Dies ist eine Diskussion zu Makler Verhandlungsprotokoll verbindlich? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Makler Verhandlungsprotokoll verbindlich? Man stelle sich mal vor, dass ein Makler für einen Verkäufer ein Teil eines Grundstücks an einen Käufer verkaufen wolle. Er fertige ein Makler Verhandlungsprotokoll an, wo alle Daten dann beschrieben würden. Hier ständen die Daten vom Verkäufer, Käufer , Objektdaten mit Flurbeschreibung, Notardaten und alle anfallenden Kosten für Grundstück,etc. Auch ein Übergabetermin würde vereinbart werden. Der Käufer hätte nun auch schon ein Angebot vom Architekten eingeholt und ein entsprechendes Darlehen bei der Bank beantragt,welches unterschriftsreif ist. Das Protokoll wäre nun von allen unterschrieben worden und eine Woche später würde der Makler und der Verkäufer einfach das Grundstück an einen anderen Käufer verkaufen. Welche Rechte hätte hier der ursprüngliche Käufer, der ja auch schon sehr viel Aufwand betrieben hätte. Hätte der erste Käufer noch einen Anspruch oder ginge er total leer aus ? Gruss, MSC |
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| AW: Makler Verhandlungsprotokoll verbindlich? Der Käufer hat keine Möglichkeit. Verbindlich ist nur ein notariell abgeschlossener Vertrag!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Makler Verhandlungsprotokoll verbindlich? Doch nehmen wir mal an, dass der Käufer wegen einer Maklerzusage und auch wegem dem Protokoll mit Unterschriften ein anders Objekt hat fallen lassen. Würde dieses protokoll denn nicht wie eine Vorabzuage bzw. verbindliches Angebot gelten ? |
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| AW: Makler Verhandlungsprotokoll verbindlich? Dies hat keine Bedeutung da Grundstücksverträge zwingend der notariellen Beurkundung bedürfen. Ohne dieses sind sie nichtig!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Makler Verhandlungsprotokoll verbindlich? Nein. Die Parteien könnten es sich noch beim Notar anders überlegen und doch nicht unterschreiben. Ein Immobilienkauf (auch ein "Vorvertrag") bedarf der notariellen Beurkundung. |
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