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Maklergebühr - ab wann gerechtfertigt

Dies ist eine Diskussion zu Maklergebühr - ab wann gerechtfertigt innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.07.2008, 15:56
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Exclamation Maklergebühr - ab wann gerechtfertigt

Hallo zusammen,

meine heutige Frage bezieht sich auf das Thema der Maklergebühr - ob jetzt bei Erwerb oder Miete eines Gegenstandes sei mal dahin gestellt.

Welche Dienstleistung muss ein Makler an sich erbringen, um seine Courtage geltend zu machen? Man kann dies (so denke ich) geschickt in folgende Steps aufteilen und anschließend immer unter Fall A) bzw. Fall B) zu beurteilen:

Fiktiver Fall A)
Interessent meldet sich bei Makler und bittet um entsprechende Vorschläge

Fiktiver Fall B)
Interessent meldet sich auf Anzeige (Internet, Zeitungsinserat oder auch Plakate an Immobilien)

Nun zu den einzelnen Steps:

1.) Immobilie / Expose wird vorgeschlagen bzw. zugestellt.
2.) Immobilie wird besichtigt
3.) Nach der Besichtigung wird Kontakt zum Vermieter hergestellt
4.) Termin Vermieter und Interessent um weiteres zu klären (ohne Makler)
5.) Umbauvorhaben Interessent <> Vermieter
6.) Vertragsabschluss Vermieter <> Interessent

Nach Punkt drei hat der Makler keinerlei Dienstleistung mehr erbracht. Ist dessen Courtage trotzdem in voller Höhe gerechtfertigt?

Fikiver Fall C)
Der Makler gibt mehrfach fehlerhafte Informationen weiter (z.B. über die Dauer des Mitevertrages, o.ä.). Bei der Besichtigung der Immobilie stellt sich dies heraus - der Inhaber ist sehr erbost und trennt sich "örtlich" vom Makler.

In diesem Falle werden die fehlerhaften informationen durch den Vermieter beseitigt sowie weitere Verkaufsdeteils geklärt. Sämtliche weitere Korrespondenz läuft über den Vermieter - der Makler ist sozusagen "unauffindbar" und meldet sich auch bei keiner Partei mehr.
Nach erfolgreichem Vertragsabschluss stellt dieser jedoch trotzdem die vollständige Courtage in Rechnung.

Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.

Besten Dank im Voraus für eure Antworten!
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Alt 11.07.2008, 17:13
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AW: Maklergebühr - ab wann gerechtfertigt

Zitat:
Zitat von Christoph2809
Fiktiver Fall A)
Interessent meldet sich bei Makler und bittet um entsprechende Vorschläge
=noch kein Maklervertrag zustande gekommen

Zitat:
1.) Immobilie / Expose wird vorgeschlagen bzw. zugestellt.
2.) Immobilie wird besichtigt
Maklervertrag ist (durch konkludentes Handeln) zustandegekommen. Mit der Besichtigung sind provisionspflichtige Dienste des Maklers in Anspruch genommen!

Zitat:
3.) Nach der Besichtigung wird Kontakt zum Vermieter hergestellt
4.) Termin Vermieter und Interessent um weiteres zu klären (ohne Makler)
5.) Umbauvorhaben Interessent <> Vermieter
6.) Vertragsabschluss Vermieter <> Interessent
Spielt alles keine Rolle mehr!

Zitat:
Nach Punkt drei hat der Makler keinerlei Dienstleistung mehr erbracht. Ist dessen Courtage trotzdem in voller Höhe gerechtfertigt?
Ja, schon nach 2)

Zitat:
Fikiver Fall C)
Der Makler gibt mehrfach fehlerhafte Informationen weiter (z.B. über die Dauer des Mitevertrages, o.ä.). Bei der Besichtigung der Immobilie stellt sich dies heraus - der Inhaber ist sehr erbost und trennt sich "örtlich" vom Makler.
Makler gibt nur das weiter, was ihm vom Vermieter gesagt wurde. Mit Sicherheit weist er auch vorher (in seinen Geschäftsbedingungen) auf einen Haftungsausschluss hin. Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Vermieterangaben auf Richtigkeit zu überprüfen! Anders, wenn ihm die Fehlerhaftigkeit seiner Angaben bekannt gewesen wäre!

Zitat:
In diesem Falle werden die fehlerhaften informationen durch den Vermieter beseitigt sowie weitere Verkaufsdeteils geklärt. Sämtliche weitere Korrespondenz läuft über den Vermieter - der Makler ist sozusagen "unauffindbar" und meldet sich auch bei keiner Partei mehr.
Makler ist mit dem Nachweis der Vertragsgelegenheit (652 BGB) seiner provisionsbegründenden Tätigkeit nachgekommen!

Nach erfolgreichem Vertragsabschluss stellt dieser jedoch trotzdem die vollständige Courtage in Rechnung.
Trotz was?
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Alt 18.07.2008, 12:41
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AW: Maklergebühr - ab wann gerechtfertigt

Ein Maklervertrag durch eine Besichtigung kommt nur dann zustande wenn die Immobilie auch gekauft wird. Besteht kein Interesse daran ist man nicht verpflichtet als Interessent den Makler einen Lohn abzutreten.

