Dies ist eine Diskussion zu Maklercourtage höher als 6%? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Wie sollte sich Herr E verhalten? Sind nicht 6% das gesetzliche Maximum? Dann könnte der Makler einen höheren Prozentsatz wohl auch später nicht schriftlich fordern. Kann Herr E. bei Fälligkeit einfach nur die 6% bezahlen? Die Alternative, auf den Kauf zu verzichten stellt sich nicht, da es wie gesagt um eine Traumwohnung zu einem außerdem günstigen Preis geht. |
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| AW: Maklercourtage höher als 6%? Selbst kenne ich keine Begrenzung von Provisionsansprüchen bei Maklern, zumindest wäre mir dieses neu. Meist spricht man hier eher von einer ortsüblichen Courtage, welche aber nicht binden ist. Richtig ist aber, dass bei Vorliegen eines entsprechenden Vertrages, dieser Inhaltlich in beidseitiger Willenserklärung seine Gültigkeit besitzt. Somit sollte die nachträgliche Erhöhung später ins Reich der Wünsche des Maklers gesandt werden. Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Maklercourtage höher als 6%? Es gibt keine gesetzliche Regelung der Maklerprovision. Bezahlt muss das werden, was im Maklervertrag vereinbart wurde. Wie war denn die ursprüngliche Forderung im Exposé? |
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| AW: Maklercourtage höher als 6%? Betrachtet werden folgende Umstände: Der Makler hat im Internet und in dem per E.Mail zugeschickten Exposé jeweils nur 7,14% genannt (6% + MWSt), Ebenso hat er diesen Betrag in einer schriftlichen Order genannt. Die höhere Forderung hat er - bisher - nur mündlich gestelllt. |
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| AW: Maklercourtage höher als 6%? Auch hier gilt die Vertragstreue zum Angebot-Annahme-Auftrag = ist bei genannten 6 % + MWST. Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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