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Maklergebühr nachträglich

Dies ist eine Diskussion zu Maklergebühr nachträglich innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 15.07.2010, 21:02
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Question Maklergebühr nachträglich

Mal angenommen,
ein Vater sucht für seinen Sohn im Internet eine Immobilie, da dieser im Ausland beruflich tätig ist.
Er findet ein Objekt und fordert vom Makler eine Expertise an.
Er erhält diese per Email. Auf Nachrage des Maklers bestätigt er den Erhalt und teilt diesem mit, dass sein Sohn sich melden würde wenn er aus dem Ausland zurück ist und Interesse hätte.
2 Woche später kehrt der Sohn aus dem Ausland zurück und hat aber keine Intersse an dem Objekt. Er nimmt deshalb auch keinen Kontakt zu Makler auf.
Ein paar Monate später wird ein ähnliches Objekt in der Zeitung von einer Privatperson, aber ohne Maklergebühr angeboten.
Der Sohn nimmt Kontakt zu dieser Privatperson auf und stellt dann fest, dass von diesem Objekt bereits der Vater eine Expertise angefordert hat. Wenn jetzt der Sohn das Objekt erwerben würde, kann dann der Makler nachträglich eine Maklergebühr verlangen?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.07.2010, 11:07
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AW: Maklergebühr nachträglich

Wenn der Nachweris des makler gegenüber dem Vater korrekt erfolgt ist, fällt die Provision an! Um es genauer beurteilen zu können, müsste der gesamte Ablauf der Kommunikation mit dem Makler genauestens bekannt sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.07.2010, 17:57
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Thumbs up AW: Maklergebühr nachträglich

Vielen Dank für die prompte Antwort.
Habe schon geahnt, daß der Makler hier einen Anspruch anmelden kann.
Hat der Vater ein Chance, wenn er dem Makler vor dem Kauf ein Angebot auf eine reduzierte Maklergebühr macht?
Denn wenn die Privatperson an eine unbeteiligte Person verkauft, geht der Makler ja leer aus.
Oder gehört es zur Maklerehre, dass er grundsätzlich nicht mit sich handeln lässt?
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  #4 (permalink)  
Alt 17.07.2010, 11:02
V.I.P.
 
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AW: Maklergebühr nachträglich

Zitat:
Zitat von jochenj Beitrag anzeigen
Hat der Vater ein Chance, wenn er dem Makler vor dem Kauf ein Angebot auf eine reduzierte Maklergebühr macht?
Chancen gibt es immer. Aber das kann nur der Makler beantworten!

Zitat:
Denn wenn die Privatperson an eine unbeteiligte Person verkauft, geht der Makler ja leer aus.
Nicht beim Vater-Sohn-Verhältnis, wie hier.

Zitat:
Oder gehört es zur Maklerehre, dass er grundsätzlich nicht mit sich handeln lässt?
Nein! Aber warum einen Makler besch...., der seine Leistung erbracht hat!
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  #5 (permalink)  
Alt 17.07.2010, 12:11
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AW: Maklergebühr nachträglich

Der Makler soll ja nicht besch... werden. Nur wenn jetzt der Käufer und Verkäufer aufgrund der Zeitungsannonce die weiteren Leistungen bis zum Vertragsabschluss gegenseitig erbringen , hat ja der Makler außer der Expertise keine weitere Leistung erbracht, sodass eine reduzierte Maklergebühr doch wohl gerechtfertigt wäre. Oder? Oder nicht?
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  #6 (permalink)  
Alt 17.07.2010, 14:22
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AW: Maklergebühr nachträglich

Ich sehe die Sache etwas anders.

Vorweg: Man kann es nicht klar beurteilen, weil hier viel zu wenige Informationen vorliegen.
So wie es aber dargestellt ist, tendiere ich stark dazu, dass keine Provision anfällt. Grund ist, dass der Vertragsabschluss nicht kausal durch den Nachweis des Maklers entsteht. Hierfür würde schon eine Mitursächlichkeit des Maklers reichen - diese sehe ich aber nicht als gegeben.

