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Maklervertrag: Aufwandsersatzpauschale 4.000,- EUR korrekt bei Privatverkauf?

Dies ist eine Diskussion zu Maklervertrag: Aufwandsersatzpauschale 4.000,- EUR korrekt bei Privatverkauf? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.03.2008, 15:27
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Maklervertrag: Aufwandsersatzpauschale 4.000,- EUR korrekt bei Privatverkauf?

Hallo,

folgender Fall: Privatmann möchte sein Einfam.haus veräußern (Preisvorstellung 200 TEUR). Er engagiert einen "erfahrenen" Makler, um selbst Zeit zu sparen. Dieser schließt einen Vertrag mit Privatmann, in welchem eine Aufwandsersatzpauschale in Höhe von 4000,- EUR vereinbart wird, falls Privatmann selber veräußert oder Verkaufsabsichten aufgibt.
Nun ist Makler nicht untätig, inseriert jedoch nicht in den Käseblättern (Stadtteilzeitungen), wie es Privatmann vorgeschlagen hat. Folge: Privatmann inseriert selber und hat nach 2 Wochen eine Käufer.

Meine Frage nun: Kann Makler tatsächlich die Aufwandsersatzpauschale in Höhe von 4000 EUR verlangen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Thorsten
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Alt 06.03.2008, 11:25
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AW: Maklervertrag: Aufwandsersatzpauschale 4.000,- EUR korrekt bei Privatverkauf?

Nicht, wenn diese Passage in einem Vertragsformular steht. Eine derartige Vereinbarung hat nur Gültigkeit, wenn sie individuell ausgehandelt wurde. Das ist klare BGH-Rechtssprechung!
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  #3 (permalink)  
Alt 06.03.2008, 15:13
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AW: Maklervertrag: Aufwandsersatzpauschale 4.000,- EUR korrekt bei Privatverkauf?

Danke für die schnelle Antwort. Was genau bedeutet denn "Vertragsformular"? In dem konkreten Fall ist der Punkt "Aufwandsersatzpauschale" in dem Maklervertrag vorgefertigt. Steht also nicht unter "Sonstiges"... ;-)
Lediglich der Preis ist manuell eingetragen worden.
Wird dies nun als individuell angesehen oder nicht? M.E. nach ist das ein Streitfall, der zur Not vor Gericht entschieden werden müsste.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.03.2008, 10:06
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AW: Maklervertrag: Aufwandsersatzpauschale 4.000,- EUR korrekt bei Privatverkauf?

Genau das ist eine Vorformulierung die keinen Bestand hat, da sie immer wieder vom Makler verwendet wird. Das kann kein Streitfall mehr sein, da vom BGH schon lange entschieden. Der Makler müsste das auch wissen. Allerdings versuchen es viele trotzdem ständig!
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  #5 (permalink)  
Alt 07.03.2008, 12:46
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AW: Maklervertrag: Aufwandsersatzpauschale 4.000,- EUR korrekt bei Privatverkauf?

Die Antowrt gefällt mir.
Wo finde ich denn das BGH-Urteil?
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  #6 (permalink)  
Alt 07.03.2008, 13:58
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AW: Maklervertrag: Aufwandsersatzpauschale 4.000,- EUR korrekt bei Privatverkauf?

Lies´mal diese Abhandlung! Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Individualvereinbarung mit Urteilshinweis.
http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=106
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  #7 (permalink)  
Alt 07.03.2008, 15:42
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AW: Maklervertrag: Aufwandsersatzpauschale 4.000,- EUR korrekt bei Privatverkauf?

Interessanter Artikel! Damit erscheint die Rechtslage ja ganz eindeutig. Mal sehen, wie der Makler reagieren wird, wenn Käufer sich weigert, die 4 TEUR zu bezahlen. Auslagenersatz ist ja gut und schön, aber das ist nicht mehr als 300 EUR wert. Ob´s nen Rechtsstreit gibt...? Warten´s wir es ab.
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  #8 (permalink)  
Alt 07.03.2008, 15:57
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AW: Maklervertrag: Aufwandsersatzpauschale 4.000,- EUR korrekt bei Privatverkauf?

Zitat:
Zitat von tc7700
Auslagenersatz ist ja gut und schön, aber das ist nicht mehr als 300 EUR wert.
Nicht mal das, der gesamte Vertrag ist null und nichtig, weil er damit gröblichst gegen das AGB-Gesetz verstoßen hat und das muss ihm bekannt sein!
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  #9 (permalink)  
Alt 07.03.2008, 16:55
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AW: Maklervertrag: Aufwandsersatzpauschale 4.000,- EUR korrekt bei Privatverkauf?

Wenn man mit mehreren Angestellten rund 200 Objekte pro Jahr vermakelt und einen guten Ruf genießt, dann sollte man davon ausgehen, dass ihm das bekannt sei...
Seltsam, dass er dennoch mit einem fehlerhaften Vertragswerk sein Geld auf´s Spiel setzt.
Vertrag nichtig oder anfechtbar?
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  #10 (permalink)  
Alt 07.03.2008, 17:37
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AW: Maklervertrag: Aufwandsersatzpauschale 4.000,- EUR korrekt bei Privatverkauf?

Größe hat noch lange nichts mit Qalität zu tun!
Lies hier:
http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=282
Gleiche Quelle, wie vorher.
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