Dies ist eine Diskussion zu Maklergebühr nachträglich innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| ein Vater sucht für seinen Sohn im Internet eine Immobilie, da dieser im Ausland beruflich tätig ist. Er findet ein Objekt und fordert vom Makler eine Expertise an. Er erhält diese per Email. Auf Nachrage des Maklers bestätigt er den Erhalt und teilt diesem mit, dass sein Sohn sich melden würde wenn er aus dem Ausland zurück ist und Interesse hätte. 2 Woche später kehrt der Sohn aus dem Ausland zurück und hat aber keine Intersse an dem Objekt. Er nimmt deshalb auch keinen Kontakt zu Makler auf. Ein paar Monate später wird ein ähnliches Objekt in der Zeitung von einer Privatperson, aber ohne Maklergebühr angeboten. Der Sohn nimmt Kontakt zu dieser Privatperson auf und stellt dann fest, dass von diesem Objekt bereits der Vater eine Expertise angefordert hat. Wenn jetzt der Sohn das Objekt erwerben würde, kann dann der Makler nachträglich eine Maklergebühr verlangen? |
| |||
| AW: Maklergebühr nachträglich Wenn der Nachweris des makler gegenüber dem Vater korrekt erfolgt ist, fällt die Provision an! Um es genauer beurteilen zu können, müsste der gesamte Ablauf der Kommunikation mit dem Makler genauestens bekannt sein. |
| |||
| Vielen Dank für die prompte Antwort. Habe schon geahnt, daß der Makler hier einen Anspruch anmelden kann. Hat der Vater ein Chance, wenn er dem Makler vor dem Kauf ein Angebot auf eine reduzierte Maklergebühr macht? Denn wenn die Privatperson an eine unbeteiligte Person verkauft, geht der Makler ja leer aus. Oder gehört es zur Maklerehre, dass er grundsätzlich nicht mit sich handeln lässt? |
| |||
| AW: Maklergebühr nachträglich Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: Maklergebühr nachträglich Der Makler soll ja nicht besch... werden. Nur wenn jetzt der Käufer und Verkäufer aufgrund der Zeitungsannonce die weiteren Leistungen bis zum Vertragsabschluss gegenseitig erbringen , hat ja der Makler außer der Expertise keine weitere Leistung erbracht, sodass eine reduzierte Maklergebühr doch wohl gerechtfertigt wäre. Oder? Oder nicht? |
| |||
| AW: Maklergebühr nachträglich Ich sehe die Sache etwas anders. Vorweg: Man kann es nicht klar beurteilen, weil hier viel zu wenige Informationen vorliegen. So wie es aber dargestellt ist, tendiere ich stark dazu, dass keine Provision anfällt. Grund ist, dass der Vertragsabschluss nicht kausal durch den Nachweis des Maklers entsteht. Hierfür würde schon eine Mitursächlichkeit des Maklers reichen - diese sehe ich aber nicht als gegeben. Der Makler hat das Objekt nicht mit den Leuten besichtigt. Der Makler hat keine weiteren Informatrionen gegeben. Kein Kontakt des Sohns zum Makler. So wie es sich anhört hat der Sohn das Expose auch nur höchstens kurz überflogen und es dann weggelegt. Die Verhandlungen (wenn man das überhaupt schon so nennen kann) sind also endgültig abgebrochen worden. Dann hat der Sohn zufällig das Objekt als Privatannonce in der Zeitung gesehen und ist stellt erst im Nachhinein fest, dass es das Objekt ist, zu dem der Vater das Expose bekommen hat. Es wurden dann also neue Verhandlungen - ganz ohne Makler - aufgenommen. Wenn jetzt nicht im Expose (wenn der Sohn es sich dann nochmal angeschaut hat) sehr wichtige, zum Vertragsschluss führende, Infos stehen, hat der Makler damit nichts zu tun. |
| |||
| AW: Maklergebühr nachträglich Mal angenommen, der Makler hätte dem Vater 2 Wochen nach der Zusendung der Expose ein reduziertes Angebot vorgelegt ( sowohl Kaufpreis als auch Maklergebühr). Weder Vater noch Sohn reagieren darauf. Und erst 2 Monate später enteckt der Sohn die Zeitungsannonce. Er vereinbart mit dem Eigentümer einen Besichtigungstermin und findet Gefallen an dem Haus. Und weiter angenommen, die Internetanzeige des Maklers ist bereits so ausführlich, sodass die Expertise keine wesentliche Informationen mehr enthält. Angenommen die Maklergebühren beliefen sich auf ca. 20 000,00 EURO. Sollte der Vater und der Sohn es auf einen Prozess ankommen lassen oder besteht hier doch noch ein Restrisiko? Oder wäre eine Kontaktaufnahme mit dem Makler sinnvoll, um sich außergerichtlich zu einigen? |
| |||
| AW: Maklergebühr nachträglich Sie mein Posting von oben, der Makler muss immer zumindest Mitursächlich für den Vertragsabschluss sein. Das werden Vater und Sohn am besten wissen, ob der Makler etwas damit zu tun hatte. Dazu sollten sie mal drüber nachdenken. Grundsätzlich hat der Makler die Beweislast. Bei einem Nachweismakler wird aber Vermutet, dass er mit dem vertragsschluss zu tun hatte, wenn der Vertrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums geschlossen wurde. Wenn es um 20,000€ Maklergebühren geht wäre es aber sicherlich nicht falsch mal die paar € für einen Anwalt, der sich mit dem Thema gut auskennt zu berappen. Wenn man zu dem Schluss kommt, dass der Makler nichts damit zu tun hatte, würde ich auch nicht mit dem Makler über einen Ausgleich reden, weil ich ja damit signalisieren würde, dass er eventuell doch mehr damit zu tun hatte als gedacht. (Hier spielt aber auch die endgültige Situation der Beweislast eine Rolle, trotzdem würde ich wohl erst mit ihm drüber reden, wenn er eine Rechnung stellt) Wenn Vater und Sohn zugang zu einer Bibliothek haben könnten sie sich auch mal ein paar Kommentare zu den Makler-§§ ansehen, da sind ganz gute Beispiele drinnen. |
| |||
| AW: Maklergebühr nachträglich Ich scrieb es bereits in #2: es kommt darauf an ob ein Maklervertrag überhaupt zustande kam. Um Maklerprovisionsanspruch zu generieren genügt der Nachweis der Vertragsgelegenheit. Mit so wenig Einzelheiten ist da wenig zu sagen. |
| |||
| AW: Maklergebühr nachträglich Zitat:
Zitat:
![]() Außerdem muss wie gesagt ein Kausalzusammenhang vorliegen. Der Vertragssschluss muss also "infolge" der Vemrittlung oder des Nachweises geschehen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| maklergebühr |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Nachträgliche Maklergebühr | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 16.07.2010 17:58 |
| Maklergebühr? | Immobilienrecht | 23.05.2008 17:07 |
| Maklergebühr? Ja oder Nein | Immobilienrecht | 23.08.2006 22:46 |
| Maklergebühr fällig | Mietrecht | 28.05.2006 20:08 |
| die Höhe der Maklergebühr | Mietrecht | 10.02.2005 08:33 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios