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Maklervertrag kündigen ?

Dies ist eine Diskussion zu Maklervertrag kündigen ? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.06.2008, 20:35
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Maklervertrag kündigen ?

Kaufinteressent A beabsichtigt den Kauf eines Grundstückes. Dafür unterschreibt er beim Makler eine Nachweisbestätigung mit 5 % Provision.

Nun bezieht er vor Kaufvertrag seinen Bauträger mit in die Gespräche ein.

Nach Abklären aller Umstände möchte A das Grundstück kaufen und gibt eine Kaufabsichtserklärung ab.

Nun teilt der Makler mit, dass A erst an 2. Stelle steht und ein Interessent vor ihm steht.

Nach Gesprächen mit dem Bauträger stellt sich raus, dass der Bauträger sich als Interessent das Objekt reservieren lassen hat. Mit dem Makler hat er die Vereinbarung, dass A das Grundstück nur kaufen kann, wenn ein unterschriebener Bauvertrag vorliegt.

A kennt nicht den Eigentümer des Grundstückes und kann somit nicht direkt verhandeln.

Wie kann A den Maklervertrag auflösen bzw. kündigen ? Was gibt es sonst für Möglichkeiten ?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.06.2008, 23:25
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AW: Maklervertrag kündigen ?

Zitat:
Zitat von bart-77
Was gibt es sonst für Möglichkeiten ?
Ein anderes Grundstück erwerben....
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  #3 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 11:14
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AW: Maklervertrag kündigen ?

Zitat:
Zitat von bart-77
A kennt nicht den Eigentümer des Grundstückes und kann somit nicht direkt verhandeln.
A kann über das Katasteramt versuchen den Eigentümer ausfindig zu machen.

Zitat:
Wie kann A den Maklervertrag auflösen bzw. kündigen ? Was gibt es sonst für Möglichkeiten ?
Er braucht nicht zu kündigen, Provision wäre nur fällig, wenn ein Kaufvertrag über den Makler zustande käme.
Wenn in der "Nachweisbestätigung der Verkäufer nicht benannt ist, ist sie eh nichts wert!
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  #4 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 11:28
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AW: Maklervertrag kündigen ?

Zitat:
Zitat von schielu
A kann über das Katasteramt versuchen den Eigentümer ausfindig zu machen.
das Grundbuch wird also beim Katasteramt geführt, ich dachte, das machen die Amtsgerichte...

__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
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  #5 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 11:56
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AW: Maklervertrag kündigen ?

Zitat:
Zitat von fernetpunker
das Grundbuch wird also beim Katasteramt geführt, ich dachte, das machen die Amtsgerichte...
Grundbuchamt geht zwar auch aber einfacher ist es beim Katasteramt. Das Grundbuchamt verlangt zur Einsicht eine Vollmacht bzw. den Nachweis eines berechtigten Interesses.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 18:19
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AW: Maklervertrag kündigen ?

Muß denn der Makler den Eigentümer zwingend bekannt geben ? Gibt es da eine Grundlage ?
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Alt 11.06.2008, 11:26
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AW: Maklervertrag kündigen ?

Zitat:
Zitat von bart-77
Muß denn der Makler den Eigentümer zwingend bekannt geben ? Gibt es da eine Grundlage ?
Das ergibt sich aus einer Vielzahl von Urteilen!

Nachweis bedeutet nichts anderes, als dass der Makler dem Maklerkunden die Adresse des Objekts sowie die des Verkäufers bzw. Vermieters bekannt zu geben hat, damit dieser in Vertragsverhandlungen mit dem Verkäufer oder Vermieter eintreten kann.

Unter Umständen kann auch die Bekanntgabe des Objektes genügen, wenn der Interessent erkennbar vorerst nicht an der Person des zukünftigen Vertragspartners interessiert ist und sich mit der Bekanntgabe des Objektes zufrieden gibt. Die Bekanntgabe des Objektes kann auch dann ausreichend sein, wenn es dem Interessenten keine Mühe bereitet, den Eigentümer auf eigene Faust ausfindig zu machen, zum Beispiel wenn die Anschrift des Verkäufers mit der örtlichen Bezeichnung des Grundstücks übereinstimmt.

Gerade Dir kommt es aber auf die Bekanntgabe des möglichen Vertragspartners an. Um ganz sicher zu gehen, würde ich den Makler noch zur Bekanntgabe auffordern!
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  #8 (permalink)  
Alt 11.06.2008, 13:57
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AW: Maklervertrag kündigen ?

Das klingt einleuchtend. Ich werde dahingehend nochmal den Makler kontaktieren.
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