Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Maklerhaftung

Dies ist eine Diskussion zu Maklerhaftung innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #21 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 16:19
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Maklerhaftung

Zitat:
Zitat von berniebär
Mit welchen Methoden will denn der Gutachter den Verkehrswehrt ermitteln? Hinsichtlich des Verkehrswertes ist der Gutachter genau so ahnungslos wie
der Makler.
Nein, natürlich nicht! Es gibt dazu die Wertermittlungsrichtlinien!
Mit Zitat antworten


  #22 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 16:23
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Maklerhaftung

Zitat:
Zitat von berniebär
Mit welchen Methoden will denn der Gutachter den Verkehrswehrt ermitteln? Hinsichtlich des Verkehrswertes ist der Gutachter genau so ahnungslos wie
der Makler.
Nein, natürlich nicht! Es gibt dazu die Wertermittlungsrichtlinien! Auch geht es um was ganz anderes: es war ein Käufer da! Der Makler hat eine höhere Preiserzielungsmöglichkeit vorgegaukelt. Jetzt wird weniger erzielt als vorher! = Sträfliches Verhalten des Maklers!
Mit Zitat antworten

  #23 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 18:32
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.737
90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Maklerhaftung

Die Wertermittlungsrichtlinien sind aber nun wirklich nicht dazu geeignet, den Wert eines Gebäudes zu berechnen! Man solte als Laie nicht immer alles glauben, was einem von einem Gutachter vorgelegt wird. Da spielen Standesdünken und finanzielle
Motive eine Rolle, aber mit einer Wertermittlung hat das ganze nichts zu tun.
Mit Zitat antworten

  #24 (permalink)  
Alt 07.03.2009, 11:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Maklerhaftung

Zitat:
Zitat von berniebär
Die Wertermittlungsrichtlinien sind aber nun wirklich nicht dazu geeignet, den Wert eines Gebäudes zu berechnen! Man solte als Laie nicht immer alles glauben, was einem von einem Gutachter vorgelegt wird. Da spielen Standesdünken und finanzielle
Motive eine Rolle, aber mit einer Wertermittlung hat das ganze nichts zu tun.
Das ist Unsinn³ und Äußerung eines völlig Ahnungslosen!
Mit Zitat antworten

  #25 (permalink)  
Alt 07.03.2009, 22:13
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.737
90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Maklerhaftung

So ist das also bei dir. Nur der Gutachter hat Ahnung, alle anderen haben keine Ahnung, und wer die Methoden des Gutachters anzweifelt, der ist völlig ahnungslos.

Kein Betriebswirt, kein Ökonom kann dir sagen, wie man in diesem Falle den Verkehrswert der Immobilie ermittelt. Ökonomisch ist das Problem nicht zu lösen.
Juristisch ist das ganz einfach: Wir haben ja den Gutachter, und alle anderen sind ahnungslos. Und diejenigen, die die Methoden des Gutachters als Scharlatanerie anprangern, sind völlig ahnunglos. So schafft man juristisch Rechtssicherheit, wo es ökonomisch eigentlich keine geben dürfte.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht






Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN