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Maklerprovision von beiden Parteien?

Dies ist eine Diskussion zu Maklerprovision von beiden Parteien? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 13.03.2009, 13:14
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Maklerprovision von beiden Parteien?

Hallo, könnt Ihr mir sagen, ob ein Makler die ortsüblich angemessene Provision sowohl von dem Verkäufer wie auch von dem Käufer einer Immobilie verlangen darf? Meiner Ansicht nach ist das doch eine Geschäftsbesorgung. Wäre so etwas zulässig? Schönen Tag noch! Vielen Dank im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 13:51
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AW: Maklerprovision von beiden Parteien?

Zitat:
Zitat von malte258
Hallo, könnt Ihr mir sagen, ob ein Makler die ortsüblich angemessene Provision sowohl von dem Verkäufer wie auch von dem Käufer einer Immobilie verlangen darf? Meiner Ansicht nach ist das doch eine Geschäftsbesorgung. Wäre so etwas zulässig? Schönen Tag noch! Vielen Dank im Voraus!
Ja, wenn mit jeder der Parteien eine Provisionszahlung vereinbart ist. Das ist in vielen Regionen üblich!
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