Dies ist eine Diskussion zu Maklerhaftung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| AW: Maklerhaftung Zitat:
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| AW: Maklerhaftung Zitat:
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| AW: Maklerhaftung Die Wertermittlungsrichtlinien sind aber nun wirklich nicht dazu geeignet, den Wert eines Gebäudes zu berechnen! Man solte als Laie nicht immer alles glauben, was einem von einem Gutachter vorgelegt wird. Da spielen Standesdünken und finanzielle Motive eine Rolle, aber mit einer Wertermittlung hat das ganze nichts zu tun. |
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| AW: Maklerhaftung Zitat:
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| AW: Maklerhaftung So ist das also bei dir. Nur der Gutachter hat Ahnung, alle anderen haben keine Ahnung, und wer die Methoden des Gutachters anzweifelt, der ist völlig ahnungslos. Kein Betriebswirt, kein Ökonom kann dir sagen, wie man in diesem Falle den Verkehrswert der Immobilie ermittelt. Ökonomisch ist das Problem nicht zu lösen. Juristisch ist das ganz einfach: Wir haben ja den Gutachter, und alle anderen sind ahnungslos. Und diejenigen, die die Methoden des Gutachters als Scharlatanerie anprangern, sind völlig ahnunglos. So schafft man juristisch Rechtssicherheit, wo es ökonomisch eigentlich keine geben dürfte. |
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