Dies ist eine Diskussion zu Maklercourtage/Maklervertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Maklercourtage/Maklervertrag wenn wir von dem Fall ausgehen dass Herr K in der Zeitung sieht, dass Reienhäuser verkauft werden,darauf bei der Firma ein expose anfordert, er aber zu diesem Zeitpunkt nicht weiß, dass es sich um einen Makler handelt. Kurz darauf erhält er dies und es steht nur auf der Rückseite des Exposes (in den AGBs), dass dies ein Makler ist und Provision verlange. Herr K kauft ein Haus, doch hatte er bereits Kenntnis von den Häußern. Könnte der Makler nun Provision gem. § 652 I 1 BGB verlangen? Ich würde davon ausgehen, dass K, wenn er dort anruft, theoretisch wissen muss, dass es sich um ein Maklerbüro handelt, und dieses eine Provision verlangen werde. K fordert das expose an, bekommt es auch (doch ist fraglich ob er die AGBs auf der Rückseite gelesen hat). Ist somit der Maklervertrag geschlossen? Geändert von Lisa^^ (13.03.2010 um 17:09 Uhr). |
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| AW: Maklercourtage/Maklervertrag Maklerprovision ist dann zu zahlen wenn, in Kenntnis des Provisionverlangens, weitere Maklerdienste in Anspruch genommen werden. Nur die Anforderung eines Exposé`s begründen noch keinen Provisionsanspruch. |
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| AW: Maklercourtage/Maklervertrag und wenn ich jetzt eine der Wohnungen kaufen würde, könnte dann der Makler einen Anspruch erheben? |
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| AW: Maklercourtage/Maklervertrag Zitat:
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| AW: Maklercourtage/Maklervertrag Ok, viele Dank |
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| AW: Maklercourtage/Maklervertrag ich hab noch eine interessante Frage bezüglich der Provison. Und zwar hab ich in einem Kommentar gelesen, dass der Makler einen Provisionsanspruch haben kann, auch wenn kein Maklervertrag zustande gekommen ist. Kann das wirklich sein? |
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| AW: Maklercourtage/Maklervertrag ja - das kann sein .... Dazu müßte er aber vortragen und auch beweisen, daß nur durch seine Tätigkeit (Ein möglicher Anruf, Anzeigen, Erstellung und Übermittlung Exposee, was weiß ich) ein/der Kaufvertrag zustande gekommen ist. ... oder auch anders formuliert - er muß nachweisen, das er ihnen das Objekt nachgewiesen hat ... und dazu kann auch im Extremfall schon ein einziger Anruf genügen Aber letztendlich hat bei solchen Fragen immer der Richter das letzte Wort ! |
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| AW: Maklercourtage/Maklervertrag Zitat:
Ein Maklervertrag kann auch durch konkludentes Handeln geschlossen werden. Zitat:
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| AW: Maklercourtage/Maklervertrag Der Makler weist erst in seinen AGBs auf dem Exposé auf seinen Provisionsanspruch gegen den Käufer hin... . Somit ist der Anruf also kein Angebot, sondern das Zusenden des Exposés. Wenn der potentieller Käufer jetzt nicht mehr mit dem Makler in Kontakt tritt, nimmt er dieses nicht an. Jedoch kauft er das Haus -somit ist der Hauptvertrag geschlossen-wäre das eine konkludente Annahme? |
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| AW: Maklercourtage/Maklervertrag Zitat:
Zitat:
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