Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Maklerhaftung

Dies ist eine Diskussion zu Maklerhaftung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 15:25
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Maklerhaftung

Hallo

es sollte ein Haus verkauft werden. Makler wurde eingeschaltet. Makler kümmert sich nicht. Verkäufer wird selber aktiv und findet einen Käufer.

Genau in diesem Moment erfährt ein anderer Makler von dem Versuch des Verkaufes. Da dieser Makler auch noch mit der Familie seit 30 Jahren bekannt ist, glaubt man seinen Ausführungen, dass der VK-Preis an den selbst ermittelten Käufer zu niedrig sei. Ma nsagt dem Käufer aus diesem Grunde ab. Der Maklr kennt das Gebäude selbst 30 Jahre lang.

Das Objekt steht ein dreiviertel Jahr leer. Nun aquiriert der M. einen Käufer für Teuro 100 unter dem vom Makler ermittelten VK-Wert und Teuro 50 unter dem selbst "gefundenen" käufer. Haus wird verkauft.

Ein Gutachten des Gutachterausschusses des Kreises stellt fest, dass der jetzige VK Preis dem Wert des GEbäudes entspricht, als der 2. Makler auftauchte.

Darf sich ein Makler, Fachmann, in dieser Höhe vertun. Ich habe von einem Urteil gelesen, dass im umgekehrten Falle mit Erfolg in Regress genommen wurde.

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 16:07
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AW: Maklerhaftung

Ökonomisch unterscheidet man zwischen Wert und Preis.
Der Wert ergibt sich durch den zukünftigen individuellen (subjektiven) Nutzen, der Preis durch Angebot und Nachfrage.
Wenn nun ein Gutachter einen Wert ermittelt, der dem Verkaufspreis entspricht, möchte ich mal wissen, wie das grundsätzlich funktionieren soll. Da den Gutachtern und den Juristen offensichtlich nicht der Unterschied zwischen Wert und Preis bekannt ist, muss man sich auch nicht wundern, wenn bei einem späteren Prozess irgendetwas rauskommt.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 16:23
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AW: Maklerhaftung

Es wurde unterschieden zwischen effektiven Wert und Marktwert.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 16:25
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AW: Maklerhaftung

Bei Erstellung wußte der Gutacherausschuss den effektiven Verkaufspreis nicht.

Der Wert des Objektes wurde überhöht angegeben um den Auftrag (Makler) zu erhalten, dies ist meine Annahme. Den so in diesen Dimensionen darf sich ein Makler nicht verschätzen, vertun oder wie man es ausdrücken mag
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  #5 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 17:28
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AW: Maklerhaftung

Und was soll der effektive Wert sein?
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  #6 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 18:58
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AW: Maklerhaftung

Geht es da wirklich drum ?

Der angebene Verkaufspreis liegt 100000 über dem ermittelten Verkehrswert
Der Gutacherliche Wert, der Wert des Objektes wird mit 160 Tuero angegeben. Der am Markt erzielbare Wert, vergleichswert, liegt bei 137000.

Dies ist aber trotzdem ein gewaltiger Unterschied zu dem Wert von 230000 angegebener Verkehrswert vom Makler
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  #7 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 19:22
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AW: Maklerhaftung

Offensichtlich weißt du auch nicht wovon du redest. Sprichst vom effektiven Wert. Und wenn man dich fragt, was das sein soll, sagst du, interessiert doch keinen dieser Wert.
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  #8 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 21:14
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lese meine frage.
es tut mir leid wenn du es nicht verstehst.... auf den verkehrwert oder sachwert kommt es im endeffekt nicht an, weil die differenz, der eingeschätzte verkehrswert des maklers Teuro 100 über den von einer gutachterkommission liegt. es kommt auch nicht auf 10 teuro an, sondern auf das fehlverhalten des maklers...
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  #9 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 22:39
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AW: Maklerhaftung

Verkehrswert, Sachwert, Gutachterwert, effektiver Wert, Wert des Objektes, Marktwert,
effektiver Verkaufspreis: Wieso nennst du alle diese Begriffe, wenn du keine Ahnung davon hast, und sie angeblich keine Rolle spielen?
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  #10 (permalink)  
Alt 24.02.2009, 11:48
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AW: Maklerhaftung

ich glaube eher du weisst nicht was dies bedeutet.....

und die frage hast du auch nicht verstanden..

dann nennen wir das kind einmal "marktwert".

der Makler überhöht den Marktwert um 100%. Der Marktwert tatsächlich liegt demnach 100000 euro darunter. das haus wird nun zum effektiven marktwert verkauft.

der makler empfiehlt das haus nicht zum angebotenen marktwert des realen käufers abzugeben mit der begründung, ich würde zuviel geld verlieren, der marktwert läge höher. Der schaden, der nun entstanden ist liegt in der differenz zwischen kaufpreis des möglichen käufers und dem tatsachlichen kaufpreis.

und dies ist meine frage von vornherein gewesen
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