Dies ist eine Diskussion zu Maklerprovision ohne Auftrag des Verkäufers innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Maklerprovision ohne Auftrag des Verkäufers wie würdet Ihr folgenden Sachverhalt sehen: Familie A möchte ein Haus kaufen und erhält seit geraumer Zeit immer mal wieder per Email Angebote eines Maklers (mit dem Hinweis auf die Fälligkeit einer Provision im Falle eines Kaufes). Ein Angebot erscheint interessant, A vereinbart mit dem Makler einen Besichtigungstermin. Parallel dazu sucht Familie A nach weiteren Angeboten und stößt dabei zufällig wieder auf besagtes Haus: Es stellt sich heraus, dass es in einem öffentlichen Bieterverfahren zu erwerben ist, dass ausdrücklich KEIN Makler beauftragt wurde, sonden provisionsfrei verkauft wird. Der Makler hatte lediglich die im Internet veröffentlichten Angaben mit seinem Briefkopf versehen und weitergeleitet -ohne jedoch einen Hinweis auf Verkäufer und die entsprechenden Umstände zu geben. A nimmt aufgrund des öffentlichen Angebots Kontakt mit dem Verkäufer auf und vereinbart einen Besichtigungstermin - es handelt sich um den gleichen Termin, den auch der Makler genannt hatte und den dieser ebenfalls als scheinbar privater Interessent erhalten hatte. A sagt den Besichtigungstermin beim Makler wieder ab ("kein Interesse"), zumal dieser nicht mehr über das Haus zu wissen scheint als Kaufinteressent A selbst, in keinerlei besonderem Kontakt zum Verkäufer steht, vor dem angesetzten Besichtigungstermin selbst noch nicht im Haus war. A besichtigt zusammen mit dem Verkäufer. Mal angenommen, Familie A könnte das Haus erwerben, könnte der Makler aufgrund der Tatsache, dass Familie A beim Erhalt des Exposes noch keine Kenntnis von dem Objekt hatte, eine Provision verlangen? |
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| AW: Maklerprovision ohne Auftrag des Verkäufers Zitat:
Ohne den minituös genauen Ablauf zu kennen, ist es schwer, einen Rat zu geben. Nachdem was in der Frage steht, würde ich eher sagen, dass der Makler keinen Anspruch hat. Bei aller Vorsicht, es bleiben einige Restbedenken! Ob ein Auftrag des Verkäufers vorliegt ist unerheblich! |
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| AW: Maklerprovision ohne Auftrag des Verkäufers Zitat:
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| AW: Maklerprovision ohne Auftrag des Verkäufers Zitat:
Ein Makler hat immer zwei voneinander unabhängige Verträge. Einen mit dem Verkäufer und einen mit dem Kaufinteressenten. Der mit dem Verkäufer (egal wie sich der Termin evtl. "erschlichen" wurde) kam spätestens zustande als der nicht die Frage ob der Makler andere Kaufinteressenten, gegen Bezahlung, beibringen könnte, verneint hat und ihm dafür sogar die Hausunterlagen übergeben hat. Die Frage "darf ich..." und die Antwort "ja" schließen den Vertrag! Die Aussage ich habe mir etwas anderes gedacht, zählt jetzt nicht mehr! Der andere, mit dem Interessenten kommt dadurch zustande, dass dieser (in Kenntnis der Provisionspflicht) Dienste des Maklers in Anspruch nimmt. (Anforderung von Unterlagen, Vereinbarung eines Besichtigungstermines etc.) Darauf hat der Verkäufer keinen Einfluss und kann ihn keinesfalls verbieten. Er wird durch Zusage des Interessenten oder durch konkludentes Handeln wirksam! Das entspricht dem § 652 BGB und ist vielfach höchstrichterlich entschieden! Das Maklerrecht, insbesondere die Rechtsprechung dazu ist vielfältig und kompliziert. Emotionen haben da keinen Einfluss! Ich hoffe ich konnte die hier vorliegende Problematik einigermaßen verständlich aufklären! Übrigens es gibt auch Gelegenheitsmakler (die nicht ständig den Beruf ausüben). Die unterliegen allerdings auch den "Spielregeln". |
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| AW: Maklerprovision ohne Auftrag des Verkäufers Kommen jetzt hier nicht die Threads endgültig durcheinander
Diese Antwort gilt glaube ich eher diesem Thread hier: http://www.juraforum.de/forum/t246971/s.html Wenn ja, korrigiere das doch noch bitte schnell, so das ich auch darauf entsprechen antworten kann DANKE |
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| AW: Maklerprovision ohne Auftrag des Verkäufers Sorry, ich hatte hier zwei Threads durcheinander gebracht. Die vorige Antwort war mehr auf den anderen gedacht. Dennoch gilt auch hierzu das vorhin geschriebene. Der Wille des Verkäufers ist nicht erheblich. Das ist nur der Vertrag mit dem Interessenten. Was anderes wäre bei der Wohnungsvermittlung. Da bedarf es einen Auftrages des Vermieters! Also, wenn ein Makler (egal wie) von einer Kaufgelegenheit Kenntnis erhält ind diese dem Interessenten nachweist, kann mit dem ein provisionspflichtiger Vertrag zustande gekommen sein! Das = Rechtssprechung (und doch eigentlich auch logisch!) |
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