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Maklercourtage

Dies ist eine Diskussion zu Maklercourtage innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.08.2011, 10:29
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Maklercourtage

Hallo,
mal angenommen ein Makler vermittelt nachweislich eine Wohnung.
Der Mieter wird nach Besichtigung, Zusage und Mieterselbstauskunft an den Eigentümer vermittelt zwecks Mietvertrag usw.
Der Mieter zieht bereits in die Wohnung ein.
Jedoch zieht er nach 3 Tagen aus unerklärlichen Gründen wieder aus und der Vermieter hat den Mietvertrag noch nicht unterschreiben lassen. Das der Vermieter hier leer ausgeht ist klar...

Aber muss in diesem Fall der Makler auf seine Courtage verzichten?
Er hat ja seine Arbeit gemacht.

Der ehem. Mieter weigert sich zu zahlen da er ja obwohl er eingezogen war keinen Mietvertrag unterschrieben habe.
Besichtigungsnachweis mit Hinweis auf die fällige Courtage wurde unterschrieben.

Danke im voraus...
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  #2 (permalink)  
Alt 03.08.2011, 13:47
V.I.P.
 
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AW: Maklercourtage

M.E. muss der Makler auf nichts verzichten. Durch Einzug wurde das Mietverhältnis begründet!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #3 (permalink)  
Alt 03.08.2011, 13:53
V.I.P.
 
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AW: Maklercourtage

Aus dem gleichen Grund ist auch nicht "klar", dass der Vermieter leer ausgeht. Er hat nur ein Beweisproblem. So sollte man prüfen, ob es für die Schlüsselübergabe Zeugen oder Belege gibt, ebenso wie für die vereinbarte Miete.

Aber das nur am Rande.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.08.2011, 21:27
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AW: Maklercourtage

Danke für die Antworten.
Dies bedeutet für den Makler dass er vor Gericht, falls es soweit kommen sollte, sehr gute Chancen hat zu gewinnen.

Danke
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