Dies ist eine Diskussion zu Maklergebühren innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| AW: Maklergebühren "DAnn hat man noch die wahl den Mieter nicht zu nehmen und der Markler bekommt auch nix weil er ja keine Wohnung vermittelt hat." Sehe ich auch so. Ging hier zwar um Grundstückskauf, aber egal. |
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| AW: Maklergebühren Bei Immobilienmaklern handelt es sich zumeist um "Nachweismakler", sie bieten also die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages und werden honoriert, wenn dieser Vertrag zustande kommt. Hält ein solcher Nachweismakler nun einen Kaufinteressenten in seiner Datenbank, welcher ein Grundstück sucht, so wird dieser Kunde dem Makler einen entsprechenden Suchauftrag gegeben haben und einen Maklervertrag geschlossen haben. Die Vergütung beträgt dann X im Falle eines Zustandekommens des Vertrages. Findet der Makler nun in einer Zeitung ein passendes Grundstück, darf er natürlich mit dem Eigentümer Kontakt aufnehmen und ihm die Gelegenheit zum Verkauf der Liegenschaft anbieten, in dem er seinen vorgemerkten Kaufinteressenten benennt. Dies wird der Makler, welcher Kaufmann ist und Geld verdienen muss, aber selbstverständlich nur über eine schriftliche Absicherung tun. Diese Schriftstücke gibt es in verschiedenen Arten von verschiedenen Maklerverbänden. In unserem Haus lautet das Dokument "Klientennachweis (Käufer)". In diesem Dokument muss auch zwingend die Höhe der Courtage eingetragen sein. Unterschreibt der Eigentümer, ist selbstverständlich eine Provision fällig, wenn der Verkauf über den nachgewiesenen Kaufinteressenten zustande kommt. Möchte der Verkäufer jedoch keine Provision zahlen, kann er auch nicht erwarten, dass der Makler ihm löffelfertig einen Klienten präsentiert. Das ist es eben, was viele Eigentümer nicht verstehen. Ob mündliche Abreden hier Gültigkeit haben, weiß ich nicht. Daher machen wir auch alles nur schriftlich. |
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| AW: Maklergebühren Zitat:
Allerdings kann der Makler (egal von wem) nur Provision verlangen, wenn das vorher vereinbart wurde! Eine solche Vereinbarung kann auch durch konkludentes Handeln zustande kommen. Einfach mal fragen ob er anbieten darf, ohne Provisionshinweis beim Erfolgsfall, geht nichr! |
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| AW: Maklergebühren Hallo da Verkäufer und Makler keinen Vertrag über den Verkauf des Grundstücks geschlossen haben, muss der Verkäufer auch keine Provision zahlen. Der Käufer muss in der Regel bei Besichtigung oder vorher eine Vereinbarung unterschreiben, in der steht, wieviel Provision bei Kauf zu zahlen ist. Damit hat der Verkäufer jedoch nichts zu tun.
__________________ Errare humanum est |
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| AW: Maklergebühren Um vielen Spekulationen das Wasser abzugraben möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass Maklerverträge auch durch konkludentes Handeln zustande kommen können. Beispiel: Makler schickt dem Verkäufer ein Bestätigungsschreiben "danke, dass ich dein Haus anbieten darf..." Auf diesem Brief sind die Geschäftsbedingungen aufgeführt in denen steht, dass Verkäuferprovision fällig wird, wenn... Dem wird nicht widersprochen aber Maklerdienste werden (z.B. durch Besichtigungen) in Anspruch genommen. Dann ist der Vertrag auch rechtskräftig und wenn einer der Maklerinteressenten kauft, muss Verkäufer auch zahlen. Ist so etwas nicht vorher klar zum Ausdruck gebracht worden, kann der Verkäufer sich auf den Standpunkt stellen, dass er der Meinung ist, der Makler werde ausschließlich seine Prov. vom Käufer verlangen. |
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| AW: Maklergebühren Hallo da gebe ich dir natürlich Recht. Wenn der Verkäufer eine solche Bestätigung erhalten hat, diese nicht richtig gelesen und nicht widersprochen hat, kann der Makler Provision verlangen. Wobei in der Regel dann auch die Höhe angegeben sein muss.
__________________ Errare humanum est |
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