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Makler Verhandlungsprotokoll verbindlich?

Dies ist eine Diskussion zu Makler Verhandlungsprotokoll verbindlich? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 29.09.2011, 23:03
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Makler Verhandlungsprotokoll verbindlich?

Hallo

Man stelle sich mal vor, dass ein Makler für einen Verkäufer
ein Teil eines Grundstücks an einen Käufer verkaufen wolle.

Er fertige ein Makler Verhandlungsprotokoll an, wo alle Daten
dann beschrieben würden.

Hier ständen die Daten vom Verkäufer, Käufer , Objektdaten mit Flurbeschreibung, Notardaten und alle anfallenden Kosten für Grundstück,etc.

Auch ein Übergabetermin würde vereinbart werden.

Der Käufer hätte nun auch schon ein Angebot vom Architekten eingeholt und ein entsprechendes Darlehen bei der Bank beantragt,welches unterschriftsreif ist.

Das Protokoll wäre nun von allen unterschrieben worden und eine Woche später würde der Makler und der Verkäufer einfach das Grundstück an einen anderen Käufer verkaufen.

Welche Rechte hätte hier der ursprüngliche Käufer, der ja auch schon sehr viel Aufwand betrieben hätte.

Hätte der erste Käufer noch einen Anspruch oder ginge er total leer aus ?

Gruss,

MSC
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  #2 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 10:13
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AW: Makler Verhandlungsprotokoll verbindlich?

Der Käufer hat keine Möglichkeit. Verbindlich ist nur ein notariell abgeschlossener Vertrag!
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  #3 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 10:19
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AW: Makler Verhandlungsprotokoll verbindlich?

Doch nehmen wir mal an, dass der Käufer wegen einer Maklerzusage und auch wegem dem Protokoll mit Unterschriften ein anders Objekt
hat fallen lassen.


Würde dieses protokoll denn nicht wie eine Vorabzuage bzw. verbindliches Angebot gelten ?
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  #4 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 10:54
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AW: Makler Verhandlungsprotokoll verbindlich?

Zitat:
Zitat von msit2000 Beitrag anzeigen
Würde dieses protokoll denn nicht wie eine Vorabzuage bzw. verbindliches Angebot gelten ?
Dies hat keine Bedeutung da Grundstücksverträge zwingend der notariellen Beurkundung bedürfen. Ohne dieses sind sie nichtig!
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 10:55
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AW: Makler Verhandlungsprotokoll verbindlich?

Nein. Die Parteien könnten es sich noch beim Notar anders überlegen und doch nicht unterschreiben.

Ein Immobilienkauf (auch ein "Vorvertrag") bedarf der notariellen Beurkundung.
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