Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Maklerhonorar, wenn andere Wohnung angeschaut

Dies ist eine Diskussion zu Maklerhonorar, wenn andere Wohnung angeschaut innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.04.2005, 22:32
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2005
Beiträge: 1
Keine Wertung, severian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, severian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, severian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, severian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, severian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, severian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, severian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, severian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, severian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, severian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Maklerhonorar, wenn andere Wohnung angeschaut

Hallo,

folgendes Szenario:

1. Ein Vermieter hat mehrere Wohnungen zu vermieten.
2. Ein Makler wurde beauftragt diese Wohnungen zu vermitteln.
3. Der Makler zeigt einem potenziellen Mieter eine Wohnung A, in der Strasse A.
4. Der potenzielle Mieter bewirbt sich um die Wohnung A beim Makler.
5. Der Makler uebergibt die restlichen Formalitaeten dem Vermieter, der potenzielle Mieter bekommt eine Zusage.
6. Durch weitere Absprachen zwischen dem potenziellen Mieter und dem Vermieter kommt es dazu, dass ein Vertrag abgeschlossen wird. Allerdings bezieht sich dieser Vertrag auf eine Wohnung B in der Strasse B, die zwar identisch ist mit der Wohnung A in der Strasse A ist aber eine andere.


Fragen:
1. Muss der Mieter das Maklerhonorar bezahlen? Der Makler hat gegenueber dem Mieter die Wohnung B nie erwaehnt, und hat sie ihm auch nie gezeigt.
2. Der Makler setzt eine Frist von 7 Tagen (spezifiziert das Datum). Ist das zulaessig?


Jegliche Hilfe und Verweise auf Abschnitte im Immobilienrecht sind herzlich wilkommen


Gruesse,

Severian
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 08.04.2005, 07:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 1.119
85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)  
AW: Maklerhonorar, wenn andere Wohnung angeschaut

Hallo,

ich bin mir höchst unsicher, und tendiere vom Gefühl her mehr in die Richtung, daß der Makler seine "Aufgabe" erfüllt hat und damit auch sein Honorar fordern darf.
Er hat dem Mieter eine Wohnung gezeigt, aus diesem Grund kam ein Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustanden.
Wäre jetzt die Wohnung B völlig anders (z.B. viel größer oder viel kleiner) dann würde ich auch sagen, daß das Vertragsverhältnis allein durch die Verhandlungen zwischen Vermieter und Mieter zustande kam.
Da die Wohnung aber wohl identisch ist, bis auf die Lage, kann man das so verstehen, daß der Mieter eine "Musterwohnung" besichtigt hat (das ist ja z.B. auch so, wenn die eigendliche Wohnung noch im Bau ist) und somit die Froderung als solche gerechtfertigt ist.

Auch wenn der Fall in der Tat strittig sein könnte (weil die Funktion von der Wohung A als Musterwohnung nicht vorab festgelegt wurde) kann man bei einem Makler davon ausgehen, daß er klagen wird (zuviele versuchen sich natürlich vor den zusätzlichen und als unnnötig empfundenen Kosten zu "drücken")
Sie scheuen sich auch sicher nicht vor einer Klage, wenn die Aussichten zu ihren Ungunsten liegen und mir sind sogar Fälle bekannt, wo die Sachlage viel eindeutiger zu Ungunsten des Maklers war und der Makler trotzdem geklagt hat.

Bei der doch ehr unklaren Sachlage (vielleicht ist sie ja für einen Fachmann klarer) ist also das Risiko nicht unerheblich, durch die Klage noch höhere Kosten zu bekommen, das sollte man sich auf jeden Fall gut überlegen.
Vielleicht doch, bevor man sich darauf einläßt von der Gegenseite verklagt zu werden, die Kosten für ein Beratungsgespäch bei einem (Fach-)Anwalt investieren.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Gruß
Huutsch
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Recht für eine andere wohnung !! Mietrecht 04.06.2009 15:39
Andere Personen betreten Wohnung!! Mietrecht 21.10.2008 18:06
DSL + Umzug in andere Wohnung Internetrecht 06.06.2008 13:23
Fristlose Kündigung wenn andere kein Gehalt Arbeitsrecht 03.03.2008 23:44
Betriebskosten einer leerstehenden Wohnung an andere Mieter weiterbelasten Mietrecht 09.02.2005 10:06





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN