Dies ist eine Diskussion zu Maklerprovision bei Verkauf ETW an Mieter innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Maklerprovision bei Verkauf ETW an Mieter wie ist folgender fiktiver Fall zu beurteilen: Ein Vermieter teilt seinem Mieter per Mail mit, dass er seine Wohnung verkaufen will und dies in die Hände eines Maklers gegeben hat. Er erwähnt, der Mieter könne ja evtl. die Wohnung kaufen, solle sich in der Sache an den Makler wenden. Kurz später findet ein Besichtigungstermin w/ Zustand der Wohnung durch Vermieter und Makler statt. Dort wird vereinbart, dass der Mieter noch 2 Wochen Zeit erhält, sich den Kauf zu überlegen, nachfolgend wird der offizielle Auftrag an den Makler vergeben. Dh. der Mieter könne in dieser Zeit provisionsfrei kaufen. Trotz Interesse des Mieters kann keine Einigung hinsichtlich des Kaufpreises mit dem Vermieter erzielt werden, worauf der Vermieter darauf verweist, dass er nun den Auftrag an den Makler erteilt und der Mieter weitere Verhandlungen über den Makler abwickeln solle. Kann der Makler nun im Falle des Kaufes durch den Mieter von selbigem Provsion verlangen? Wenn ja, in selber Höhe, wie er sonst auch verlangen würde? Danke schon mal für eine Auskunft. Himbeere Geändert von Himbeere (22.03.2010 um 16:41 Uhr). |
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| AW: Maklerprovision bei Verkauf ETW an Mieter Zitat:
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| AW: Maklerprovision bei Verkauf ETW an Mieter Zitat:
ist doch bestimmt ein Schreibfehler, oder ? Soll bestimmt heißen "Kann der Makler nun im Falle des Kaufes durch den Mieter von selbigem Provsion verlangen?" In dem Falle: Wenn die Verhandlungen mit dem Makler zum Erfolg (=Kaufvertrag) führen, warum nicht? |
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| AW: Maklerprovision bei Verkauf ETW an Mieter Oh klar, danke...Vom Mieter muss es natürlich heissen. |
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| AW: Maklerprovision bei Verkauf ETW an Mieter Der Makler kann nur dann Provision verlangen, wenn mit ihm ein Maklervertrag zustande gekommen ist und seine Tätigkeit (Nachweis oder Vertragsvermittlung) für den Kauf ursächlich war. |
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| AW: Maklerprovision bei Verkauf ETW an Mieter Zitat:
Erfahren hat der Mieter von dem Verkauf der Wohnung wie gesagt vom Vermieter selbst, nicht von Makler. Lediglich Einzelheiten wie Wohnungsgrösse, Wohngeld etc.musste er vom Makler erfragen, weil der Vermieter den Mieter an ihn verwiesen hat. Gruß Himbeere Geändert von Himbeere (24.03.2010 um 12:10 Uhr). |
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| AW: Maklerprovision bei Verkauf ETW an Mieter Ich-Fragen dürfen leider nicht (mehr) beantwortet werden! |
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| AW: Maklerprovision bei Verkauf ETW an Mieter Zitat:
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| AW: Maklerprovision bei Verkauf ETW an Mieter Wurde schon gefragt (glaub´ich): wurde eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen - welcher Inhalt? Wenn dem nicht so ist, kann ein potentieller Interessent erstmal davon ausgehen, daß es sich um einen "Verkäufermakler" handelt - kein Provisonsanspruch. Andererseits: Ein Verkäufer läßt sich oft auch die bei ihm angefallende Maklerprovision vom Käufer ersetzen Letztendlich: Der Makler kommt auch an seine Provision (bei entspr. Vereinbarung) durch Mitwirkung am Zustandekommen des Kaufvertrages |
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| AW: Maklerprovision bei Verkauf ETW an Mieter Leider gibt es für diesen Fall noch keine gefestigte Rechtssprechung, obgleich sehr interessant! Wie ich an anderer Stelle schon schrieb, kann der Makler für Vermittlung Provision beanspruchen, wenn er das vorher mit dem Käufer (oder Verkäufer) vereinbart hat. Im vorliegenden Fall will der V den Makler offensichtlich unbedingt in`s Spiel bringen. Er zwingt den Käufer also in eine unnötige Vermittlung. Ob das, ohne Individualvereinbarung, letztenendes vor einem Hochgericht Bestand haben würde, wage ich zu bezweifeln. |
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