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Maklergebühr für bewegliche Gegenstände?

Dies ist eine Diskussion zu Maklergebühr für bewegliche Gegenstände? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.02.2006, 18:44
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Maklergebühr für bewegliche Gegenstände?

Wer kann weiterhelfen?
Laut Kaufvertrag haben wir für knapp 8000€ "Bewegliche Gegenstände" bei einer Eigentumswohnung mitgekauft. Hat der Makler das Recht für diesen Betrag auch seine Vermittlungsgebühr zu berechnen?
Bin für alle Infos dankbar!
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  #2 (permalink)  
Alt 14.02.2006, 19:11
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AW: Maklergebühr für bewegliche Gegenstände?

Hallo!


Die Maklergebühr richtet sich nach dem Kaufpreis einer Immobilie. Wenn eine Immobilie mit einer gewissen Grundaustattung verkauft wird, gehen diese Werte in den Kaufpreis mit ein. Der Kaufpreis ist der Maßstab nach dem die Provision fällig wird. Es ist letztens Endes "egal" ob Sie eine Wohnung für 120.000€ + 8000€ Mobiliar kaufen, oder eine möblierte Wohnung zum Preis von 128.000€. Die Möbel sind keine Immobilien, aber in diesem Fall unabdingbar zu dieser zugehörig. Die Maklergebühr sollte im Vorfeld geklärt worden sein, so daß solche "Überraschungen" nicht aufkommen müssen.

Ich betone, daß dies lediglich meine Auslegungen und Erfahrungen sind, die sich nicht auf spezielle Gesetzesquellen berufen, daher alle Angaben - wie immer - ohne Gewähr.


Viele Grüße,


Peter M.

P.S. Bitte das nächste Mal die Regeln beachten
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Alle Angaben sind ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung!

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