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Maklerprovision trotz privatem Verkauf?

Dies ist eine Diskussion zu Maklerprovision trotz privatem Verkauf? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 05.06.2009, 14:05
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Maklerprovision trotz privatem Verkauf?

Angenommen eine privat Person möchte ein Haus über einen Makler verkaufen. Der Makler hat nach 1,5 Jahren jedoch immer noch keinen Käufer gefunden. Der Besitzer ist aber von einem Nachbarn, der ihm persönlich gut bekannt ist angesprochen worden, ob das Haus zu verkaufen sei. Der Nachbar hatte auch schon mal vor der Maklerbeauftragung nachgefragt, damals war der Preis jedoch noch zu hoch. Jetzt möchte der Nachbar das Haus kaufen, der Kontakt lief ausschließlich mit dem Eigentümer, nicht mit dem Makler. Der Makler ist mittlerweile innerhalb von vier Wochen kündbar, sodass einem privaten Verkauf nichts im Wege stünde. Allerdings hat der Nachbar einmal den Makler per Mail angeschrieben und ein Standardexposé angefordert, wie der Makler das an mind. 100 Interessenten geschickt hat.
Wenn der Maklervertrag gekündig und das Haus privat verkauft würde, könnte der Makler trotzdem eine Kaution verlangen?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.06.2009, 14:26
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AW: Maklerprovision trotz privatem Verkauf?

Zitat:
Zitat von bernul
Allerdings hat der Nachbar einmal den Makler per Mail angeschrieben und ein Standardexposé angefordert, wie der Makler das an mind. 100 Interessenten geschickt hat.
Wenn der Maklervertrag gekündig und das Haus privat verkauft würde, könnte der Makler trotzdem eine Kaution verlangen?
Es kommt wesentlich auf das Zustandekommen eines Maklervertrages an und um wiviel der Kaufpreis gegenüber dem erhaltenen Exposé veringert ist. Wurden nach dem Exposé-Erhalt Maklerdienste in Anspruch genommen? Zum Verkauf bedarf es keiner Kündigung des Maklervertrages, der ist nach so langer Zeit sowieso nicht mehr gültig. Und verkaufen kann man immer! Kaution kann der Makler sowieso nicht verlangen, wofür? Wer soll denn überhaupt den Makler bezahlen?
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  #3 (permalink)  
Alt 05.06.2009, 15:35
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AW: Maklerprovision trotz privatem Verkauf?

Zitat:
Zitat von schielu
Es kommt wesentlich auf das Zustandekommen eines Maklervertrages an und um wiviel der Kaufpreis gegenüber dem erhaltenen Exposé veringert ist.
Der Kaufpreis ist der gleiche.


Zitat:
Zitat von schielu
Wurden nach dem Exposé-Erhalt Maklerdienste in Anspruch genommen?
Nein, außer der Anforderung des Exposé wurden keine Dienste in Anspruch genommen.


Zitat:
Zitat von schielu
Zum Verkauf bedarf es keiner Kündigung des Maklervertrages, der ist nach so langer Zeit sowieso nicht mehr gültig.
Das verstehe ich nicht. Warum sollte der Vertrag sowieso nicht mehr gültig sein? Der Vertrag verlängert sich stillschweigend bis er gekündigt wird.

Zitat:
Zitat von schielu
Und verkaufen kann man immer! Kaution kann der Makler sowieso nicht verlangen, wofür? Wer soll denn überhaupt den Makler bezahlen?
Ja sicher, verkaufen kann man immer, aber könnte der Makler nicht argumentieren, dass bereits ein Kundenkontakt entstanden ist? Die Provision sollen der Käufer und der Verkäufer zu je 50% zahlen.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.06.2009, 16:28
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AW: Maklerprovision trotz privatem Verkauf?

Zitat:
Zitat von bernul
Nein, außer der Anforderung des Exposé wurden keine Dienste in Anspruch genommen.
Dann ist auch kein Maklervertrag zustande gekommen:
http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=764
Zitat:
Das verstehe ich nicht. Warum sollte der Vertrag sowieso nicht mehr gültig sein? Der Vertrag verlängert sich stillschweigend bis er gekündigt wird.
Die Anwendbarkeit der Regeln des AGB´s auf den „schlichten“ Alleinauftrag ist
noch nicht endgültig geklärt. Die Rechtsprechung geht jedoch ganz überwiegend
davon aus, dass der schlichte Alleinauftrag mit kurzer zeitlicher Bindung (6-9 Monate
maximal) noch durch AGB-Vertrag wirksam vereinbart werden kann.
Voraussetzung
hierfür ist jedoch, dass die Besonderheiten des Alleinauftrages deutlich in den
AGB´s hervorgehoben werden. Jede weitere Beschränkung des Auftraggebers
(längere Bindungsfristen, Verlängerungsklausel) kann jedoch nur durch Individualvereinbarung
geschlossen werden.
Zitat:
Ja sicher, verkaufen kann man immer, aber könnte der Makler nicht argumentieren, dass bereits ein Kundenkontakt entstanden ist? Die Provision sollen der Käufer und der Verkäufer zu je 50% zahlen.
Ein Kontakt alleine begründet noch keinen Maklervertrag! Ein Maklervertrag kann durch konkludentes Handeln zustande kommen. Das ist dann der Fall, wenn der Kunde von der Provisionsforderung Kenntnis hat und danach Makler-Dienste in Anspruch nimmt! Siehe oben (BGH).
Das ist grundsätzlich. Das Thema ist allerdings so komplex, dass es auf Einzelheiten ankommen kann, die hier nicht bekannt sind!
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