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Makler tritt von Courtage/Provision ab

Dies ist eine Diskussion zu Makler tritt von Courtage/Provision ab innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.02.2011, 15:20
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Makler tritt von Courtage/Provision ab

Hallo,
nehmen wir mal an, dass der Käufer K die Dienste des Makler M in Anspruch nimmt (Expose, Besichtigung, kontakt Verkäufer, jedoch kein Provisionsvertrag unterzeichnet), dann jedoch unterlaufen dem M einige Fehler (Preisliche Mißverständnisse mit dem Verkäufer).
Nun bietet M dem K an, von der Provision abzuztreten.

Wie sichert sich der K nun ab, daß M sie im Nachhinein nicht wieder einfordern kann?

Verzichtserklärung?
Noteriell beglaubigt?

Vielen Dank
Tomi
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  #2 (permalink)  
Alt 26.02.2011, 15:49
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AW: Makler tritt von Courtage/Provision ab

Der Käufer lässt sich vom Makler den Verzicht auf die Provision schriftlich geben.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.02.2011, 09:34
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AW: Makler tritt von Courtage/Provision ab

Zitat:
Zitat von nieselpriem Beitrag anzeigen
Der Käufer lässt sich vom Makler den Verzicht auf die Provision schriftlich geben.
Danke Nieselpriem,
demnach muß es also nicht notariell beglaubigt sein?
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  #4 (permalink)  
Alt 27.02.2011, 11:50
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AW: Makler tritt von Courtage/Provision ab

Bei einer notariellen Beglaubigung bestätigt der Notar lediglich die "Echtheit" der Unterschrift von Person XY, der Inhalt des Schriftstücks spielt keine Rolle.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.02.2011, 09:34
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AW: Makler tritt von Courtage/Provision ab

Nein, das muss nicht notariell beglaubigt werden, da es sich ja nicht um das direkte Immobilien-Geschäft handelt, sondern um den Maklervertrag, der ja auch nicht notariell geschlossen wurde. (Es sei denn, der Provisionsanspruch des Maklers steht im Immobilien-Kaufvertrag. Dann sollte der Notar befragt werden, wie man das wasserdicht regelt, dass der Makler nicht später doch Ansprüche geltend machen kann.)
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  #6 (permalink)  
Alt 28.02.2011, 10:56
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AW: Makler tritt von Courtage/Provision ab

Eine formlose Verzichtserklärung reicht aus. - Auch wenn die Provision im Kaufvertrag aufgenommen war.
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