Dies ist eine Diskussion zu Maklervertrag kündigen ? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Maklervertrag kündigen ? Nun bezieht er vor Kaufvertrag seinen Bauträger mit in die Gespräche ein. Nach Abklären aller Umstände möchte A das Grundstück kaufen und gibt eine Kaufabsichtserklärung ab. Nun teilt der Makler mit, dass A erst an 2. Stelle steht und ein Interessent vor ihm steht. Nach Gesprächen mit dem Bauträger stellt sich raus, dass der Bauträger sich als Interessent das Objekt reservieren lassen hat. Mit dem Makler hat er die Vereinbarung, dass A das Grundstück nur kaufen kann, wenn ein unterschriebener Bauvertrag vorliegt. A kennt nicht den Eigentümer des Grundstückes und kann somit nicht direkt verhandeln. Wie kann A den Maklervertrag auflösen bzw. kündigen ? Was gibt es sonst für Möglichkeiten ? |
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| AW: Maklervertrag kündigen ? Zitat:
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| AW: Maklervertrag kündigen ? Zitat:
Zitat:
Wenn in der "Nachweisbestätigung der Verkäufer nicht benannt ist, ist sie eh nichts wert! |
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| AW: Maklervertrag kündigen ? Zitat:
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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| AW: Maklervertrag kündigen ? Zitat:
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| AW: Maklervertrag kündigen ? Muß denn der Makler den Eigentümer zwingend bekannt geben ? Gibt es da eine Grundlage ? |
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| AW: Maklervertrag kündigen ? Zitat:
Nachweis bedeutet nichts anderes, als dass der Makler dem Maklerkunden die Adresse des Objekts sowie die des Verkäufers bzw. Vermieters bekannt zu geben hat, damit dieser in Vertragsverhandlungen mit dem Verkäufer oder Vermieter eintreten kann. Unter Umständen kann auch die Bekanntgabe des Objektes genügen, wenn der Interessent erkennbar vorerst nicht an der Person des zukünftigen Vertragspartners interessiert ist und sich mit der Bekanntgabe des Objektes zufrieden gibt. Die Bekanntgabe des Objektes kann auch dann ausreichend sein, wenn es dem Interessenten keine Mühe bereitet, den Eigentümer auf eigene Faust ausfindig zu machen, zum Beispiel wenn die Anschrift des Verkäufers mit der örtlichen Bezeichnung des Grundstücks übereinstimmt. Gerade Dir kommt es aber auf die Bekanntgabe des möglichen Vertragspartners an. Um ganz sicher zu gehen, würde ich den Makler noch zur Bekanntgabe auffordern! |
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