Der Makler hat das Objekt nicht mit den Leuten besichtigt.
Der Makler hat keine weiteren Informatrionen gegeben. Kein Kontakt des Sohns zum Makler. So wie es sich anhört hat der Sohn das Expose auch nur höchstens kurz überflogen und es dann weggelegt. Die Verhandlungen (wenn man das überhaupt schon so nennen kann) sind also endgültig abgebrochen worden.

Dann hat der Sohn zufällig das Objekt als Privatannonce in der Zeitung gesehen und ist stellt erst im Nachhinein fest, dass es das Objekt ist, zu dem der Vater das Expose bekommen hat. Es wurden dann also neue Verhandlungen - ganz ohne Makler - aufgenommen. Wenn jetzt nicht im Expose (wenn der Sohn es sich dann nochmal angeschaut hat) sehr wichtige, zum Vertragsschluss führende, Infos stehen, hat der Makler damit nichts zu tun.
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  #7 (permalink)  
Alt 17.07.2010, 18:39
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AW: Maklergebühr nachträglich

Mal angenommen, der Makler hätte dem Vater 2 Wochen nach der Zusendung der Expose ein reduziertes Angebot vorgelegt ( sowohl Kaufpreis als auch Maklergebühr).
Weder Vater noch Sohn reagieren darauf.
Und erst 2 Monate später enteckt der Sohn die Zeitungsannonce.
Er vereinbart mit dem Eigentümer einen Besichtigungstermin und findet Gefallen an dem Haus.
Und weiter angenommen, die Internetanzeige des Maklers ist bereits so ausführlich, sodass die Expertise keine wesentliche Informationen mehr enthält.
Angenommen die Maklergebühren beliefen sich auf ca. 20 000,00 EURO.
Sollte der Vater und der Sohn es auf einen Prozess ankommen lassen oder besteht hier doch noch ein Restrisiko?
Oder wäre eine Kontaktaufnahme mit dem Makler sinnvoll, um sich außergerichtlich zu einigen?
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  #8 (permalink)  
Alt 18.07.2010, 13:41
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AW: Maklergebühr nachträglich

Sie mein Posting von oben, der Makler muss immer zumindest Mitursächlich für den Vertragsabschluss sein.

Das werden Vater und Sohn am besten wissen, ob der Makler etwas damit zu tun hatte. Dazu sollten sie mal drüber nachdenken.

Grundsätzlich hat der Makler die Beweislast. Bei einem Nachweismakler wird aber Vermutet, dass er mit dem vertragsschluss zu tun hatte, wenn der Vertrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums geschlossen wurde.

Wenn es um 20,000€ Maklergebühren geht wäre es aber sicherlich nicht falsch mal die paar € für einen Anwalt, der sich mit dem Thema gut auskennt zu berappen.

Wenn man zu dem Schluss kommt, dass der Makler nichts damit zu tun hatte, würde ich auch nicht mit dem Makler über einen Ausgleich reden, weil ich ja damit signalisieren würde, dass er eventuell doch mehr damit zu tun hatte als gedacht. (Hier spielt aber auch die endgültige Situation der Beweislast eine Rolle, trotzdem würde ich wohl erst mit ihm drüber reden, wenn er eine Rechnung stellt)

Wenn Vater und Sohn zugang zu einer Bibliothek haben könnten sie sich auch mal ein paar Kommentare zu den Makler-§§ ansehen, da sind ganz gute Beispiele drinnen.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.07.2010, 10:49
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AW: Maklergebühr nachträglich

Ich scrieb es bereits in #2: es kommt darauf an ob ein Maklervertrag überhaupt zustande kam. Um Maklerprovisionsanspruch zu generieren genügt der Nachweis der Vertragsgelegenheit. Mit so wenig Einzelheiten ist da wenig zu sagen.
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  #10 (permalink)  
Alt 19.07.2010, 11:00
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AW: Maklergebühr nachträglich

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Um Maklerprovisionsanspruch zu generieren genügt der Nachweis der Vertragsgelegenheit.
Zitat:
Zitat von § 652 BGB
... Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Mäklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Mäklers zustande kommt.
Irgendwie widerspricht sich das

Außerdem muss wie gesagt ein Kausalzusammenhang vorliegen. Der Vertragssschluss muss also "infolge" der Vemrittlung oder des Nachweises geschehen.
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