Dies ist eine Diskussion zu Makler Provisionsverlangen trotz Hinweis: Kauf ohne Provision direkt vom Eigentümer! innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Letzter Satz im Online Expose lautet: Keine Maklerprovision Sie kaufen das Grundstück direkt vom Eigentümer. Kunde X fordert das Expose von Makler Y an, der Satz das keine Provision anfällt existiert weiterhin. Des weiteren ist eine Gesamtkalkulation angefügt die u.a. Grundstückspreis, Hauspreis (inkl. Maklergebühr Z1 für Hausvermittlung), Erschließungskosten (ca. Angabe)) sowie einen weiteren Posten Z2 der für Baugesuch, Vermessung, Lärmschutzgutachten ausgewiesen ist, enthält. Daraufhin wird ein Grundstücksreservierungsvertrag vom Kunden X und Makler Y unterzeichnet wo nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird das bei zustandekommen eines notariellen Grundstückkaufvertrages keine Maklerprovision zu entrichten ist. Nach dem Notariell beglaubigten Grundstückskaufvertrag und dem darauf folgendem Hausbauvertrag (nicht notariell) stellt Makler Y 2 Rechnungen. Rechnung 1 für Maklergebühr Z1 die im Hauspreis inbegriffen und vor Vertragsannahme bekannt war. Rechnung 2 für Grundstücksvermittlung der aufgeführte Betrag soll Teil des Postens Z2 sein. Rechnung 1 wird vom Kunde X gezahlt. Rechnung 2 wird vom Kunde X abgelehnt, da kein Provisionsverlangen für die Grundstücksvermittlung vereinbart und diese als Provisinsfrei angeboten wurde. Makler Y besteht weiter auf die Provision da diese in der Kalkulation auch wenn nicht extra aufgeschlüsselt enthalten sei. Einigungsvorschlag vom Makler Y wäre ein 50%er Verzicht. Würde dieser fiktive Fall eintreten, gäbe es überhaupt den hauch einer Chance das eine zumindest anteilige Provision auf die Grundstücksvermittlung fällig wäre? |
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| AW: Makler Provisionsverlangen trotz Hinweis: Kauf ohne Provision direkt vom Eigentümer! Ich mach`s kurz: der spinnt, der Makler! |
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| AW: Makler Provisionsverlangen trotz Hinweis: Kauf ohne Provision direkt vom Eigentümer! Das könnte man ernsthaft meinen. Die Frage ist woher nimmt der fiktive Makler die Motivation, da er die beleidigte Leberwurst spielt und sich im Recht fühlt. PS: Darf ich kurz Fragen welchen Background du hast um die Frage beantworten zu können? |
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| AW: Makler Provisionsverlangen trotz Hinweis: Kauf ohne Provision direkt vom Eigentümer! Zitat:
M.E. war sogar die Teilzahlung falsch! Provision darf nur verlangt werden, wenn der Vertragspartner einem eindeutigen Provisionsverlangen zugestimmt hat. Im vorliegenden Fall ist das Gegenteil gegeben. Der Käufer konnte immer davon ausgehen, dass der Makler siene Provision vom Verkäufer erhält. Zitat:
http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=764 http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=227 http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=177 http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=113 http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=340 Ich hoffe, das reicht vorerst! |
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| AW: Makler Provisionsverlangen trotz Hinweis: Kauf ohne Provision direkt vom Eigentümer! Zitat:
. Wenn man ebenfallss fiktiv annimt es gäbe mehrere die anstandslos gezahlt haben. Jedoch besteht hier lt. Rechtssprechung die Möglichkeit sich diese unrechtmäßige Provision wieder zurück zu fordern. Zitat:
Diese Provision war im Hauspreis integriert und im Zahlungsplan als solche deklariert. Da dieser vom Kunden X unterzeichnet wurde ist das Provisionsverlangen m.E. annerkannt worden. Und die Rechnung gerechtfertigt. Danke für deine Antwort. |
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| AW: Makler Provisionsverlangen trotz Hinweis: Kauf ohne Provision direkt vom Eigentümer! Zitat:
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