Dies ist eine Diskussion zu Maklergebühren, Wenn Mieter Haus Kauft?? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Maklergebühren, Wenn Mieter Haus Kauft?? Folgender Sachverhalt: Die Mieter wohnen in einem Haus, dass durch plötzlichen Tod des Besitzers von den Erben verkauft werden soll. Da die beiden Erbenparteien zerstritten sind, soll der Verkauf offiziell, sprich, über einen Makler laufen. Wenn der Mieter das Haus kaufen möchte, muß er dann auch Maklergebühren entrichten?? Es wäre super, wenn mir jemand darauf eine Antwort geben könnte!!! Liebe Grüße Kathrin |
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| AW: Maklergebühren, Wenn Mieter Haus Kauft?? Natürlich muß der Käufer eine Courtage an den Makler zahlen. Hat der Makler einen Alleinauftrag für das Grundstück auf jeden Fall. Es besteht die Möglichkeit für die Mieter den Kauf mit der Erbengemeinschaft abzuwickeln. Hier kommt aber der Makler auf den Plan und besteht auf seine Courtage als sogenannter Nachweismakler. Da die Mieter vom Makler wissen hat dieser das recht seine Provision zu verlangen, da sie nicht beweisen können das sie vom Verkauf des Hauses nicht vom Makler erfahren haben. Ein Nachweismakler muß nur nachweisen, daß ein potetieller Käufer durch ihn auf das Grundstück aufmerksam geworden ist. Ergo die Mieter müssen in jedem fall eine Courtage an den Makler beszahlen. Eine Ausnahme gebe es doch, wenn der Makler das Haus nicht verkauft und der Alleinauftrag mindestens 6 Monate zurückliegt, könnten die Mieter das Haus von der Erbengemeinschaft kaufen ohne das der Makler Anspruch auf Courtage hat. Ich übernehme keine Haftung für gemachten Aussagen, sie beschränken sich auf meine persönlichen Erfahrungen und haben damit keinen Rechtsanspruch. |
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| AW: Maklergebühren, Wenn Mieter Haus Kauft?? hallo "nerve"!! vielen dank für die antwort!!! unsere vermieterin hat uns auf den verkauf aufmerksam gemacht, nicht der makler! könnten dann die gebühren für uns entfallen? schließlich hat er uns gegenüber keine leistung erbracht, im gegenteil, wir müssen zu jedem termin greifbar sein und ständig interessenten in unsere wohnung lassen... |
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| AW: Maklergebühren, Wenn Mieter Haus Kauft?? Der Mieter muss selbstverständlich NICHT zahlen. Er ist da übrigens auch in keiner besonderen Beweispflicht. Anspruch auf die Courtage hat der Makler nur, sofern ein entsprechender Vertrag zwischen Makler und Mieter zustande gekommen sein sollte. Zwar müssen die Maklerdienste letztlich nicht für den Kauf entscheidend sein, aber der Kontakt - also im Ergebnis die Info: dieses Haus steht zum Verkauf - muss von ihm gekommen sein. Ob sich die Erben evlt. "Schadensersatzpflichtig" machen gegenüber dem Makler machen, wenn sie das Haus ohne deren Dienste verkaufen, muss hier nicht diskutiert werden. Übrigens, nur so nebenbei, müssen die Mieter natürlich nicht "zu jedem Termin greifbar sein" und "ständig Interessenten" in die Wohnung lassen. Wie kommen die Mieter darauf? |
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| AW: Maklergebühren, Wenn Mieter Haus Kauft?? Vielen Dank Claus, das hilft uns schon sehr weiter!!! |
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| AW: Maklergebühren, Wenn Mieter Haus Kauft?? Hallo an alle! Vorab es schreibt ken Rechtsanwalt oder Notar. Bei einem bestehenden Alleinauftrag, sofern es sich nicht um einen qualifizietrten Alleinauftrag handelt und der Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer nicht durch den Makler zustande gekommen ist, hat der Verkäufer das Recht seine Immobilie selbst zu veräußern. Dar Makler wäre dann außen vor. So wurde es bei der Ausbildung zum Kfm. der Grundstücks- u. Wohnungswirtschaft gelehrt. MfG ccrash6 |
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| AW: Maklergebühren, Wenn Mieter Haus Kauft?? Zitat:
Auch wenn der Eintrag schon etwas her ist und es nicht ganz zum Thema passt. Ein Mieter muss natürlich nicht ständig Kauf oder Mietinteressenten in die eigene Wohnung lassen. Es gibt es keine Rechtsgrundlage die einen dazu verpflichtet. Schon gar nicht wenn es sich hierbei um Konkurrenten beim Kauf handelt!
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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