Dies ist eine Diskussion zu Maklergebühren innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Maklergebühren fiktiver Fall u. zwar Jemand will sich ein Haus kaufen, in der Zeitung steht was vom 1A Zustand. Das Haus wird besichtigt u. es ist klar, dass dieses Haus keine 250000 Euros wert ist (zu viele Reparaturen etc. wären nötig). Nun knapp über 2 1/2 Jahre wird das Haus wieder direkt vom Besitzer angeboten (es hat sich in der Zwischenzeit kein neuer Käufer gefunden), wird das Haus nur noch für 100000 Euro angeboten u. die fiktive Person schlägt zu. Meine Frage: Kann der Makler (war ja nur bei 1. Angebot dabei bzw. verantwortlich) die Maklergebühr von 5,8% verlangen/bekommen??? Danke schonmal |
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| AW: Maklergebühren § 652 BGB Entstehung des Lohnanspruchs (1) Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Mäklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Mäklers zustande kommt. Wird der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, so kann der Mäklerlohn erst verlangt werden, wenn die Bedingung eintritt. (2) Aufwendungen sind dem Mäkler nur zu ersetzen, wenn es vereinbart ist. Dies gilt auch dann, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt. Wenn der Kaufinteressent diesen Makler nicht beauftragt hat und der Verkäufer den Kaufvertrag direkt mit dem Interessenten schließt, dann wäre es immer noch Sache des Verkäufers, wenn er einen Vertrag mit dem Makler gemacht hat. |
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| AW: Maklergebühren Senior schreibt mal wieder völlig an der Sache vorbe Fakt ist, dass die Kausalität (Maklervertrag > Kaufvertrag) nicht mehr gegeben ist. Die Zeit ist zu lange her und der Preis ist zu stark verändert. Der Makler hat aus seiner damaligen Tätigkeit keine Ansprüche mehr. Auch hat der Maklervertrag zwischen Verkäufer un Makler mit dem zwischen Käufer und Makler überhaupt nichts zu tun! |
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