Dies ist eine Diskussion zu Maklergebühren innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| AW: Maklergebühren Zitat:
allerdigs gehe ich davon aus, dass sich in solchen Gegenden die Makler auch auf den Füßen stehen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Maklergebühren Neuigkeiten aus der Anstalt! War der M berichtigt seine Anzeige im Internet weiterzuführen und damit auch Interessierende zu dem Objekt zu locken obwohl M keinen Vertrag mehr mit dem V hat? m. E. NEIN! Danke |
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| AW: Maklergebühren Das spielt doch für den hier beschriebenen Fall keine Rolle, weil der K noch während der Vertragsgültigkeit den Kaufnachweis bekam...
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Maklergebühren Zitat:
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| AW: Maklergebühren ....und der Vertrag mit dem V ist zeitlich begrenzt (sonst wäre er nicht abgelaufen) aber mit K ist er auf unbestimmte Zeit? Ist es So? |
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| AW: Maklergebühren Zitat:
Ausschlaggebend ist in beiden Fällen, dass K den Nachweis des Objektes durch M erhält. Dafür schließt V i.d.R. einen zeitlich begrenzten Vertrag mit dem M - bietet M nach diesem Zeitraum das Objekt weiter an, entfällt für V die Verpflichtung Provision zu zahlen. K schließt den Vertrag in diesem Fall nur für ein bestimmtes Objekt. In dem Moment, wo M dem K die Objektdaten liefert, lässt er sich von dem potentiellen K bestätigen, dass dieser durch seine Vermittlung Kenntnis von dem Objekt erlangt hat und damit bei Zustandekommen eines KV dem M eine Provision zahlen muss. M wäre ja auch schön blöd, wenn er in den Vertrag schreiben würde, dass die Provision nur fällig wird, wenn der KV binnen einer bestimmten Frist abgeschlossen wird..... Dann würde er nie Provision erhalten, weil jeder K so schlau wäre die Frist auszusitzen. Also, lieber fiktiver K: Vergiss' es!!!! |
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| AW: Maklergebühren Zitat:
Zitat:
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