Sonst müsste man ja bei jeder Besichtigung eine Menge Geld Bezahlen
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  #4 (permalink)  
Alt 18.07.2008, 12:47
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AW: Maklergebühr - ab wann gerechtfertigt

Zitat:
Zitat von MARIU5
Ein Maklervertrag durch eine Besichtigung kommt nur dann zustande wenn die Immobilie auch gekauft wird. Besteht kein Interesse daran ist man nicht verpflichtet als Interessent den Makler einen Lohn abzutreten.
Sonst müsste man ja bei jeder Besichtigung eine Menge Geld Bezahlen
Was iss`n das für ne Antwort auf die gestellte Frage?

Zitat:
Nach erfolgreichem Vertragsabschluss stellt dieser jedoch trotzdem die vollständige Courtage in Rechnung.
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Alt 18.07.2008, 16:14
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AW: Maklergebühr - ab wann gerechtfertigt

Christoph2809 hat gefragt u.a. ab WELCHEM Step ein Maklervertrag zustande kommt. Und dieser ist "nur" mit einer Besichtigung noch lange nicht zusatnde gekommen.

Und außerdem was iss'n das fürn Niveau bitte . Es war nur eine Anmerkung auf die Antwort die so nicht 100% richtig ist! Tut mir leid das ich helfen wollte!
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Alt 18.07.2008, 16:17
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AW: Maklergebühr - ab wann gerechtfertigt

Maklervertrag ist (durch konkludentes Handeln) zustandegekommen. Mit der Besichtigung sind provisionspflichtige Dienste des Maklers in Anspruch genommen!

Steht da weiter oben und das ist sowas von FALSCH aber mach dir nichts draus ich bin nur grad zu faul dementsprechende Gesetzestexte rauszukramen...
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  #7 (permalink)  
Alt 18.07.2008, 17:12
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AW: Maklergebühr - ab wann gerechtfertigt

Zitat:
Zitat von MARIU5
Steht da weiter oben und das ist sowas von FALSCH aber mach dir nichts draus ich bin nur grad zu faul dementsprechende Gesetzestexte rauszukramen...
Sorry, aber das ist wirklich Quatsch! Gesetzestexte wirst Du auch nicht finden aber Rechtssprechung!
Wenn Du zu faul bist, dann sind solche nicht beweisbaren Äußerungen reichlich unglücklich!

Allein aus dem Umstand, dass ein Makler ein Objekt zum Kauf anbietet, muss der Interessent nicht rückschließen, dass von ihm Provision erwartet wird. Im Gegenteil darf der Interessent davon ausgehen, soweit ihm Gegenteiliges nicht bekannt ist, dass der Makler das Objekt von dem Verkäufer an die Hand bekommen hat und deshalb eine Leistung für den Verkäufer erbringen will. Es ist daher Aufgabe des Maklers, deutlich zu machen, dass und von wem er Maklerprovision erwartet. Ein Kaufinteressent, der in Kenntnis des eindeutigen Provisionsverlangens die Dienste des Maklers sodann in Anspruch nimmt, gibt damit schlüssig zu erkennen, dass er den in dem Provisionsbegehren liegenden Antrag auf Abschluss eines Maklervertrags annehmen will.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.11.2006, Aktenzeichen III ZR 57/06.

Im Exposé wird regelmäßig das Provisionsverlangen (wenn nicht schon vorher) dargestellt.
Mit der daraufhin durchgeführten Besichtigung wurden die Maklerdienste in Anspruch genommen, unbedingt aber mit Punkt 3.
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  #8 (permalink)  
Alt 18.07.2008, 17:21
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AW: Maklergebühr - ab wann gerechtfertigt

Am Montag kann ich das im Büro nochmal raussuchen. Du glaubst also wenn man sich eine Wohnung ansieht das man danach auch wenn man sie nicht kaufen möchte zur Kasse gebeten wird und der dann am Ausgan gschon mit der Rechnung wedelt

Dann scheinst du A. noch nie eine Wohnung besichtigt zu haben und B. noch nie eine gekauft oder gemietet zu haben.

Das ist wieder das gleiche wie wenn die Blinden von den Farben reden

Konkret meinst du zwar das Richtige...klar wird ein Makler seine Umkosten auf den Verkäufer richten die Frage habe ich zumindest so verstanden ab wann ein Maklervertrag zustande kommt bzw. ab wann der Käufer kosten tragen muss. Und da war diese Antwort definitiv falsch. Ich hab aber Unterlagen zu dem Kram im Büro wie gesagt, ich werd das da nochmal nachlesen um es Wortgenau wiedergeben zu können.

Es gibt absolut KEINE Rechtssprechung die wiederlegt das ich einem Makler bezahlen muss wenn er mir ein Objekt vorführt. Das wäre wie wenn ich den Verkäufer im Kaufhaus bezahlen müsste das er mir zeigt wie der neue DVD Recorder funktioniert und was der so tolles alles kann. Wenn ich nicht kaufen will bin ich auch nicht dazu verpflichtet die führung zu bezahlen. Basta! Dieses Urteil auf was du da ansprichst würde ich echt gerne mal sehn!

