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Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag ?

Dies ist eine Diskussion zu Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag ? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 04.07.2008, 12:55
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AW: Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag ?

Zitat:
Zitat von Humungus
Darf ein Gewerbetreibender bei der Acquise sein gewerbsmäßiges Interesse verschweigen und sich als Privatperson ausgeben?
Das hab`ich doch schon geschrieben! NEIN er darf nicht!
Aber welche rechtlichen Konsequenzen sollen daraus entstehen können? Außer, dass mangels anderer Vereinbarung mit dem Verkäufer kein Maklervertrag zustande kommt?
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  #12 (permalink)  
Alt 04.07.2008, 14:08
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AW: Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag ?

Zitat:
Zitat von schielu
Von einer Lobby kann da nicht geredet werden!
Warum gibt es den bei der Wohnungvermittlung für den Mieter diese Gesetze und für eine Hausverkäufer/Käufer nicht?

Zitat:
Zitat von schielu
Warum ärgert sich der Verkäufer über eine Provision, die der Käufer mit dem Makler vereinbart hat?
Weil vereinbart war, das mit den 5000,- ist alles abgegolten... ist das denn so schwierg zu verstehen...

Zitat:
Zitat von schielu
Er sollte doch gönne könne zumal es ihn doch gar nicht betrifft!) Unverständlich auch da für jeden doch der angedachte ( Verkäufer verspricht Zahlung und Käufer auch) wirtschaftliche Erfolg eingetreten ist,
Eben nicht – denn der Kaufpreis muss ja noch gefunden werden…


Zitat:
Zitat von schielu
Falsch! Für des Verkaufs an den jetzt "vorhandenen" Käufer ist es zu spät!
Zitat:
Zitat von schielu
Aber welche rechtlichen Konsequenzen sollen daraus entstehen können?
In unserem Fall vielleicht diese: Der Käufer muss die Provision zahlen, der Verkäufer die von ihm zugesagten 5000,- nicht.
Im Endeffekt zahlt ja immer der Käufer - hier würde er nun mindestens 5000,- weniger bezahlen müssen… das ist doch schon mal was. Porst


Zitat:
Zitat von schielu
Warum ärgert sich der Verkäufer über eine Provision, die der Käufer mit dem Makler vereinbart hat? Er sollte doch gönne könne zumal es ihn doch gar nicht betrifft!) Unverständlich auch da für jeden doch der angedachte ( Verkäufer verspricht Zahlung und Käufer auch) wirtschaftliche Erfolg eingetreten ist, der unstreitig durch den Makler herbeigeführt wurde!
Eigenartiges Rechtsbewusstsein. Schade, ich dacht wir wären schon weiter… Warum wird hier von „schielu“ eine System und Praktiken verteidigt, das hinterlistig auf Täuschung beruht. Ich kann nur dem Verkäufer zu seiner Haltung gratulieren. Alle Verkäufe sollten sich so verhalten.
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  #13 (permalink)  
Alt 08.07.2008, 10:17
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AW: Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag ?

Hier noch mal eine Frage zu dem geschilderten Fall:

Also, der Verkäufe ging davon aus, dass keine Provisionszahlungen für den Käufer anfallen würden. Wenn er nun in diesem Glauben im notariellen Kaufvertrag dem Käufer diese zusichert, wie wird die Geschichte für ihn ausgehen?
Also wir hatten ja geklärt dass der Käufer eigentlich Provisionspflichtig gegenüber dem Makler ist, aber wenn er nun im Kaufvertrag von dem Verkäufer freistellt wird? Mit dem Hintergrund, dass der Makler sich nicht gegenüber dem Verkäufer als Makler geoutet hat und mit Täuschungen agierte, in wie weit wird der Verkäufer für die Provisionsforderungen des Makler haftbar gemacht werden können?
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  #14 (permalink)  
Alt 08.07.2008, 12:19
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AW: Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag ?

Zitat:
Zitat von rockyIII
Also, der Verkäufe ging davon aus, dass keine Provisionszahlungen für den Käufer anfallen würden. Wenn er nun in diesem Glauben im notariellen Kaufvertrag dem Käufer diese zusichert, wie wird die Geschichte für ihn ausgehen?
Also wir hatten ja geklärt dass der Käufer eigentlich Provisionspflichtig gegenüber dem Makler ist, aber wenn er nun im Kaufvertrag von dem Verkäufer freistellt wird? Mit dem Hintergrund, dass der Makler sich nicht gegenüber dem Verkäufer als Makler geoutet hat und mit Täuschungen agierte, in wie weit wird der Verkäufer für die Provisionsforderungen des Makler haftbar gemacht werden können?
Also rocky, bei allem Verständnist für die Klimmzüge, die Du da ständig zu produzieren versuchst...
Die Rechtslage habe ich Dir schon mehrfach geschildert!
Den Verkäufer geht der (zustande gekommene) Vertrag zwischen Käufer und Makler gar nichts an!
Der Makler wird dem Käufer seine Rechnung stellen! Wenn der Verkäufer ihn "frei stellt", kann er sich bei dem sein Geld wiederholen!
Das ist nun wirklich mein letzter Beitrag zu diesem Thema!
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  #15 (permalink)  
Alt 08.07.2008, 13:36
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AW: Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag ?

Zitat:
Zitat von schielu
Den Verkäufer geht der (zustande gekommene) Vertrag zwischen Käufer und Makler gar nichts an!
Im Grund genommen nicht- theoretisch gesprochen, aber weil es seine Interessen bezüglich des zu erziehlenden Verkaufspreis ersthaft tagiert, in diesem Fall wiederum schon.

Zitat:
Zitat von schielu
Der Makler wird dem Käufer seine Rechnung stellen! Wenn der Verkäufer ihn "frei stellt", kann er sich bei dem sein Geld wiederholen!
Richtig. Die Frage war aber, wie es dann in der Folge für den Verkäufer weitergeht.

Geändert von rockyIII (08.07.2008 um 17:00 Uhr).
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