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Maklergebühren bei Vertragsablauf

Dies ist eine Diskussion zu Maklergebühren bei Vertragsablauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.08.2008, 15:17
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Maklergebühren bei Vertragsablauf

Wann muß eine Maklergebühr bezahlt werden? Kann der Makler auch durch Zeitablauf des Vertrages eine Provision berechnen? Hat der Makler das Recht einen vertraglich vereinbarten Angebotspreis um 40-80TEUR durch eine selbst erstellte Wertermittlung die nach Makleralleinvertrag erstellt wurde, den Angebotspreis zu drücken? Was passiert, wenn die Verkäufer diesem nicht zustimmen?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.08.2008, 15:43
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AW: Maklergebühren bei Vertragsablauf

Mäklerlohn ist Erfolgshonorar, d.h., nur im Falle des Vertragsabschlusses hat der Makler einen Provisionsanspruch (und selbst das nicht in jedem Fall). Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.

Den Preis bestimmt grundsätzlich der Verkäufer und nicht der Makler. Denn der Verkäufer muß frei in seiner Entscheidung bleiben. Das ist bei einem KP, den der Makler festsetzt, nicht mehr der Fall. Auch hier sind abweichende Vereinbarungen unwirksam.
__________________
Gruß
Volker H.
Wenn Sie mich verstanden haben,
habe ich mich undeutlich ausgedrückt
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  #3 (permalink)  
Alt 25.08.2008, 15:56
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AW: Maklergebühren bei Vertragsablauf

Vielen Dank.
Versteh ich das richtig. Wenn ein Makler einen Alleinverkaufsvertrag ausstellt, in dem er u.a. vereinbart, dass er auch bei Verkauf durch den Kunden -ohne sein Zutun- er vom Verkäufer eine Verkaufsprofision zu erhalten habe - als unwirksam gilt.

Kann ein Makler Werbekosten - Fahrtkosten - Zeitaufwand berechnen, nach Zeitablauf des Vertrages?
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  #4 (permalink)  
Alt 25.08.2008, 16:20
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AW: Maklergebühren bei Vertragsablauf

Zitat:
Zitat von AlexGross
Versteh ich das richtig. Wenn ein Makler einen Alleinverkaufsvertrag ausstellt, in dem er u.a. vereinbart, dass er auch bei Verkauf durch den Kunden -ohne sein Zutun- er vom Verkäufer eine Verkaufsprofision zu erhalten habe - als unwirksam gilt.
Nur wenn es individuell vereinbart wurde, via Formularvertrag geht das nicht! Der Makler kann nicht alleine vereinbaren, dazu gehören immer wenigstens 2!

Zitat:
Kann ein Makler Werbekosten - Fahrtkosten - Zeitaufwand berechnen, nach Zeitablauf des Vertrages?
Nur wenn es vorher vereinbart ist und nur die Kosten, die er nachweisen kann!

Alles andere hat volker richtig geschrieben!
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  #5 (permalink)  
Alt 25.08.2008, 16:25
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AW: Maklergebühren bei Vertragsablauf

Es kommt drauf an. Wenn es sich um einen individuell ausgehandelten Vertrag handelt, der nicht als vorbereitetes Muster einfach zur Unterschrift hingeschoben wurde, handelt es sich um einen wirksamen Makleralleinauftrag. Beweispflichtig für die Individualvereinbarung ist der Makler und meistens hat er damit ein Problem. Kann er jedoch nachweisen, dass es sich nicht um einen Formularvertrag handelt (dieser wäre gem AGB unwirksam), hat er einen Schadensersatzanspruch auf das entgangene Maklerhonorar. Mehr stünde ihm nicht zu, so dass evtl. höhere Kosten nicht geltend gemacht werden könnten.
__________________
Gruß
Volker H.
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  #6 (permalink)  
Alt 25.08.2008, 16:31
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AW: Maklergebühren bei Vertragsablauf

Zitat:
Zitat von Volker H.
Wenn es sich um einen individuell ausgehandelten Vertrag handelt, der nicht als vorbereitetes Muster einfach zur Unterschrift hingeschoben wurde, handelt es sich um einen wirksamen Makleralleinauftrag.
Nee, Volker, das ist so nicht richtig! Ein Alleinauftrag bedarf nicht der Individualvereinbarung allerdings ein erfolgsunabhängiges Provisionsversprechen!

Zitat:
Mehr stünde ihm nicht zu, so dass evtl. höhere Kosten nicht geltend gemacht werden könnten.
Was könnte das sein?
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  #7 (permalink)  
Alt 25.08.2008, 16:35
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AW: Maklergebühren bei Vertragsablauf

Zitat:
Zitat von schielu
Hmm, habe ich was anderes geschrieben?
Nee, aber die Beiträge haben sich überkreuzt
__________________
Gruß
Volker H.
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