Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Maklercourtage/Maklervertrag

Dies ist eine Diskussion zu Maklercourtage/Maklervertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 13.03.2010, 12:21
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Maklercourtage/Maklervertrag

Hallo,

wenn wir von dem Fall ausgehen dass Herr K in der Zeitung sieht, dass Reienhäuser verkauft werden,darauf bei der Firma ein expose anfordert, er aber zu diesem Zeitpunkt nicht weiß, dass es sich um einen Makler handelt. Kurz darauf erhält er dies und es steht nur auf der Rückseite des Exposes (in den AGBs), dass dies ein Makler ist und Provision verlange. Herr K kauft ein Haus, doch hatte er bereits Kenntnis von den Häußern. Könnte der Makler nun Provision gem. § 652 I 1 BGB verlangen?

Ich würde davon ausgehen, dass K, wenn er dort anruft, theoretisch wissen muss, dass es sich um ein Maklerbüro handelt, und dieses eine Provision verlangen werde.
K fordert das expose an, bekommt es auch (doch ist fraglich ob er die AGBs auf der Rückseite gelesen hat). Ist somit der Maklervertrag geschlossen?

Geändert von Lisa^^ (13.03.2010 um 17:09 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 11:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Maklercourtage/Maklervertrag

Maklerprovision ist dann zu zahlen wenn, in Kenntnis des Provisionverlangens, weitere Maklerdienste in Anspruch genommen werden. Nur die Anforderung eines Exposé`s begründen noch keinen Provisionsanspruch.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 12:07
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Maklercourtage/Maklervertrag

und wenn ich jetzt eine der Wohnungen kaufen würde, könnte dann der Makler einen Anspruch erheben?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 12:09
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Hessen
Beiträge: 3.175
99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)  
AW: Maklercourtage/Maklervertrag

Zitat:
Zitat von Lisa^^
und wenn ich jetzt eine der Wohnungen kaufen würde, könnte dann der Makler einen Anspruch erheben?
Wie schielu schon geschrieben hat....das Aushändigen eines Exposés begründet noch keinen Provisionsanspruch. Wenn der Makler ansonsten nicht tätig geworden ist, muss auch keine Provision gezahlt werden...
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 12:14
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Maklercourtage/Maklervertrag

Ok, viele Dank
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 16.03.2010, 12:22
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Maklercourtage/Maklervertrag

ich hab noch eine interessante Frage bezüglich der Provison. Und zwar hab ich in einem Kommentar gelesen, dass der Makler einen Provisionsanspruch haben kann, auch wenn kein Maklervertrag zustande gekommen ist. Kann das wirklich sein?
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 16.03.2010, 12:33
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 294
95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)95% positive Bewertungen (294 Beiträge, 20 Bewertungen)  
AW: Maklercourtage/Maklervertrag

ja - das kann sein ....

Dazu müßte er aber vortragen und auch beweisen, daß nur durch seine Tätigkeit (Ein möglicher Anruf, Anzeigen, Erstellung und Übermittlung Exposee, was weiß ich) ein/der Kaufvertrag zustande gekommen ist.

... oder auch anders formuliert - er muß nachweisen, das er ihnen das Objekt nachgewiesen hat
... und dazu kann auch im Extremfall schon ein einziger Anruf genügen



Aber letztendlich hat bei solchen Fragen immer der Richter das letzte Wort !
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 16.03.2010, 13:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Maklercourtage/Maklervertrag

Zitat:
Zitat von Lisa^^
ich hab noch eine interessante Frage bezüglich der Provison. Und zwar hab ich in einem Kommentar gelesen, dass der Makler einen Provisionsanspruch haben kann, auch wenn kein Maklervertrag zustande gekommen ist. Kann das wirklich sein?
So pauschal, nein! 652 BGB. Was ist mit Maklervertrag gemeint? Es muss kein schriftlicher sein!
Ein Maklervertrag kann auch durch konkludentes Handeln geschlossen werden.
Zitat:
Ich würde davon ausgehen, dass K, wenn er dort anruft, theoretisch wissen muss, dass es sich um ein Maklerbüro handelt, und dieses eine Provision verlangen werde.
Dem ist nicht so! Der Makler muss, vor Tätigwerden, klar zu erkennen geben von wem er die Provision haben möchte! (Käufer oder Verkäufer). Die Ursprungsfrage gibt das nicht her!
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 16.03.2010, 14:30
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lisa^^ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Maklercourtage/Maklervertrag

Der Makler weist erst in seinen AGBs auf dem Exposé auf seinen Provisionsanspruch gegen den Käufer hin... .
Somit ist der Anruf also kein Angebot, sondern das Zusenden des Exposés. Wenn der potentieller Käufer jetzt nicht mehr mit dem Makler in Kontakt tritt, nimmt er dieses nicht an.
Jedoch kauft er das Haus -somit ist der Hauptvertrag geschlossen-wäre das eine konkludente Annahme?
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 16.03.2010, 14:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Maklercourtage/Maklervertrag

Zitat:
Zitat von Lisa^^
Wenn der potentieller Käufer jetzt nicht mehr mit dem Makler in Kontakt tritt, nimmt er dieses nicht an.
So ist es!
Zitat:
Jedoch kauft er das Haus -somit ist der Hauptvertrag geschlossen-wäre das eine konkludente Annahme?
Nein!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Maklervertrag Wiki 04.05.2010 10:49
Nichtigkeitsformulierungen im Maklervertrag Versicherungsrecht 27.07.2009 11:25
Hauskauf:Maklercourtage als Nebenabrede trotz Maklervertrag zulässig? Immobilienrecht 24.07.2007 16:29
Kündigung Maklervertrag Immobilienrecht 10.11.2006 12:01
Maklervertrag Immobilienrecht 07.05.2005 23:06





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN