Dies ist eine Diskussion zu Maklergebühr? Ja oder Nein innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Maklergebühr? Ja oder Nein Herr F. trifft sich mit Makler X. zur Besichtigung des Hauses. Vorher lässt Makler X den Herren F. eine Nachweis- und Vermittlungsvereinbarung unterschreiben. In dieser heißt es, das F., sollte es bei dem genannten Objekt zu einem notariellen Kaufvertrag kommen, eine Provision von 3,48 % des Kaufpreises an Courtage zahlen. Diese beziehe sich auf den Gesamtkaufpreis, also auch miteingerechnetes Zubehör, Einrichtungsgegenstände usw. Weiterhin steht im Vertrag des Maklers X., das der Kaufinteressent darauf hingewiesen wird, dass der Makler auch im Auftrag des Käufers tätig wird. Herr F. unterschreibt das Schriftstück, da er ja das Haus sehen möchte. Angekommen am Haus der Verkäuferin M. stellt Herr F. fest, dass es sich bei dem Ehemann der M. um einen ehemaligen Arbeitskollege von ihm handelt. F. sieht sich das Haus an und verabschiedet sich von M. und X und gibt dabei dem Makler X. ein Gebot ab. Abends wird F. vom Chef R. des Maklers X. angerufen. Dieser teilt ihm mit, dass der Verkäufer M. nicht mit dem Angebot zufrieden ist. Weiterhin fragt er nach ob er mehr bieten solle, was Herr F. verneint. Der Chef R. von Makler X. räumt Bedenkzeit bis morgen ein und sagt Herrn F., dass er am nächsten Tag noch einmal anrufen wird. Dies geschieht nicht. Weder Makler X. noch dessen Chef R. melden sich erneut. Am Abend nach dem Telefonat von R. meldet sich auch der Verkäufer und ehemalige Arbeitskollege M. bei F. Er erklärt, dass er mit dem Makler gar keinen Vertrag geschlossen habe. Er habe lediglich mal in einer Zeitung inseriert und daraufhin hätte sich Makler X. gemeldet. X. habe angefragt ob er die Immobilie anbieten dürfe. Verkäufer M. räumte es Makler X. ein, aber nur unter der Vorraussetzung keine Vertarg zu schließen. Nun sagt Verkäufer M. zu F. er könne das Haus auch ohne Maklerkosten direkt von ihm kaufen. Kann das Herr F.? Immerhin hat er eine Unterschrift geleistet. Allerdings hat weder Makler X. noch sein Chef weiteren Kontakt zu F. gesucht. Weiterhin hat Verkäufer M. keinen Vertrag mit Makler X. geschlossen. Was passiert wenn Verkäufer X. und Käufer F. einen notariellen Vertagsabschluß tätigen? Bekommt das Makler X. überhaupt mit? Hat F. eine Chance die Maklercourtage zu umgehen? Ist es nicht sittenwidrig vom Makler in eine Vermittlungsvereinbarung hineinzuschreiben, dass die Cóurtage vom Gesamtpreis, also auch von mitgekauften Möbelstücken und anderen Gegenständen errechnet wird? Wäre mal über ein paar Antworten eurerseits über solch einen Fall erfreut. Viele Grüße leonie |
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| AW: Maklergebühr? Ja oder Nein Der Makler hat das Haus inseriert, der Interessent sich darauf hin gemeldet, korrekt eine Vereinbarung mit dem Makler unterschrieben. Die Courtage ist immer vom Kaufpreis zu zahlen, egal, ob Küche etc. im Preis enthalten ist. Relevant ist nicht ob der Makler einen Auftrag bzw. Vertrag vom/mit dem Verkäufer hat. Dieser hat zugestimmt, dass der Makler das Haus anbieten bzw. verkaufen kann. Auch wenn der Verkäufer den Makler darauf hingewiesen hätte, dass er selbst auch Verkaufsaktivitäten vornimmt und der Makler also auf eigenes Risiko inseriert, Fakt ist und bleibt: der Interessent hat das Angebot durch den Makler erhalten. Sollte er nun das Haus direkt vom Eigentümer erwerben und der Makler erfährt dies , schuldet er dem Makler die vereinbarte Provision. Ist der Makler clever, wird er auch erfahren wer das Haus gekauft hat. Es bleibt also eine "Restrisiko" für den Käufer
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