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Maklerprovision ohne jegliche schriftliche Vereinbarung

Dies ist eine Diskussion zu Maklerprovision ohne jegliche schriftliche Vereinbarung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 20.08.2009, 16:35
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Talking Maklerprovision ohne jegliche schriftliche Vereinbarung

Hallo,

mich interessiert folgende Frage: Angenommen, der Käufer einer Immobilie kontaktier telefonisch einen Makler aufgrund eines Internet-Inserates (mit Hinweis auf die Käuferprovision), läßt sich zwar kein Exposee zusenden, vereinbart jedoch sofort einen Besichtigungstermin in dem Objekt, bei dem der darin lebende Eigentümer = Verkäufer ebenfalls anwesend ist.

Der Makler versäumt es jedoch, vom Käufer irgendwelche schriftlichen Nachweise seiner Tätigkeit einzuholen, d.h. es liegt ihm weder ein unterschriebene Objektnachweis noch ein Notarauftrag (Auftrag zur Vereinbarung eines Notartermins) vor. Lediglich der Verkäufer könnte bestätigen, dass der Makler bei den Verhandlungen anwesend war - nicht jedoch, dass auch eine Provison vereinbart wäre (diese stehe aber im Inserat).

Weiter angenommen, es kommt ein Kaufvertrag zustande, bei dem der Makler zwar wiederum körperlich beim Notar anwesend ist, während er im Notarvertrag jedoch nicht auftaucht.

Wie wären in diesem Fall die Chancen, wenn der Käufer ein Provisonszahlung mangels nachweisbar zustande gekommener Provisionsvereinabrung verweigerte ?

Vielen Dank im Voraus !
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  #2 (permalink)  
Alt 20.08.2009, 17:01
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AW: Maklerprovision ohne jegliche schriftliche Vereinbarung

Zitat:
Zitat von huetti77
Wie wären in diesem Fall die Chancen, wenn der Käufer ein Provisonszahlung mangels nachweisbar zustande gekommener Provisionsvereinabrung verweigerte ?
Schlecht!
dadurch
Zitat:
diese stehe aber im Inserat
Wurde in Kenntnis eines Provisionsverlangens Maklerdienste in Anspruch genommen. Der Nachweis durch den Makler ist erbracht und die Provision fällt an.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.08.2009, 08:25
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AW: Maklerprovision ohne jegliche schriftliche Vereinbarung

Zitat:
Zitat von schielu
Schlecht!
dadurch Wurde in Kenntnis eines Provisionsverlangens Maklerdienste in Anspruch genommen. Der Nachweis durch den Makler ist erbracht und die Provision fällt an.
Hi schielu,

danke für Deine Antwort.

Ich frage mich nur, wie der MAkler das dann beweisen soll? Letztlich hätte er es m.E. schwer, wenn der Käufer rein gar nichts unterschreiben hätte. Genügt allein das Schalten eines Internetinserats und ein Kaufvertrag dafür, dass ein Provisionssanspruch nicht nur entstanden (zweiffellos ist das so) sondern auch dem Käufer ggü. nachweisbar ist ?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.08.2009, 13:05
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AW: Maklerprovision ohne jegliche schriftliche Vereinbarung

Ein Maklervertrag kommt auch durch konkludentes Handeln zustande! Der Käufer hat in Kenntnis des Provisionsverlangens (Inserat) die Dienste des Maklers beansprucht (Besichtigung). Diesen Beweis kann der Makler doch recht einfach erbringen!
Anmerkung:
warum wird überhaupt darüber nachgedacht, den Makler um seinen verdienten Lohn zu prellen. Ohne ihn hätte der Käufer doch die Kaufgelegenheit gar nicht erfahren?
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