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Makler Reservierungsvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Makler Reservierungsvertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 09.06.2009, 13:36
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Makler Reservierungsvertrag

Mal angenommen eine Person findet im Internet eine Anzeige von einem Makler bzgl. dem Verkauf einer Eigentumswohnung . Die Person trifft sich mit dem Makler und besichtigt die Wohnung - es kommt mündlich zur Zusage des Kaufs - dies geschiet im April - gleichzeitig wird Anfang April ein Reservierungsvertrag für diese Wohnung abgeschlossen in dem
1. das Datum festgelt wurde an dem spätestens der Notartermin stattfindet und zwar bis zum 01.06
2. der termin der übergabe der Wohnung am 01.08 sowie
3. ein Aufwandsentschädigung an den Makler von 1000 Euro wenn der Käufer vom Kaufvertrag abspringt

der Käufer will diese Wohnung auf jedenfall haben und hat mitlerweile durch Bekannte direkten Kontakt mit dem Bauherren aufgenommen. Dieser meint, dass er keinen Vertrag mit dem Makler hat und man dies ohne Makler machen könnte.

Die Termine im Reservierungsvertrag sind schon längst verstrichen, da es Änderungen im Teilungsvertrag gab und diese erst wieder durch den Notar beim Bauamt eingereicht werden müssen - dass heisst nach dem 01.06. ist immernoch nichts passiert und es wurde kein neuer termin für den Notar zwecks kauf mitgeteilt

kommt der Käufer aus diesem Vorvertrag? muss er Maklercourtage zahlen oder ist der vertrag aufgrund der aufwandsentschädigung oder der nennung der daten nichtig ?

danke!!!
marta
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Alt 09.06.2009, 17:42
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AW: Makler Reservierungsvertrag

Zitat:
Zitat von marta79
Dieser meint, dass er keinen Vertrag mit dem Makler hat und man dies ohne Makler machen könnte.
Da irrt er sich gewaltig. Der Vertrag zwischen Käufer und Makler geht ihn überhaupt nichts an.
Zitat:
muss er Maklercourtage zahlen oder ist der vertrag aufgrund der aufwandsentschädigung oder der nennung der daten nichtig ?
Der Nachweis der Gelegenheit ist durch den Makler erfolgt. Das hat der Käufer in der Reservierung auch bestätigt.Es sind auch seine Dienste in Anspruch genommen worden (Besichtigung). Beim Kauf ist die Provision zu zahlen!
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  #3 (permalink)  
Alt 10.06.2009, 06:46
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AW: Makler Reservierungsvertrag

danke für die Anwort- hatte dies gefunden - weiss aber nicht ob die 1000,- Euro Aufwandsentschädigung mit der Reservierungsgebühr gleichzusetzten sind....

-----------------------------
Nach der Normstruktur des § 652 BGB setzt das Entsehen der Maklerprovision voraus:
der Abschluss eines wirksamen Maklervertrags
,
die Entfaltung der vertraglich vereinbarten Tätigkeit durch den Makler,
das wirksame Zustandekommen des vom Auftraggeber angestrebten Hauptvertrags,
´
der ursächliche Zusammenhang zwischen der Maklertätigkeit und dem Abschluss des Hauptvertrags
.

ohne Zustandekommen des Hauptvertrages also keine Maklerprovision. der Makler wird für den Erfolg bezahlt, nicht für seine Bemühungen


Ist die Reservierungsabrede Teil der einem Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, liegt ein Verstoß gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB vorliegen, wenn die Reservierungsgebühr als Teilprovision zu würdigen ist, die unabhängig vom Erfolg der Maklertätigkeit versprochen wird.

