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Makler Provisionsverlangen trotz Hinweis: Kauf ohne Provision direkt vom Eigentümer!

Dies ist eine Diskussion zu Makler Provisionsverlangen trotz Hinweis: Kauf ohne Provision direkt vom Eigentümer! innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 11:34
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Angry Makler Provisionsverlangen trotz Hinweis: Kauf ohne Provision direkt vom Eigentümer!

Mal angenommen Kunde X findet im Internet ein Expose über ein projektiertes Haus auf einem noch zu erwerbendem mit angebotenem Grundstück.

Letzter Satz im Online Expose lautet:

Keine Maklerprovision Sie kaufen das Grundstück direkt vom Eigentümer.

Kunde X fordert das Expose von Makler Y an, der Satz das keine Provision anfällt existiert weiterhin. Des weiteren ist eine Gesamtkalkulation angefügt die u.a. Grundstückspreis, Hauspreis (inkl. Maklergebühr Z1 für Hausvermittlung), Erschließungskosten (ca. Angabe)) sowie einen weiteren Posten Z2 der für Baugesuch, Vermessung, Lärmschutzgutachten ausgewiesen ist, enthält.

Daraufhin wird ein Grundstücksreservierungsvertrag vom Kunden X und Makler Y unterzeichnet wo nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird das bei zustandekommen eines notariellen Grundstückkaufvertrages keine Maklerprovision zu entrichten ist.

Nach dem Notariell beglaubigten Grundstückskaufvertrag und dem darauf folgendem Hausbauvertrag (nicht notariell) stellt Makler Y 2 Rechnungen.

Rechnung 1 für Maklergebühr Z1 die im Hauspreis inbegriffen und vor Vertragsannahme bekannt war.

Rechnung 2 für Grundstücksvermittlung der aufgeführte Betrag soll Teil des Postens Z2 sein.

Rechnung 1 wird vom Kunde X gezahlt.

Rechnung 2 wird vom Kunde X abgelehnt, da kein Provisionsverlangen für die Grundstücksvermittlung vereinbart und diese als Provisinsfrei angeboten wurde.

Makler Y besteht weiter auf die Provision da diese in der Kalkulation auch wenn nicht extra aufgeschlüsselt enthalten sei. Einigungsvorschlag vom Makler Y wäre ein 50%er Verzicht.

Würde dieser fiktive Fall eintreten, gäbe es überhaupt den hauch einer Chance das eine zumindest anteilige Provision auf die Grundstücksvermittlung fällig wäre?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 11:41
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AW: Makler Provisionsverlangen trotz Hinweis: Kauf ohne Provision direkt vom Eigentümer!

Ich mach`s kurz: der spinnt, der Makler!
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  #3 (permalink)  
Alt 29.01.2010, 07:51
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AW: Makler Provisionsverlangen trotz Hinweis: Kauf ohne Provision direkt vom Eigentümer!

Das könnte man ernsthaft meinen.

Die Frage ist woher nimmt der fiktive Makler die Motivation, da er die beleidigte Leberwurst spielt und sich im Recht fühlt.

PS: Darf ich kurz Fragen welchen Background du hast um die Frage beantworten zu können?
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  #4 (permalink)  
Alt 29.01.2010, 11:58
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AW: Makler Provisionsverlangen trotz Hinweis: Kauf ohne Provision direkt vom Eigentümer!

Zitat:
Zitat von Basti16
Die Frage ist woher nimmt der fiktive Makler die Motivation, da er die beleidigte Leberwurst spielt und sich im Recht fühlt.
Er versucht`s halt mal und hofft, dass er auf einen "dummen" trifft...
M.E. war sogar die Teilzahlung falsch! Provision darf nur verlangt werden, wenn der Vertragspartner einem eindeutigen Provisionsverlangen zugestimmt hat. Im vorliegenden Fall ist das Gegenteil gegeben. Der Käufer konnte immer davon ausgehen, dass der Makler siene Provision vom Verkäufer erhält.

Zitat:
PS: Darf ich kurz Fragen welchen Background du hast um die Frage beantworten zu können?
Die gängige Rechtssprechung der BGH u. OLG!
http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=764
http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=227
http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=177
http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=113
http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=340
Ich hoffe, das reicht vorerst!
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  #5 (permalink)  
Alt 29.01.2010, 12:17
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AW: Makler Provisionsverlangen trotz Hinweis: Kauf ohne Provision direkt vom Eigentümer!

Zitat:
Zitat von schielu
Er versucht`s halt mal und hofft, dass er auf einen "dummen" trifft...
Die hat er auch gefunden . Wenn man ebenfallss fiktiv annimt es gäbe mehrere die anstandslos gezahlt haben.
Jedoch besteht hier lt. Rechtssprechung die Möglichkeit sich diese unrechtmäßige Provision wieder zurück zu fordern.

Zitat:
Zitat von schielu
M.E. war sogar die Teilzahlung falsch! Provision darf nur verlangt werden, wenn der Vertragspartner einem eindeutigen Provisionsverlangen zugestimmt hat.
Welche meinst du Z1?
Diese Provision war im Hauspreis integriert und im Zahlungsplan als solche deklariert. Da dieser vom Kunden X unterzeichnet wurde ist das Provisionsverlangen m.E. annerkannt worden. Und die Rechnung gerechtfertigt.

Danke für deine Antwort.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 11:19
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AW: Makler Provisionsverlangen trotz Hinweis: Kauf ohne Provision direkt vom Eigentümer!

Zitat:
Zitat von Basti16
Welche meinst du Z1?
Diese Provision war im Hauspreis integriert und im Zahlungsplan als solche deklariert. Da dieser vom Kunden X unterzeichnet wurde ist das Provisionsverlangen m.E. annerkannt worden. Und die Rechnung gerechtfertigt.
Die Aufführung im Zahlungsplan bedingt noch lange keinen Maklervertrag! Lies die Urteile!
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