Dies ist eine Diskussion zu Makler oder Käufer haftbar? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Makler oder Käufer haftbar? mal angenommen, Person A übergibt einem Makler den Auftrag, einen Nachfolger für das Ladengeschäft zu suchen (Inventar, Kundenstamm + übergehender Mietvertrag (Mietvertrag ist aber unabhängig vom Laden) und der Makler findet eine Nachfolgerin die bei ihm im Büro mündlich zusagt und eine Reservierungsbestätigung unterschreibt, ist das doch ein mündlich abgeschlossener Vertrag oder? Nun ist es aber so, daß der Makler ncht dafür gesorgt hat, daß zuerst der Kaufvertrag für das Ladengeschäft und dann der Mietvertrag unterschrieben wird. Die Käuferin behauptet nun aber, sie hätte dem Kauf zum Preis x nicht zugestimmt. Wer ist nun hierfür haftbar zu machen? Die Käuferin möchte nun, daß Person A zum Ende des Monats den Laden leer räumt man sei nicht mehr an dem Inventar interessiert. Gruß und Danke |
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| AW: Makler oder Käufer haftbar? Das Ganze ist etwas zu verworren! Nur soviel: die Reservierung beim Makler ist nur ein Vertrag zwischen diesem und dem Interessenten und hat für das eigentliche Rechtsgeschäft keine Bedeutung. Schadensersatz begründendes Rechtsgeschäft kann nur mit dem Eigentümer geschlossen werden. Der Makler vermittelt nur Verträge oder weist Vertragsgelegenheiten nach. Selber kann er sie nicht abschließen, das können nur die jeweiligen Parteien! |
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| AW: Makler oder Käufer haftbar? Zitat:
Meines Erachtens kann man das dann mit vielen Dingen so einfach machen und der geprellte ist letztendlich der Verkäufer (ohne Rechte quasi) |
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| AW: Makler oder Käufer haftbar? Jetzt verstehe ich! Ich würde auch auf dem Standpunkt stehen, dass dass hier ein mündl. aber rechtskräftiger Inventarkaufvertrag zustande gekommen ist. Zeuge: der Makler! |
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| AW: Makler oder Käufer haftbar? So hätte ich das auch gesagt. Mitgleider in einem anderen Forum sind der Meinung, daß der Verkäufer selber Schuld sei was ich nicht nachvollziehen kann. |
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| AW: Makler oder Käufer haftbar? Zitat:
Allerdings wird kein Mensch eine Ladeneinrichtung kaufen, wenn nicht auch die Anmietung gesichert ist. Und kein Vermieter wird den Kauf der Ladeneinrichtung berücksichtigen, die ihn nichts angeht. Der Makler hat da überhaupt keine eigenen rechtliche Möglichkeiten. |
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| AW: Makler oder Käufer haftbar? Verkäufer und Vermieter sind nciht identisch. Folgendes. Nach langem hin und her was mit dem noch abzuschließenden Kaufvertrag sei, entschloss sich der Mann der Verkäuferin der Käuferin anzurufen und das zu hinterfragen. Antwort, man müsse noch über die Ablöse sprechen, den Preis würde sie nicht akzeptieren obwohl der Preis und die Ausstattung aber bekannt war. Am selben Abend traf man sich udn hat darüber gesprochen. Anstatt 14.000 wäre sie nur bereit fürs Inventar 5.000 zu zahlen. Zu einer Einigung kam es am Abend nicht. Der Ehemann meinte nur, daß dies schon sehr arglistig von ihr wäre. Am nächsten Tag bekam die Verkäuferin einen Brief man hätte sie sehr unfreundlich und distanziert behandelt und die Kröung man wurde als Betrüger und Steuerhinterzieher deklariert. Der Ehemann hatte zeitgleich (wusste von dem persönlich abgegebenen Brief nichts) ebenfalls einen Brief verfasst und der Käuferin eine Frist gesetzt. Seitdem hatte der Makler 2 weitere Gespräche, nach dem ersten meint er sie würde zum Anwalt gehen, nach dem zweiten wie befürchtet keine Unterschrift, viel mehr lehnt sie sich daran, sie wäre unfreudnlcih behandelt worden. und wenn, wäre das doch gar nicht relevant. der makler hatte sogar nach dem erstgen von den beiden gesprächen von einer reduzierung des preises gesrpochen, den hatte sie beim zweiten gespräch wissen wollen, der makler meinte nur, er könne darauf verzichten, da sie eh kein interesse mehr habe. undnun? |
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| AW: Makler oder Käufer haftbar? Es ist nicht einfach, Fragen zu beantworten, wenn der Fragesteller immer nur scheibchenweise "rüber kommt" Wie soll ein Kaufvertrag zustande gekommen sein, wenn der Preis nicht geklärt war? - Die Forderung war zwar bekannt, aber gleichzeitig gab es, auch von der Verkäuferseite Verhandlungsbereitschaftssignale und damit völlige Unklarheit. Hier würde ich mir eine Klage sehr reiflich überlegen. |
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| AW: Makler oder Käufer haftbar? doch der preis war bekannt. hat ihr doch der makler mitgeteilt so stand es im exposee etc drin. sie kam ja damit an, sie wäre nicht bereit den preis zu zahlen. das war alles im vornerein klar. verhandlung über den preis fand nie statt. |
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