Daneben kommt eine Beurkundungspflicht nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht, wenn dadurch zugleich ein unangemessener Druck zum Erwerb des Grundstücks auf den Kaufinteressenten ausgeübt wird.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.06.2009, 11:43
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AW: Makler Reservierungsvertrag

Zitat:
Zitat von marta79
Ist die Reservierungsabrede Teil der einem Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, liegt ein Verstoß gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB vorliegen, wenn die Reservierungsgebühr als Teilprovision zu würdigen ist, die unabhängig vom Erfolg der Maklertätigkeit versprochen wird.
So ist es! Die Reservierungsgebühr und das ist mit den 1.000,-- € gemeint, müsste individuell vereinbart worden sein sonst wird sie nicht fällig!
Das ändert nichts daran, dass der Maklervertrag zustande gekommen ist und der Nachweis durch den Makler erfolgt ist!
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  #5 (permalink)  
Alt 12.06.2009, 15:16
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AW: Makler Reservierungsvertrag

Hallo,


was mich wundert ist , dass der termin 01.06 verstrichen ist- da vereinbart wurde , dass nach absprung oder bei einer noch nicht beurkundung des Kaufvertrags ( das hatte ich vergessen ) die 1000 Euro zu zahlen sind - wären diese ja nun zu zahlen - obwohl der Kaufinteressent garnichts dafür kann, dass das noch nicht zustande gekommen ist. Zudem hat der Makler dem Kunden falsche informationen gegeben- der Bauherr hat mitlerweile mitgeteilt, dass er keinen Vertrag mit dem Makler hat und er die wohnung verkaufen kann wem er will - d-h- der käufer würde so gesehen auf dem maklervertrag sitzten bleiben und hat garkeinen Anspruch trotz reservierung.
ist es möglich den Reservierungsvertrag zu kündigen- die 1000 euro zahlen und dann privat mit dem Bauherren zu verhandeln oder hat der Makler trotz gekündigtem vertrag ein Recht auf die volle provision von 5 % die in dem gekündigtem Reservierungsvertrag standen ?
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  #6 (permalink)  
Alt 12.06.2009, 16:11
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AW: Makler Reservierungsvertrag

Zitat:
Zitat von marta79
ist es möglich den Reservierungsvertrag zu kündigen- die 1000 euro zahlen und dann privat mit dem Bauherren zu verhandeln oder hat der Makler trotz gekündigtem vertrag ein Recht auf die volle provision von 5 % die in dem gekündigtem Reservierungsvertrag standen ?
Nein! Umgekehrt wird ein Schuh daraus! Die 1.000,-- müssen nicht bezahlt werden aber die Provision! Lies mal mein bisher geschriebenes!
Der Bauherr kann immer verkaufen an wen er will. Aber der Käufer muss Provision bezahlen, wenn er die Dienste des Maklers in Anspruch genommen hat! Wo genau liegt denn der Unterschied zum Maklerangebot und dem des Verkäufers?
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  #7 (permalink)  
Alt 14.06.2009, 07:45
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AW: Makler Reservierungsvertrag

Hallo,
jetzt kommts besser - mal angenommen man will die maklergebühr die in diesem Vertrag , der eigentich von den Daten her schon nicht mehr wirklich stimmt bezahlen weil man die wohnung aufjedenfall haben möchte.

nun findet man die wohnung von einem anderen Makler im Internet und dazu ist die Grundfläche zum einen noch mal kleiner als auf dem Expose angegeben und zudem nochmal teurer ( anstatt 138 t. euro nun 145 t. euro )

muss der Bauherr die wohnung nun für 138t. euro an den Käufer der einen Reservierungsvertrag mit dem Bauherren hat geben/ verkaufen ? oder kann der Bauherr nun auch jemanden anderes nehmen ? lt. Makler hat er einen Vertrag mit Bauherren - ( nicht bekannt ist ob er einen Alleinauftrag hat die wohnung zu vermitteln)

hat man als Reservierender - der eigentlich nur auf den Termin beim notar wartet weil alles schon steht und schon eine Küche in Auftrag gegeben hat ,pech gehabt ?

lg marta

Geändert von marta79 (14.06.2009 um 14:31 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 15.06.2009, 10:54
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AW: Makler Reservierungsvertrag

Jetzt wird`s etwas konfus! Wie dem auch sei, der erste Nachweis der Kaufgelegenheit ist durch den Makler erfolgt und im Kauffall ist an diesen die Provision zu zahlen!
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