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Makler-Provision trotz einmaligen Termin???

Dies ist eine Diskussion zu Makler-Provision trotz einmaligen Termin??? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 16.11.2009, 18:03
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Makler-Provision trotz einmaligen Termin???

Mal angenommen ein Makler inseriert eine Wohnung ohne Auftrag des Vermieters, der Interessent vereinbart einen Besichtigungstermin und will die Whg aber doch nicht - unterschreibt auch kein Maklervertrag bzw. Selbstauskunft.
Nach mehreren Monaten besichtigt der Interessent die Whg nochmals direkt mit dem Vermieter und nimmt diese anschließend nach Verhandlungen doch.
Kann der Makler für den einmaligen Termin (von max. 45 Minuten) eine Provision von 2.000 € verlangen?
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Alt 16.11.2009, 18:08
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AW: Makler-Provision trotz einmaligen Termin???

Zitat:
Zitat von Borki82
Mal angenommen ein Makler inseriert eine Wohnung ohne Auftrag des Vermieters, der Interessent vereinbart einen Besichtigungstermin und will die Whg aber doch nicht - unterschreibt auch kein Maklervertrag bzw. Selbstauskunft.
Nach mehreren Monaten besichtigt der Interessent die Whg nochmals direkt mit dem Vermieter und nimmt diese anschließend nach Verhandlungen doch.
Kann der Makler für den einmaligen Termin (von max. 45 Minuten) eine Provision von 2.000 € verlangen?
Der Makler ist hier sog. Nachweismakler. Die vermeintlich "direkte" Anmietung beim Vermieter riecht nach dem klassischen untauglichen Versuch, den Makler um die Provision zu prellen.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 20:05
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AW: Makler-Provision trotz einmaligen Termin???

Wie soll das denn funktionieren mit dem Besichtigungstermin ohne Auftrag des
Vermieters?
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Alt 17.11.2009, 10:32
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AW: Makler-Provision trotz einmaligen Termin???

Der Makler war offenbar verantwortlich dafür, dass der neue Mieter übrhaupt erst Kenntnis von der Wohnung bekommen hat.

Damit hat der Makler seinen Job doch erfüllt.

Wie lange der neue Mieter durch die Wohnung stolziert, ist doch letzlich egal. Ob der Termin nun 45 Minuten, vier Tage, eine Woche oder 10 Sekunden gedauert hat: Der Makler hat seinen Job erfüllt.

Viele Fussballspieler stehen auch nur doof auf dem Platz herum und treffen zweimal den Ball. Trotzdem bekommen die ihren Lohn.

Nehmen Sie es bitte nicht übel, aber es kommen einfach viel zu oft Fragen im Sinne von: "Wie umgehe ich den gerechten Lohn für die geleistete Arbeit eines Maklers?".

Wenn es die Wohnung Wert ist, gemietet zu werden: Dankbar sein und zahlen.

Ansonsten steht es dem Mieter natürlich frei, sich nach einer anderen Wohnung umzusehen. DANN ist keine Provision fällig.
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Alt 17.11.2009, 11:05
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AW: Makler-Provision trotz einmaligen Termin???

Hat der Mieter dem Makler die Wohnungsbesichtigung unterschrieben? Wie ist der Mieter an den Namen des Vermieters gekommen?

Zitat:
...Bereits dann, wenn dieser ein Exposé zusendet, kann ein Maklervertrag zustande kommen. Sogar mündliche Verträge sind gültig, der Abschluss muss jedoch im Streitfall vom Makler vor Gericht bewiesen werden. Vorraussetzung ist allerdings immer, dass dem Interessenten * etwa durch einen Hinweis im Exposé * unmissverständlich klar gemacht wurde, dass er im Fall von Kauf oder Vermietung die Provision zahlen muss. Schließlich wäre es ja durchaus möglich, dass Verkäufer oder Vermieter den Maklerlohn berappen sollen. Ein späterer Verweis des Maklers auf eine ortsübliche Praxis ("hier zahlt doch immer der Käufer") ist unzulässig.
Weiter lesen: http://www.test.de/themen/bauen-fina...n/20750/20750/
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Alt 17.11.2009, 11:06
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AW: Makler-Provision trotz einmaligen Termin???

