Dies ist eine Diskussion zu Maklergebühr fällig, obwohl Objekt auch durch Privatanzeige kennengelernt innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Ich habe eine Frage zu folgendem Fall: Der Verkäufer V bietet sein Haus a) durch private Zeitungsinserate und b) nach mündlicher Absprache ebenfalls mittels Zeitungsinseraten durch einen Makler M an. Ein Interessent I hat das Haus in der Kalenderwoche x durch M kennengelernt (keine schriftliche Verpflichtungserklärung abgegeben). In der Kalenderwoche x+1 hat sich I auch auf eine Privatanzeige von V gemeldet und möchte nun das Haus kaufen, ohne die Gebühr an M zu zahlen. Ist dies rechtens? |
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| AW: Maklergebühr fällig, obwohl Objekt auch durch Privatanzeige kennengelernt Nein der Makler war tätig. Kommt es in der Folge zum Kauf, ist auch sein Honorar verdient. Eines schriftlichen Vertrages bedarf es dafür nicht. |
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