Dies ist eine Diskussion zu Maklergebühren innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Maklergebühren |
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| AW: Maklergebühren Gibt es denn einer vERTRAG ZWISCHEN mRKLER UND vERKÄUFER; bzw Käufer? wenn nicht soll mir der Markler mal sagen auf was er seinen Anspruch begründet. Dann rufe ich schlell alle Privatverkäufer aus Immobilienbörsen im Internet an und verlange später Schotter wenn sie das HAus verkauft haben. Zu Überweisen an meine neue Stiftung in Lichtenstein.
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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| AW: Maklergebühren Nein, einen Vertrag zwischen Makler und Verkäufer gibt es natürlich nicht. Beim Käufer weiß ich es nicht. |
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| AW: Maklergebühren Grundsätzlich besteht natürlich die Möglichkeit, dass der Makler mit dem Verkäufer einen Vertrag aushandelt, nach dem beide - also Käufer und Verkäufer - sich die Maklerprovision teilen, indem jeder 3% zahlt. Das setzt aber voraus, dass der Makler vorher diesen Vertrag mit dem Käufer schließt. So, wie das hier in diesem fiktiven Fall geschildert wurde, geht es nicht. Hat der Makler einen Vertrag mit dem Käufer, dann kann er auch nur von diesem seine Provision verlangen. |
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| AW: Maklergebühren Danke an juletill und nieselpriem! |
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| AW: Maklergebühren § 653 Mäklerlohn (1) Ein Mäklerlohn gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die dem Mäkler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. (2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe der taxmäßige Lohn, in Ermangelung einer Taxe der übliche Lohn als vereinbart anzusehen. Zu berücksichtigen ist, daß die Leistung auch konkludent übertragen werden kann. Wenn also der Makler dem Verkäufer hier tatsächlich einen Käufer genannt und den Kontakt vermittelt hat, dann dürfte von einem konkludenten Vertragsschluß ausgegangen werden. Der Verkäufer hätte den Kontakt ja nicht anzunehmen brauchen. Fraglich ist noch, was der "übliche Lohn" wäre. Das ist vor allem je nach Ort unterschiedlich. Insgesamt 6% erscheinen mir allerdings recht hoch.
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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| AW: Maklergebühren RATom schrieb: "Insgesamt 6% erscheinen mir allerdings recht hoch." Mir auch ;-) und üblich 3%. Kann aber eine Taktik des Maklers sein um den Käufer besser ködern zu können mit "Verkäufer übernimmt die Maklergebühr" und dem Verkäufer wird erzählt, die Maklergebühr von insgesamt 6% würden sich Käufer und Verkäufer teilen. |
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| AW: Maklergebühren Zitat:
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| AW: Maklergebühren Bei uns sind je 3%+MwSt von Käufer sowie Verkäufer auch die Regel! |
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| AW: Maklergebühren Zitat:
Zitat:
Da kann ja jeder kommen.. Wenn der Käufer oder Mieter einen Makler zur Wohnungssuche einschaltet ist das sein Bier. Zumindest muss der Makler sinen anspruch vor Vertragsabschluss anmelden. DAnn hat man noch die wahl den Mieter nicht zu nehmen und der Markler bekommt auch nix weil er ja keine Wohnung vermittelt hat. Abstrus das ganze.
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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