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Maklergebühren

Dies ist eine Diskussion zu Maklergebühren innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #31 (permalink)  
Alt 15.10.2009, 15:35
V.I.P.
 
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AW: Maklergebühren

Zitat:
Zitat von schielu
Es gibt Regionen wo die Käuferprovision auch 6% beträgt!
Zuletzt sprach ein Makler mit mir über seine Traumstadt: München...

allerdigs gehe ich davon aus, dass sich in solchen Gegenden die Makler auch auf den Füßen stehen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #32 (permalink)  
Alt 15.10.2009, 16:55
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AW: Maklergebühren

Neuigkeiten aus der Anstalt!

War der M berichtigt seine Anzeige im Internet weiterzuführen und damit auch Interessierende zu dem Objekt zu locken obwohl M keinen Vertrag mehr mit dem V hat? m. E. NEIN!

Danke
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  #33 (permalink)  
Alt 15.10.2009, 17:19
V.I.P.
 
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AW: Maklergebühren

Das spielt doch für den hier beschriebenen Fall keine Rolle, weil der K noch während der Vertragsgültigkeit den Kaufnachweis bekam...
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  #34 (permalink)  
Alt 15.10.2009, 17:23
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AW: Maklergebühren

Zitat:
Zitat von Neukölner
War der M berichtigt seine Anzeige im Internet weiterzuführen und damit auch Interessierende zu dem Objekt zu locken obwohl M keinen Vertrag mehr mit dem V hat? m. E. NEIN!
Falsch, er darf, wenn ihm der Eigentümer das nicht ausdrücklich untersagt. Bitte bedenke: ein Makler schließt regelmäßi 2 Verträge, einen mit dem Käufer/Interessenten und einen mit dem Verkäufer. Beide sind völlig unabhängig von einander!
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  #35 (permalink)  
Alt 15.10.2009, 17:33
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AW: Maklergebühren

....und der Vertrag mit dem V ist zeitlich begrenzt (sonst wäre er nicht abgelaufen) aber mit K ist er auf unbestimmte Zeit? Ist es So?
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  #36 (permalink)  
Alt 15.10.2009, 22:37
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AW: Maklergebühren

Zitat:
Zitat von Neukölner
....und der Vertrag mit dem V ist zeitlich begrenzt (sonst wäre er nicht abgelaufen) aber mit K ist er auf unbestimmte Zeit? Ist es So?
Das eine kann man nicht mit dem anderen vergleichen!

Ausschlaggebend ist in beiden Fällen, dass K den Nachweis des Objektes durch M erhält.

Dafür schließt V i.d.R. einen zeitlich begrenzten Vertrag mit dem M - bietet M nach diesem Zeitraum das Objekt weiter an, entfällt für V die Verpflichtung Provision zu zahlen.

K schließt den Vertrag in diesem Fall nur für ein bestimmtes Objekt.
In dem Moment, wo M dem K die Objektdaten liefert, lässt er sich von dem potentiellen K bestätigen, dass dieser durch seine Vermittlung Kenntnis von dem Objekt erlangt hat und damit bei Zustandekommen eines KV dem M eine Provision zahlen muss.
M wäre ja auch schön blöd, wenn er in den Vertrag schreiben würde, dass die Provision nur fällig wird, wenn der KV binnen einer bestimmten Frist abgeschlossen wird.....
Dann würde er nie Provision erhalten, weil jeder K so schlau wäre die Frist auszusitzen.

Also, lieber fiktiver K:
Vergiss' es!!!!
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  #37 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 12:32
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AW: Maklergebühren

Zitat:
Zitat von Tiger63

Ausschlaggebend ist in beiden Fällen, dass K den Nachweis des Objektes durch M erhält.
Korrekt!

Zitat:
Dafür schließt V i.d.R. einen zeitlich begrenzten Vertrag mit dem M - bietet M nach diesem Zeitraum das Objekt weiter an, entfällt für V die Verpflichtung Provision zu zahlen.
Nicht richtig! Wenn eine sog. Innenprovision vereinbart war, muss der V diese auch zahlen, wenn nach Auftragsablauf durch die Tätigkeit des Maklers ein Vertrag zustande kommt, er also mit dem vom Makler nachgewiesenen Käufer einen Vertrag schließt. Ende eines Vekaufsauftrages bedeutet eigentlich nur das Ende des Alleinauftrages!
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