtzahlung der miete kündigung zum 31.12 ausgesprochen---ist das da auch ok? laut bgb ja. |
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| AW: Mal angenommen Streit nach Hauskauf hatte ich vergessen der ehepartner von B hat regelinsolvenz und B hatte heftig in die fa. investiert. nun angst das B selbst für die schulden der fa. aufkommen muss.(ich denke ja denn B hat ja erheblich mit investiert 6 stellig) dieses wußte A beim kauf nicht!!!! |
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