Dies ist eine Diskussion zu Makler noch anrecht auf Gebühr nach 8 Monaten ? Jetzt ohne Makler und günstiger. innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Makler noch anrecht auf Gebühr nach 8 Monaten ? Jetzt ohne Makler und günstiger. - Interessent A hat ein Haus über Makler-B vor 8 Monaten angeschaut und Preis Verhandelt und sich dafür entschieden (nichts schriftlich) - Hauskauf verworfen (wegen drohender Kündigung, 2 Tage später) - Jetzt (8 Monate später) steht das Haus von privat in der Zeitung zum verkauf (ohne Maklervertrag) und zudem zu einem günstigeren Preis. Da sich inzw. die wirtschaftliche Lage von A negativ verändert hat wäre das Haus nur zu diesen Konditionen zu erwerben. Die Frage ist, ist der damalige Makler-B als ursächlich für den jetzigen Hauskauf von A zu sehen? Denn nur dann wäre eine Maklergebühr fällig ? Wie ist das zu sehen ? Grüße Joachim |
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| AW: Makler noch anrecht auf Gebühr nach 8 Monaten ? Jetzt ohne Makler und günstiger. Hallo Joachim, leider lässt sich keine pauschale Aussage treffen. Jeder Fall wird anders beurteilt. Hier ein Beispiel aus einem Urteil des OLG Frankfurt: "OLG Frankfurt, Urteil vom 12.12.2003 24 U 5/02 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Nachweisleistung des Maklers und dem Abschluss des Hauptvertrages eine Vermutung dafür begründet, dass die Maklerleistung ursächlich für den Vertragsschluss war. Bei Ablauf von mehr als 15 Monaten wäre es aber Sache des Maklers gewesen, den ursächlichen Zusammenhang seiner Leistung und den Vertragsschluss darzutun. Dies habe der Makler nicht getan. Die Umstände sprachen im zu entscheidenden Einzelfall vielmehr für den Käufer, der letztendlich das Objekt um 1/3 preiswerter erwarb, als vom Makler angeboten, und der mit dem Verkäufer weitläufig verwandt war. Diese Umstände machen für das Gericht deutlich, dass andere Gründe als die Maklerleistung ursächlich für den Vertragsschluss geworden sind." viele Grüße Remby |
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| AW: Makler noch anrecht auf Gebühr nach 8 Monaten ? Jetzt ohne Makler und günstiger. Hallo, 8 Monate und ein niedrigerer Preis könnten auch für einen Käufer ein neues Argument sein und somit (auch gedanklich für den Käufer) die Vermittliung des Maklers nicht mehr als maßgeblich betrachten lassen. Aber man kann damit rechnen, dass der Makler seine Provision einklagen wird. Von einer Bekannten, die mal als Maklerin gearbeitet hat, weiß ich, dass es sehr häufig vorkommt, dass Käufer die Maklerprovision "sparen" wollen, oft auch widerrechtlich, somit haben Makler ständig mit Klagen zu tun und auch ihr Fachanwälte dafür. Sie gehen auch oft das Klagerisiko ein, wenn die Chancen nicht so besonders für sie stehen, weil es immer um rellativ große Summen geht um die es sich auch lohnt zu klagen. Der Makler wird auf jeden Fall versuchen seine Provision zu bekommen, somit sollte man als Käufer auch sofort mit ihm Kontakt aufnehmen, seine Provison ist ja evt. noch verhandelbar. Danach kann man sich immer noch überlegen, wie hoch das Risiko ist, bei einer Klage zu verlieren und ob man das (zusätzlich) auch tragen kann. Alle Angaben ohne Gewähr. Gruß Huutsch |
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