Man bezahlt nur wenn man das Obekt auch kauft, dann wird eine Rechnung folgen da ein Makler da erst Tätiggeworden ist.

Ich kann als Verkäufer z.B. den Maklervertrag auch so auslegen das er NUR Geld bekommt wenn das Objekt auch wirklich durch ihn verkauft wurde! Ich kann auch gleichzeitig 100 Makler beschäftigen mit diesem Vertrag und nur dieser der das Objekt auch verkauft bekommt das Geld.

Vertragsfreiheit (eingeschränkt durch Gesetzte) geht jetzt aber zu weit und in ein ganz anderes Thema!
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  #9 (permalink)  
Alt 18.07.2008, 18:21
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AW: Maklergebühr - ab wann gerechtfertigt

Zitat:
Zitat von MARIU5
Am Montag kann ich das im Büro nochmal raussuchen. Du glaubst also wenn man sich eine Wohnung ansieht das man danach auch wenn man sie nicht kaufen möchte zur Kasse gebeten wird und der dann am Ausgan gschon mit der Rechnung wedelt
Das ist allerdings Blödsinn! Eine Provision wird nur dann fällig, wenn durch die Maklertätigkeit der Kauf/Mitvertrag zustande kommt. Das ist ja hier eindeutig der Fall:
Zitat:
Nach erfolgreichem Vertragsabschluss stellt dieser jedoch trotzdem die vollständige Courtage in Rechnung.
...schreibt zumindest der Fragesteller. Deshalb habe ich in meiner vorvorigen Antwort so reagiert!

Zitat:
Das ist wieder das gleiche wie wenn die Blinden von den Farben reden
Oder wenn sehende nicht lesen können oder nicht verstehen wollen

Zitat:
Konkret meinst du zwar das Richtige...klar wird ein Makler seine Umkosten auf den Verkäufer richten die Frage habe ich zumindest so verstanden ab wann ein Maklervertrag zustande kommt
Zustande kommt er mit Abschluss (hier durch konkludentes handeln)!- Kann es sein, dass Du Vertrag mit Anspruch verwechselst? Erklärung für "Blinde": "Kaufe ich Ei, werde ich zahlen" (kaufe ich nicht, dann nicht.) = Vertrag.
Hole ich Ei = es entsteht Anspruch.

Zitat:
bzw. ab wann der Käufer kosten tragen muss.
Kosten muss er gar keine tragen aber Provision muss er zahlen, wenn der Kaufvertrag zustande kommt.

Zitat:
Dieses Urteil auf was du da ansprichst würde ich echt gerne mal sehn!
Brauchst nur googeln, das AZ habe ich doch angegeben!

Zitat:
Man bezahlt nur wenn man das Obekt auch kauft, dann wird eine Rechnung folgen da ein
Richtig und genau das war hier der Fall!

Zitat:
Makler da erst Tätiggeworden ist.
Nein, der Kauf ist das Ergebnis der vorherigen Tätigkeit!

Zitat:
Ich kann als Verkäufer z.B. den Maklervertrag auch so auslegen das er NUR Geld bekommt wenn das Objekt auch wirklich durch ihn verkauft wurde!
Da gibt es nichts auszulegen, das ist Gesetz!
Aber wir reden hier von Käuferprovision mit der der Verkäufer nichts zu tun hat!

Zitat:
Ich kann auch gleichzeitig 100 Makler beschäftigen mit diesem Vertrag und nur dieser der das Objekt auch verkauft bekommt das Geld.
Das geht nicht! Geld kann der beanspruchen, dessen Tätigkeit (mit) ursächlich für den Vertragsabschluss war! (Was der allerdings beweisen muss.)
Nach allem was Du hier schreibst, lasse ich mal dahingestellt, wer hier blind von Farbe redet.
Vielleicht hilft es Dir, wenn Du die Eingangsfrage nochmal durchliest!
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  #10 (permalink)  
Alt 18.07.2008, 18:41
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AW: Maklergebühr - ab wann gerechtfertigt

Wir reden die ganze Zeit aneinander Vorbei Wie gesagt im Prinzip meinst du ja sogar das richtige...dies hab ich ja verstanden. Es war aber falsch ausgedrückt. Allein durch die Besichtigung wird ein Makler es schwer haben den Verkauf nach zu weisen wenn NUR die Besichtigung stattgefunden hat.

In prinzip reicht es ja schon wenn der Makler NUR eine Zeitungsanzeige verfasst und der Rest dann über den Verkäufer läuft.

Klar ist das RECHT

Es geht nur darum es beweisen zu können als Makler und wenn er wirklich nicht kauft ist die Besichtigung oder das anschauen der Eier auf dem Markt kostenlos

In der Praxis ist es aber so das ein Makler "dran bleibt" und wenn er merkt das ein Käufer wirklich Interesse hat dann bleien die auch in Kontakt. Somit wird dann ganz klar das er zum kauf beigetragen hat, da er meistens sogar noch beim Notar oder der Unterzeichnung des Mietvertrags ja mit dabei ist!
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