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Maklergebühr?

Dies ist eine Diskussion zu Maklergebühr? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.05.2008, 09:23
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Maklergebühr?

Mal angenommen Frau A wird von ihrem Mann B beerbt und A entscheidet sich das Erbe (Haus) aus finanziellen Gründen zu verkaufen und nimmt sich einen Immobilienmakler C.
Aber noch vor Vertragsende (maklervertrag) stirbt A und die Kinder D,E,F entscheiden sich nach Vertragsende (Maklervertrag) den Vertrag mit C zu kündigen.
C fordert einen Pauschalbetrag der eigentlich nur fällig wäre, bei Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit, mit der Begründung, C hätte einen potenziellen Käufer.

Ist C im Recht?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.05.2008, 15:23
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AW: Maklergebühr?

Zitat:
Zitat von cheero
Mal angenommen Frau A wird von ihrem Mann B beerbt und A entscheidet sich das Erbe (Haus) aus finanziellen Gründen zu verkaufen
Wie geht das, nachdem er geerbt hat?

Wie ist der Vertrag mit C verfasst? (Vordruck oder individuell ausgehandelt). Wie hoch soll die Pauschale sein? Warum soll nicht an den vorhandenen Käufer verkauft werden?
Ohne genaue Kenntnis des Maklervertrages ist dazu nichts zu sagen!
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  #3 (permalink)  
Alt 23.05.2008, 16:01
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AW: Maklergebühr?

Falsch!
Mann stirbt zuerst und Frau vor Vertragsablauf.
Es ist ein allgemeiner Vertrag, kein Vordruck. Alleinauftrag.
Pauschale von 1200.-€
Wir waren gegen diesen Käufer weil uns einiges nicht daran gefiel und weil wir eventuell gar nicht mehr verkaufen möchten.

Aber laut Aussage eines ARAG Anwaltes habe ich inzwischen erfahren, dass Pauschalberträge, dabei handelt sich nicht um Provision, strittig sind.
Und nach Ablauf des Vertrages kündigen kann, ohne das irgendwelche Ausgleichszahlungen gezahlt werden müssen, auch, wenn ein Interessent vorhanden sein sollte.
Schließlich hat man als Verkäufer das Recht einen Käufer abzuwehren.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.05.2008, 16:06
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AW: Maklergebühr?

Die FORENREGELN gelten auch noch für #3
__________________
... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung!
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  #5 (permalink)  
Alt 23.05.2008, 18:07
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AW: Maklergebühr?

Zitat:
Zitat von cheero
Falsch!
Mann stirbt zuerst und Frau vor Vertragsablauf.
Damit hat sie ihn beerbt!!

Zitat:
Es ist ein allgemeiner Vertrag, kein Vordruck. Alleinauftrag.
Pauschale von 1200.-€
Was steht genau in dem Passus? (Schadensersatz; Aufwendungsersatz)


Zitat:
Aber laut Aussage eines ARAG Anwaltes habe ich inzwischen erfahren, dass Pauschalberträge, dabei handelt sich nicht um Provision, strittig sind.
Sogar sehr strittig, wenn sie nicht individuell ausgehandelt sind!
Wie hoch sollte denn der Kaufpreis sein?
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