Zitat:
Zitat von berniebär
Wie soll das denn funktionieren mit dem Besichtigungstermin ohne Auftrag des
Vermieters?
Deshalb schrieb ich oben, dass es sich um einen Nachweismakler handelt. Der braucht keinen Auftrag vom Vermieter.
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  #7 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 11:11
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AW: Makler-Provision trotz einmaligen Termin???

Zitat:
Zitat von Borki82
Kann der Makler für den einmaligen Termin (von max. 45 Minuten) eine Provision von 2.000 € verlangen?
Das kommt darauf an, aber theoretisch JA! Die Länge des Termins spielt dabei allerdings überhaupt keine Rolle.

Wie hoch ist denn die monatliche Kaltmiete?
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  #8 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 11:13
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AW: Makler-Provision trotz einmaligen Termin???

Dazu das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Juli 2002 - III ZR 113/02. Ob er einen Auftrag hatte oder nicht, spielt keine Rolle. Der Makler wird nicht für den Umfang seiner Tätigkeit sondern alleine für den Nachweis der Vertragsgelegenheit oder dessen Vermittlung bezahlt.
Allerdings bedarf es dazu eines vorher zustandegekommenen Maklervertrages. Dies ist auch dann gegeben, wenn der Interessent die Dienste des Maklers (hier Besichtigung), in Kenntnis einer Provisionspflicht, in Anspruch nimmt. Wie war der Ablauf genau?
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  #9 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 19:58
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AW: Makler-Provision trotz einmaligen Termin???

Zitat:
Allerdings bedarf es dazu eines vorher zustandegekommenen Maklervertrages. Dies ist auch dann gegeben, wenn der Interessent die Dienste des Maklers (hier Besichtigung), in Kenntnis einer Provisionspflicht, in Anspruch nimmt. Wie war der Ablauf genau?
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Das ist das Problem. Der genaue veralauf der Dinge. Anders als beim Rechtsanwalt oder Steuerberater, kommt beim Makler nicht automatisch ein kostenpflichtiger
Vertrag zustande. Zur Beweissicherung wäre m.E. auch eine schriftliche
Vereinbarung notwendig, wenn der Makler sein Geld haben will.
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  #10 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 20:03
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AW: Makler-Provision trotz einmaligen Termin???

Zitat:
Zitat von berniebär
Zur Beweissicherung wäre m.E. auch eine schriftliche
Vereinbarung notwendig, wenn der Makler sein Geld haben will.
1. Der juristische Begriff "Beweissicherung" wird hier verkehrt verwendet.

2. Die Aussage trifft nicht zu. Eine schriftliche Vereinbarung ist nicht erforderlich. Es wird, wie oben ein anderer User schon zutreffend ausführte, von der Verpflichtung zur Bezahlung des Nachweismaklers durch den Interessenten in ständiger Rechtsprechung dann ausgegangen, wenn der Interessent Maklerleistungen in Kenntnis des Provisionsverlangens in Anspruch nahm. Dafür genügt die kurze Teilnahme an einem Termin. Man kann sich damit trösten, dass man diese Leistung natürlich nur dann zahlen muss, wenn man das Objekt dann später auch wirklich kauft.

Um aus dieser Haftung herauszukommen, müsste der Interessent (nicht der Makler!) beweisen, dass er dem Makler beim Besichtigungstermin gesagt hat, dass er den Makler nur als Makler des Verkäufers ansieht und dass er nicht bereit ist, eine Provision zu bezahlen. Wenn dann der Makler damit einverstanden ist, die Besichtung trotzdem durchzuführen, muss der Interessent nicht bezahlen. Aber: Das beweise mal einer!
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