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Maklerrechnung Fehlerhaft???

Dies ist eine Diskussion zu Maklerrechnung Fehlerhaft??? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 24.07.2008, 09:25
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Maklerrechnung Fehlerhaft???

Hallo Zusammen habe mal eine frage

mal angenommen Herr und Frau A haben über Makler B einen Objekt erworben in einem Mehrfamilienhaus.

einige Monaten später erhalten Herr und Frau A die Rechnung von Makler B. Auf der Rechnung steht zwar eine Kurze Objektbeschreibung (Wohnung in Musterstraße)sowie Vertragsdatum und Name der Verkaufende Partei hier fehlt allerdings die Angabe über welche Wohnung bzw welches Stockwerk es sich dabei genau handelt.

Außerdem steht zwar einnen Nettocourtage sowie separate MWST und Bruttocourtage beträge auf der Rechnung allerdings ist auf der Rechnung nirgendwo ersichtlich wie dieser Betrag genau zu stande gekommen ist (heißt Verkaufspreis sowie Maklercourtageprozentsatz fehlen).

Herr und Frau A Fragen Makler B ob das noch vervolständigt werden kann Makler B weigert sich da Sein Rechnungsprogramm diese möglichkeit nicht bietet

Können Herr A und Frau A darauf bestehen das Makler B diese Fehlende Angaben eintragt oder besser gesagt ist Makler B hierzu verpflichtet oder reicht die Rechnung aus sowie sie jetzt ist?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.07.2008, 11:45
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AW: Maklerrechnung Fehlerhaft???

Zitat:
Zitat von iniminie
Können Herr A und Frau A darauf bestehen das Makler B diese Fehlende Angaben eintragt oder besser gesagt ist Makler B hierzu verpflichtet oder reicht die Rechnung aus sowie sie jetzt ist?
Die Rechnung reicht so aus!
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  #3 (permalink)  
Alt 24.07.2008, 12:01
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AW: Maklerrechnung Fehlerhaft???

also haben Herr und Frau A kein Recht auf einen Ausführliche Rechnung zu bestehen
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  #4 (permalink)  
Alt 24.07.2008, 12:05
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AW: Maklerrechnung Fehlerhaft???

Zitat:
Zitat von iniminie
... allerdings ist auf der Rechnung nirgendwo ersichtlich wie dieser Betrag genau zu stande gekommen ist
Ja, ich kenne auch niemanden, der eine Maklerrechnung gerne bezahlt. Aber auch vorgeschobene Spitzfindigkeiten reichen nicht aus.

Bei einer Maklerrechnung gibt es ja i.d. R. nur einen Posten. das ist dann die zuvor bekannte Pauschale oder ein Prozentsatz vom Kaufpreis. Daher ist den Rechnungsempfängern eine einfache Überprüfung der Rechnungssumme problemlos möglich.

Wenn der Betrag stimmt: Zahlen.
__________________
... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung!
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  #5 (permalink)  
Alt 24.07.2008, 12:25
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AW: Maklerrechnung Fehlerhaft???

Das diese Rechnung / der Geleistete Arbeit bezahlt werden muß ist völlig klar aber wenn Frau und Herr A schon so eine Riesen Summe überweisen müßen benötigen Sie doch wenigstens eine Vernünftige Rechnung die Sie beim Finanzamt (ohen nachfragen) hinlegen können um deren Ausgabe zu zeigen Oder?
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  #6 (permalink)  
Alt 24.07.2008, 12:44
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AW: Maklerrechnung Fehlerhaft???

Zitat:
Zitat von iniminie
Das diese Rechnung / der Geleistete Arbeit bezahlt werden muß ist völlig klar aber wenn Frau und Herr A schon so eine Riesen Summe überweisen müßen benötigen Sie doch wenigstens eine Vernünftige Rechnung die Sie beim Finanzamt (ohen nachfragen) hinlegen können um deren Ausgabe zu zeigen Oder?
Und wo ist das Problem? Der Rechnungssteller ist klar, auf den Kaufvertrag ist hingewiesen, die Umsatzsteuer ist ordentlich ausgewiesen...
Die A`s brauchen nur noch zu bezahlen. Was sonst soll das Finanzamt (wenn überhaupt) noch interessieren?
Allerdings muss noch ein Hinweis auf die Aufbewahrungsfrist auf der Rechnung stehen!
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  #7 (permalink)  
Alt 24.07.2008, 12:50
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AW: Maklerrechnung Fehlerhaft???

das Problem ist es steht nicht dabei verkaufspreis war zb 500000 davon 3,57 prozent Courtage ergibt... aber wenn es nicht wichtig ist das der Verkaufbetrag auf dem der Leistungsrechnung beruhrt rein steht ....
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