Dies ist eine Diskussion zu Maklerprovision bei Nichtverkauf - Kostennachweis- innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| angenommen, es gibt folgende fiktive Geschichte, Protagonist nennt sich "Jemand": Jemand hat sein Haus einem Makler per Alleinauftrag für ein Jahr gegeben. Ein Jahr ist vergangen und in der Zeit waren nur 2 Interessenten durch den Makler zur Besichtigung dagewesen. Der Makler meinte immer das man mit dem Preis runter gehen sollten was Jemand aber nicht tat. Die Onlineinserate waren teilweise etwas schlampig und jemand schickte dem Makler auch E-Mails mit aktuelleren Fotos mit der bitte diese einzusetzen und an der Objektbeschreibung ein paar Änderungen durchzuführen, weil sich im Laufe der Zeit einiges am Haus veränderte. Ohne Reaktion beim Makler wurden die Bitten ignoriert. Erst als Jemand persönlich vorbeikam und ihn zur Rede stellte waren plötzlich die Fotos online und der Text geändert... Jemand hatte nun den Vertrag gekündigt und eine Rechnung bekommen über die Aufwendungen bei Nichtverkauf: Objektaufnahme - 100,00 Kosten für das onlinestellen auf Homepage und Internetportalen - 150,00 Pauschale für Telefon, Porto etc. - 15,00 2 Besichtigungen mit Interessenten zu je 60 Euros - 120,00 Inserate in Printmedien - 174,00 __________________________________________ Rechnungssumme inkl. Steuer - über 660 Euro Der Haken ist das im Vertrag handschriftlich der Passus steht: "Sollte in der Laufzeit nicht verkauft werden, so sind die nachweislichen Kosten zu erstatten." Daraufhin hat Jemand, einen Brief an den Makler geschickt mit der Bitte entsprechende Nachweise zu den einzelnen Kostenpunkten einzureichen. Der Makler antwortete das sich die o.g. Kosten aus bürointernen Pauschalbeträgen und aus Kosten für Medien (z.B. Internetportale, Printmedien) zusammensetzen. Zu den Printmedien hat der Makler die Inseratszeitpunkte und die Quelle angegeben, das wars dann aber auch schon. Ansonsten keinerlei Nachweise. Wenn nicht überwiesen wird geht das Ganze an das Inkasso meinte der Makler. Gerne überweist Jemand die Kosten dafür, aber wenn im Vertrag drinsteht "die nachgewiesenen Kosten", dann geht Jemand davon aus, das er das Recht habe dafür auch enrsprechende Beweise einzufordern. P.S. Das Ganze wird nur so genau von Jemand unter die Lupe genommen, weil er im Nachhinein erfahren hat das der Makler nicht unbedingt sauber und korrekt arbeitet und sein Ruf ihm da vorauseilt. Jetzt überlegt sich Jemand dem Makler einen Brief zu schicken um sich die restlichen Nachweise vorlegen zu lassen. Nur wie gesagt weiß Jemand nicht inwiefern er das Recht dazu hat. Schonmal Danke für lesen und dickes Danke fürs Posten. Viele Grüße |
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| AW: Maklerprovision bei Nichtverkauf - Kostennachweis- Aufwendungsersatz ist die Erstattung entstandener Auslagen, aber kein Ausgleich für Arbeitszeit oder entgangenen Gewinn. Die Kalkulation der Kosten über Aufwandspauschalen sollte aufgegeben werden. Es sei denn, sie wären vorher explizit vereinbart worden! |
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| alleinauftrag, immobilie, nichtverkauf, provision |
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