Dies ist eine Diskussion zu Makler / privat Verkauf innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Makler / privat Verkauf Nun hat sich ein Käufer gefunden, der aber durch Eigentümer B auf die Wohnung aufmerksam wurde. Was passiert mit dem Makler? |
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| AW: Makler / privat Verkauf A und B sollten sich den Maklervertrag anschauen. Der kann durchaus eine Vertragsklausel für so einen Fall beinhalten und darin eine Zahlung durch A und B vorsehen. Der Käufer muss jedenfalls keine Maklergebühren zahlen, es sei denn A und B verkaufen nur unter der Bedingung, dass der Käufer ggf. eine solche Zahlung übernimmt. |
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| AW: Makler / privat Verkauf Der Makler geht leer aus da ein Kaufvertrag nicht durch seine Tätigkeit zustande kommt. Andere Vertragsverpflichtungen wären nur gültig, wenn sie individuell ausgehandelt sind. |
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| AW: Makler / privat Verkauf Der Makler schreibt, das Eigenttümer A der den Vertrag vereinbart hat, automatisch auch mit Eigentümer B den Vertrag eingeht. Wenn Eigentümer B nicht einverstanden ist? |
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| AW: Makler / privat Verkauf Aber der Vertrag kommt doch gar nicht durch ihn zustande! Oder hat er den Kaufinteressenten nachgewiesen? |
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| AW: Makler / privat Verkauf Der Käufer kam nicht über den Makler!!! Die Tatsache ist ausreichend? |
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| AW: Makler / privat Verkauf Dann hat der Makler dafür keine Tätigkeit entfaltet und keine Provision verdient. (652 BGB) |
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| AW: Makler / privat Verkauf sind vom Makler verlangte Pauschalen z. B. 500 Euro erlaubt, bei vorzeitiger Kündigung, oder sind nur tatsächlich erbrachte Leistungen abzurechnen? |
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