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MaklergebÜhren

Dies ist eine Diskussion zu MaklergebÜhren innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.05.2005, 00:20
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MaklergebÜhren

Gelten die Maklergebühren in Höhe von ca. 3,48 % wie im Vertrag angegeben nur für den Verkäufer, oder muß der Käufer eine ebensolche Maklerprovision entrichten.? Man beachte hierbei aber immer noch,
laut Vertrag ist der Verkäufer zur Entrichtung der Provision verpflichtet.
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  #2 (permalink)  
Alt 08.05.2005, 00:30
fob fob ist offline
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AW: MaklergebÜhren

Bin mir nicht sicher, die Frage richtig verstanden zu haben, klar ist: Einm Makler darf nicht gleichzeitig für den Verkäufer UND den Käufer tätig sein. Insofern ist es praktisch auch unmöglich, gegen BEIDE einen Provisionsanspruch zu haben.

Gruß,

fob
__________________
Wenn WIR nicht mehr weiterhelfen können:

recht-per-mausklick.de
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  #3 (permalink)  
Alt 08.05.2005, 00:35
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AW: MaklergebÜhren

Danke für die Antwort. Die Frage war richtig verstanden und die Antwort hat mir weitergeholfen.
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